Horez,  Privatlektüre.  291

was  in  der  Klasse  interpretiert  werden  konnte,  genügen  ließ,  galt  als  banausisch
und  wurde  auch  von  seinen  Kameraden  verachtet.  Beim  Abgange  von  der
Schule  ließ  man  auch  wohl  eine  größere,  lateinisch  geschriebene  Arbeit  zurück,
die  von  dem,  was  man  außer  dem  Obligatorischen  noch  getrieben  hatte,  Zeugnis
  ablegen  sollte.  Die  heutigen  Schulverhältnisse  sind  der  altsprachlichen
Privatlektüre  nicht  günstig,  trotzdem  immer  wieder  gesagt  wird,  daB  dem
Schüler  für  Privatbeschäftigungen  im  Interesse  seiner  Selbstentfaltung  Zeit  gelassen
  werden  müsse.  Der  Fächer,  die  sich  seinen  Geist  heute  streitig  machen,
sind  eben  sehr  viele.  Kann  man  sich  auch  wundern,  daß  er  sich,  wenn  ihm
einige  freie  Stunden  bleiben,  in  erster  Linie  den  Gebieten  zuwendet,  die  heute
im  Vordergrunde  des  öffentlichen  Interesses  stehen?  Dazu,  kommt  der  verlockende
  Reichtum  der  modernen  Literaturen.  Von  altsprachlicher  Privatlektüre
ist  demgemäß  nur  wenig  noch  die  Rede.  „Zur  Privatlektüre,“  heißt  es  in  den
preußischen  Lehrplänen,  „namentlich  auch  aus  den  in  den  früheren  Klassen  gelesenen
  Schriftstellern,  ist  anzuregen  und  anzuleiten;  sie  ist  aber  nicht  als  verbindlich
  zu  fordern.“  Ähnlich  die  Lehrpläne  des  Großherzogtums  Baden:  „Wo
sich  junge  Leute  aus  freier  Neigung  eingehender  mit  literarischen  Werken  des
Altertums  beschäftigen,  wird  dies  gern  gesehen  und  in  jeder  Weise  unterstützt;
ein  Zwang  aber  soll  in  dieser  Richtung  nicht  geübt  werden.“  In  Bayern  wird
vorgeschrieben,  daß  zur  freiwilligen  Privatlektüre  Anleitung  zu  geben  sei.  Nur
in  den  Lehrplänen  des  Königreichs  Sachsen  wird  in  nachdrücklichen  Worten
die  Privatlektüre  gefordert:  „Neben  der  Klassenlektüre  hat  von  Obertertia  an
eine  geordnete  Privatlektüre  im  Lateinischen  herzugehen  ....  Wünschenswert
ist,  daß  der  Unterricht  in  allen  wissenschaftlichen  Fächern  durch  Privatlektüre
der  Schüler  ergänzt  wird.  Bei  Einrichtung  von  Schülerbibliotheken  ist  daher
auf  Anschaffung  gediegener  Bücher  für  alle  Unterrichtszweige  Bedacht  zu
nehmen.  Unentbehrlich  ist  eine  von  der  Schule  geleitete  regelmäßige  Privatlektüre
  für  den  Unterricht  im  Deutschen,  desgleichen  von  Obertertia  aufwärts
in  den  alten  Sprachen,  wenn  die  gesteckten  Ziele  erreicht  werden  sollen.  Den
Schülern  der  Obertertien  und  der  Sekunden  sind  bezüglich  der  altklassischen
Privatlektüre  bestimmte  Anweisungen  zu  geben,  während  in  den  Primen  unter
Umständen  die  Wahl  des  zu  Lesenden  freigegeben  werden  kann.“  Auch  sind
an  manchen  Anstalten  Sachsens  sogenannte  Studiertage  eingerichtet,  um  den
Schülern  die  zur  Privatlektüre  nötige  Zeit  zu  verschaffen.  Leider  werden  allerorten
  die  Schüler  jetzt  immer  seltener,  die  außer  den  in  der  Klasse  übersetzten
Schriften  noch  andere,  auf  welche  bei  der  Interpretation  hingewiesen  ist,  privatim
  lesen  oder  bei  der  jetzigen  Verbreiterung  des  ganzen  Unterrichtes  dazu  die
Zeit  übrig  behalten.

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