Die  Prinzipien  des  grammatischen  Elementarunterrichtee.  249

pläne,  von  denen  die  anderen  in  diesem  Punkte  nicht  erheblich  abweichen,  alles
Wesentliche,  zum  Übersetzen  des  lateinischen  Textes  Notwendige  aus  der  Kasuslehre,
  sowie  besonders  Wichtiges  aus  der  Tempus-  und  Moduslehre  im  Anschluß
an  Musterbeispiele  der  Grammatik  oder  des  Übungsbuches.  Die  abschließende
Ergänzung  des  grammatischen  Unterrichts  fällt  den  drei  folgenden  Klassen  zu.
Bemerkenswert  ist  auch  dieses,  daß  die  heutigen  Lehrpläne  schon  für  die
unterste  Stufe  einige  Vorschriften  über  die  lateinische  Wortstellung  und  Bejehrungen
  über  häufiger  vorkommende  synonymische  Unterscheidungen  verlangen.
  Für  die  drei  letzten  Jahre  endlich  wird  vorgeschrieben,  daß  in  den
zwei  wöchentlichen  Grammatikstunden  bei  den  Wiederholungen  die  wichtigeren
und  schwierigeren  Regeln  der  Syntax  berücksichtigt  und  über  besonders  hervortretende
  stilistische  Eigentümlichkeiten  zusammenfassende  Belehrungen  geboten
werden  sollen.  Diese  neue  Verstärkung  der  grammatischen  Position  hat  im
Lager  der  Realpädagogen  viel  Schmerzens-  und  Zornausbrüche  erregt.  Namentlich
  klagen  diese  auch,  daß  der  liebste  Traum  ihrer  Seele,  die  Abschaffung  der
Übersetzung  ins  Lateinische  beim  Abiturientenexamen,  noch  nicht  in  Erfüllung
gegangen  ist.  Auf  der  entgegengesetzten  Seite  anderseits  betrachtet  man  das
wieder  Gewährte  nur  als  eine  notdürftige  Abschlagzahlung.  Die  Meinung  der
meisten  geht  auch  heute  dahin,  daß  ohne  einen  schärfer  betriebenen  sprachlichen
  Unterricht  auch  die  Lektüre  nicht  recht  fruchtbar  gemacht  werden  kann.
Die  badenschen  Lehrpläne  drücken  dies  so  aus:  „Von  der  früher  wohl  ziemlich
verbreiteten  Methode,  die  Lektüre  nur  zum  Ausgangspunkte  für  Einprägung
grammatischer  Formeln  und  Regeln  zu  machen,  wird  man  seit  geraumer  Zeit
kaum  noch  etwas  gewahr;  wohl  aber  wird  darauf  gehalten,  daß  überall  ein
durchaus  klares  Verständnis  der  sprachlichen  Form  vorausgehen  muß,  damit
dann  die  Auffassung  des  Inhaltes  zu  ihrem  vollen  Rechte  kommen  kann.“  Die
Anfeindungen  des  früheren  Unterrichtsbetriebes  von  seiten  der  Realpädagogen
haben  ferner  die  Wirkung  gehabt,  daß  man  heute  darauf  aus  ist,  an  die  Muttersprache
  anzuknüpfen  und  solche  Abschnitte  der  lateinischen  Syntax,  die  dem
deutschen  Schüler  keine  Schwierigkeiten  machen  können,  nicht  mit  der  gleichen
Ausführlichkeit  behandelt  wie  früher.  Man  ist  nicht  mehr  zu  regelsüchtig  und
verfährt  etwas  wissenschaftlicher.  Beim  lateinischen  Anfangsunterricht  sich  in
Betrachtungen  über  den  Wandlungsprozeß  der  Formen  zu  verlieren,  ist  freilich
verkehrt;  für  die  Behandlung  der  Syntax  aber  werden  dem  Lehrer  seine  wissenschaftlichen
  Kenntnisse  gute  Dienste  leisten.  Hinsichtlich  der  Kasuslehre  ist
eine  in  der  Hauptsache  empirische  Art  der  Einübung  zu  empfehlen,  die  aber
das  dem  Lateinischen  Eigentümliche  und  das  ihm  mit  allen  Sprachen  Gemeinsame
  nicht  mit  derselben  Unermüdlichkeit  wiederholen  darf.  Zu  einer  sich  an
das  Denken  wendenden  Behandlung  geben  aber  vor  allem  die  Formen  der  abhängigen
  Sätze  reiche  Gelegenheit,  namentlich  wenn  man  eine  so  streng  disziplinierte
  Sprache  wie  die  lateinische  lehrt.  Daß  das  Behandelte  an  das  früher
Erklärte  anknüpfen  müsse,  ist  ein  „allgemein  berechtigter  methodischer  Grundsatz.
  Ganz  besonders  aber  beim  sprachlichen  Unterrichte  soll  man  nach  solchen
Gelegenheiten,  das  erworbene  Wissen  in  ein  festes  Gewebe  umzuwandeln,  aus-