II.  Die  Lehrpläne  der  deutschen  Bundesstaaten:  Sachsen.  371

zur  freieren  Wiedergabe  fortgeschritten  wird,  bis  die  Schüler  dahin  gebracht  sind,  daß  sie
innerhalb  gewisser  Stoffgebiete  auch  ohne  bestimmten  Anhalt  leichte  Fragen  französisch
beantworten  können.  Für  die  Erreichung  dieses  Zieles  ist  es  förderlich,  wenn  eine  Anzahl
kleiner  Prossastücke  und  Gedichte  nach  und  nach  auswendig  gelernt  und  weiterhin  häufig
wiederholt  wird.  Den  Sprechübungen  darf  aber  nicht  eine  Ausdehnung  gegeben  werden,
daß  die  Lektüre  oder  die  grammatische  Schulung  darunter  leidet.

3.  Spätestens  mit  Obertertia  ist  eine  kurzgefaßte  systematische  Grammatik  in  Gebrauch
zu  nehmen,  nach  welcher  die  Hauptregeln  durchzunehmen  und  einzuüben  sind.  Bei  der
ersten  Behandlung  eines  syntaktischen  Abschnittes  ist  nur  das  häufig  Vorkommende  und
Regelmäßige  zu  behandeln,  Selteneres  und  Unregelmäßiges  später  nachzutragen.

8.  Bei  der  Lektüre  bedeutenderer  Werke,  insbesondere  klassischer  Dichtungen,  ist
dem  Inhalte,  dem  Aufbau  und  der  Kunstform  die  gehörige  Beachtung  zuzuwenden,  die
Übersetzung  besonders  schöner  Stellen  möglichst  wenig  durch  Zwischenbemerkungen  (über
Aussprache,  Grammatisches,  Wortgebrauch  usw.)  zu  unterbrechen.  Die  Auswahl  der  zu
lesenden  Schriftwerke  ist  mit  Bedacht  zu  treffen,  damit  ein  Fortschritt  vom  Leichteren  zunı
Schwereren  stattfindet  und  alle  Schüler  eine  Anzahl  besonders  wichtigerer  Werke  durch
Klassenlektüre  kennen  lernen.

B.  Englisch.  (Wahlfach.)
1.  Stundenzahl  (8  40,  41;  Seite  47.)
VI  V  IV  IIb  IIa  IIb  IIa  Ib  Ia  Summe
-   .-.-.-  _  04  3  1-2  6-6)

2.  Lehrziel  und  Bemerkungen.  ($  21;  Seite  29.)

Auf  den  wahlfreien  Unterricht  im  Englischen  sind  in  Obersekunda  und  Unterprima
je  2,  in  Oberprima  1  bis  2  Stunden  zu  verwenden.  Die  Schüler  der  Primen  können  unter
Umständen  gemeinsam  unterrichtet  werden.

Als  Lebrziel  ist  eine  im  ganzen  richtige  Aussprache,  Bekanntschaft  mit  den  Elementen
  der  Grammatik  und  das  Verständnis  leichter  Prosawerke  anzustreben.  Von  besonderen
  Vorschriften  wegen  des  Lehrganges  wird  abgesehen.

Jede  Belastung  des  Schülers  mit  schriftlichen  Arbeiten  für  den  englischen  Unterricht
ist  zu  vermeiden.

Schülern,  welche  das  Hebräische  betreiben,  ist  die  Teilnahme  am  englischen  Unterricht
nicht  zu  verstatten,  die  gleiche  Bestimmung  gilt  für  den  entsprechenden  umgekehrten  Fall.

2.  Realgymnasium.
Maßgebend  ist  hierfür:
Bekanntmachung,  die  Lehr-  und  Prüfungsordnung  für  die  sächsischen  Realgymnasien
betreffend;  vom  22.  Dezember  1903.  Dresden,  Meinhold  &amp;  Söhne.

A.  Fransösisch.
1.  Stundenzahl.  ($  41;  Seite  62.)
IV  W  oo  1  NW  DD  1Usa  Ib  Ia  Summe
—  —_  5)  6  4  4  4  4  4  31

2.  Lehrziel.  (8  15;  Seite  24.)

Gute  Aussprache,  Sicherheit  in  den  Elementen  der  Grammatik  und  Stilistik,  Geübtheit
  im  Verstehen  des  gesprochenen  Französisch  wie  im  schriftlichen  und  mündlichen
Gebrauch  der  Spracbe,  ausreichende  Bekanntschaft  mit  dem  allgemeinen  Entwickelungsgange
  der  Literatur  und  Kultur  des  französischen  Volkes.  Beim  Abschlusse  des  Unterrichts
muß  der  Schüler  imstande  sein,  ihm  vorgelegte  Stellen  aus  französischen  Schriftwerken  der
letzten  drei  Jahrhunderte  bei  einiger  Nachhilfe  bezüglich  wenig  bekannter  Vokabeln  ohne
Anstoß  zu  übersetzen.

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