IM.  Die  Lehrpläne  der  deutschen  Bundesstaaten:  Preußen.  365

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (S.  37.)

Verständnis  der  wichtigeren  französischen  Schriftwerke  der  letzten  drei  Jahrhunderte,
Einsicht  in  das  grammatische  System  der  Sprache,  einige  Kenntnis  der  wichtigsten  Abschnitte
  der  Literatur-  und  Kulturgeschichte  des  französischen  Volkes,  Übung  im  mündlichen
  und  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache.

b)  Englisch.
1.  Stundenzahl.  (8.  6.)
vv  vw  UM  OHM  TUI  ON  TI  OL  Zusammen
 —   —  —_  ö  4  4  4  4  4  25

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (S.  40.)
(Wie  im  Realgymnasium.)
Verständnis  der  wichtigsten  Schriftwerke  seit  Shakespeare  und  Übung  im  mündlichen
und  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache.

D.  Realschule.
8)  Französisch.
1.  Stundenzahl.  (S.  6.)
VI  V  IV  DI  uU  I  Zusammen
6  6  6  b  4  4  81
(Oder  wie  Oberrealschulen  von  VI  bis  UI  einschließlich.)

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (S.  88.)
Verständnis  leichterer  französischer  Schriftwerke  neuerer  Zeit,  grammatische  Schulung
und  einige  Geübtheit  im  mündlichen  und  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache.

b)  Englisch.
1.  Stundenzahl.  (S.  6.)
VI  V  IV  IN  u  I  Zusammen
—  —  —_  b  4  4  13

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (S.  41.)
Sicherheit  der  Aussprache,  einige  Übung  im  mündlichen  Gebrauche  der  Sprache,
Kenntnis  der  Formenlehre  sowie  der  wichtigeren  syntaktischen  Gesetze,  Verständnis  leichterer
  Schriftwerke.

Methodische  Bemerkungen  für  das  Französische  und  Englische.  (8.  41—45.)

1.  Aussprache.  Der  Erwerbung  und  Bewahrung  einer  guten  Aussprache  ist  auf  allen
Stufen  ernste  Sorgfalt  zu  widmen.  Nachdem  sie  zunächst  am  Anfange  des  Gesamtunterrichts
  in  einem  besonderen  kurzen  Kursus  gelehrt  und  durch  vielfsche,  genaue  Übung  angeeignet
  ist,  darf  es  auf  den  folgenden  Stufen  an  beständiger  Kontrolle  nicht  fehlen  und
sind  auch  die  Anforderungen  an  Sicherheit,  Fluß  und  Betonung  angemessen  zu  steigern.
Hinsichtlich  einzelner  Punkte,  bei  denen  die  Aussprache  tatsächlich  schwankend  ist,  muß
unter  den  Lehrern  einer  Anstalt  feste  Vereinbarung  getroffen  sein.  Daß  die  hier  erzielte
Schulung  und  Überwachung  der  Sprachorgane  zugleich  der  Vervollkommnung  der  Aussprache
  des  Deutschen  zugute  komme,  werden  die  Fachlehrer  sich  angelegen  sein  lassen.

2.  Sprechübungen.  Sprechübungen,  die  in  einfachster  Form  von  Anfang  an  zu  treiben
sind,  sollen  den  Unterricht  aller  Klassen  durchziehen  und  in  keiner  Stunde  ganz  unterlassen
  werden.  Auch  bei  ihnen  ist  eine  angemessene  Steigerung  der  Ansprüche  nicht  zu
versäumen,  nicht  bloß  sachlich  (durch  stete,  möglichst  planmäßige  Erweiterung  des  Stoffgebietes),
  sondern  auch  formal  (durch  erhöhte  Zumutungen  an  Geläufigkeit  und  Zusammenhang).
  Gleichwohl  soll  einfacher  Dialog  immer  vorherrschen.  Die  an  die  Lektüre  angeschlossenen
  Sprechübungen  müssen  durch  solche  ergänzt  werden,  die  den  regelmäßigen
Vorgängen  und  Verhältnissen  des  wirklichen  Lebens  gelten.  Empfehlenswert  ist  es,  dazu
inhaltlich  wertvolle  und  in  der  Formgebung  nicht  geschmackwidrige  Anschauungsbilder,