II.  Die  Lehrpläne  der  deutschen  Bundesstaaten:  Preußen.  369

B.  Mädchenschulen.

Maßgebend  sind:  Bestimmungen  über  das
Mädchenschulwesen,  die  Lehrerinnenbildung  und  die  Lehrerinnenprüfungen
vom  81.  Mai  1894.
Verlag:  Wilhelm  Hertz,  Berlin  1898.

1.  Stundenzahl  (S.  15.)

A)  Fransösisch.
IX  voI  vo  VI  V  IV  III  1  I  Summe
_  _  _  b  15)  b  4  4  4  27
B)  Englisch

o  I  Summe
_  —  4  4  4  12

=
=
5:
=
2
=

2.  Allgemeines  Lehrziel  für  die  beiden  fremden  Sprachen
Französisch  und  Englisch.  (8.  26.)

Der  Unterricht  in  den  fremden  Sprachen  hat  die  unmittelbare  Aufgabe,  die  Schülerin
zu  befähigen,  einen  leichteren  französischen  oder  englischen  Schriftsteller  zu  verstehen,  gesprochenes
  Englisch  und  Französisch  richtig  aufzufassen,  und  die  fremde  Sprache  in  den
einfachen  Formen  des  täglichen  Verkehrs  mündlich  wie  schriftlich  mit  einiger  Gewandtheit
zu  gebrauchen;  er  hat  die  mittelbare  Aufgabe,  den  Schülerinnen  das  Verständnis  für  die
geistige  und  materielle  Kultur,  für  Leben  und  Sitte  der  beiden  fremden  Völker  möglichst
zu  erschließen.

Methodische  Bemerkungen  für  die  beiden  fremden  Sprachen.  ($9.  30—81.)

Der  Unterricht  im  Französischen  und  im  Englischen  nach  den  oben  angedeuteten
Grundsätzen  erfordert  einen  Lehrer,  der  die  fremde  Sprache  möglichst  leicht  und  sicher
handhabt.  Er  setzt  eine  gewisse  Selbständigkeit  des  Lehrenden  dem  Pensum  gegenüber
voraus;  nach  den  jeweiligen  Bedürfnissen  des  Unterrichts  wird  der  Stoff  im  einzelnen  bemessen,
  gesichtet  und  mannigfach  verwendet  werden  müssen.  Der  neusprachliche  Unterricht
  verlangt  schließlich  ein  nicht  geringes  Maß  geistiger  Beweglichkeit  und  immer  reger
Hingabe  an  den  Gegenstand.  Die  schwierigste  Aufgabe  fällt  dem  Unterricht  im  ersten
Jahre  zu;  das  hier  Versä&amp;umte  ist  kaum  je  wieder  gutzumachen.  Der  Lehrende  selbst
muß  phonetisch  hinreichend  geschult  sein,  um  diejenigen  Hilfen,  welche  dem  Kinde  bei
der  ersten  Aussprache  fremder  Laute  und  Lautverbindungen  gegeben  werden  müssen,  und
diejenigen  Übungsweisen,  welche  die  gelernte  Aussprache  befestigen  sollen,  selbständig
finden  und  verwenden  zu  können.  Da  der  natürliche  Lautstand  der  Schülerinnen  je  nach
Heimat  und  Herkunft  verschieden  ist,  lassen  sich  einzelne  Verhaltungsmaßregeln  nicht
geben.  In  den  unteren  Klassen  empfiehlt  sich  eine  konsequente  Artikulationsgymnastik,
welche  auch  Chorsprechen  und  Chorsingen  einzelner  Laute  und  Lautverbindungen  berücksichtigt.
  Einfaches  Vorsprechen  und  Nachsprechenlassen  genügt  im  Klassenunterricht  nicht.
In  den  Oberklassen  ist  zuweilen  ein  kurzes  prossisches  oder  poetisches  Lesestück  nach  der
Seite  der  Aussprache  hin  genau  durchzuarbeiten,  auswendig  zu  lernen  und  oft  zu  wiederholen.
  Aussprachefehler  sind  bei  der  Beurteilung  der  Schülerin  orthographischen  und
grammatischen  Fehlern  in  den  schriftlichen  Arbeiten  gleichzusetzen.  Für  die  Beurteilung
der  schließlichen  Leistungen  einer  Schülerin  ist  sehr  viel  weniger  die  größere  und  geringere
Geübtheit  in  der  Übersetzung  eines  deutschen  Textes  in  die  fremde  Sprache  als  die  Sicherheit
  und  Schnelligkeit  des  Verständnisses  eines  fremdsprachlichen  Textes  maßgebend.

Die  grammatischen  Erörterungen  beschränken  sich  auf  das  Gebräuchliche;  allgemeine
Begriffsbestimmungen  sind  mit  Maß  zu  verwenden.  Die  Ergebnisse  der  geschichtlichen
Sprachforschung  gehören  nicht  in  den  Schulunterricht,  wohl  aber  wird  der  mit  ihnen  vertraute
  Lehrer  praktische  Hilfen  aus  ihnen  zu  ziehen  vermögen.

Handbuch  für  Lehrer  höherer  Schulen.  24