374  Boranzr  und  Srıearer:  Französisch  und  Englisch.

Jedenfalls  aber  hat  in  allen  Klassen  die  Übertragung  deutscher  Vorlagen  ins  Französische,
  die  der  Befestigung  in  der  Grammatik  in  besonderem  Maße  dient,  ausreichende
Pflege  zu  finden.

B.  Englisch.
1.  Stundenzahl.  ($  89;  Seite  25.)
VI  V  IV  II  d  I  Summe
—  _-  —_  4  4  4  12

2.  Lehrziel.  ($  15;  Seite  12.)
Die  Bestimmungen  in  $  12  für  das  Französische  haben  such  für  das  Englische  zu
gelten,  nur  sind  in  allen  Stücken  in  Berücksichtigung  der  dieser  Sprache  verwilligten
kürzeren  Lernzeit  die  Anforderungen  entsprechend  zu  ermäßigen.

8.  Bemerkungen.  ($  17;  Seite  13.)

Die  in  $  ı4  für  den  Unterricht  im  Französischen  gegebenen  Weisungen  leiden  sinngemäße
  Anwendung  auch  auf  den  im  Englischen.  Nur  hat  dieser  bei  der  ihm  zugewiesenen
geringeren  Stundenzahl  die  grammatische  Unterweisung  in  noch  höherem  Maße  durch  Ausscheidung
  alles  für  das  nächste  Bedürfnis  entbehrlichen  Lehrstoffes  einzuschränken,  da  auf
Sicherheit  in  den  Hauptregeln  der  Grammatik  auch  im  Englischen  nicht  verzichtet  werden
kann.  Auch  werden  die  Mitteilungen  über  englische  Örtlichkeiten,  Einrichtungen  und  Zustände
  sich  in  engeren  Grenzen  zu  halten  haben,  als  sie  in  $  14  unter  4  für  das  Französische
  gezogen  worden  sind.  Literaturgeschichtliches  kann  bei  der  Kürze  der  zugemessenen
Zeit  nur  beiläufig  Berücksichtigung  finden.

III.  Königreich  Bayern.

Maßgebend  ist  für  die  Gymnasien,  Realgymnasien  und  Realschulen  des  Königreichs
Bayern:  Bayrisches  Lehrprogramm  1901;  vgl.  G.  Herberich  “Das  neue  Lehrprogramm  für
den  Unterricht  in  den  neueren  Sprachen  an  den  höheren  Schulen  Bayerns’  in:  Die  neueren
Sprachen  1901,  Seite  408ff.

Französisch.
1.  Gymnasium.
1.  Stundenzahl.  (8.  409.)
I  I  m  IV  V  VI  vo  vIH  0.4  Zus.
—  —  —  8  8  2  2  10

8%.  Allgemeines  Lehrziel.  (Seite  409.)

Verständnis  nicht  zu  schwieriger  französischer  Werke,  hauptsächlich  der  neueren  Zeit,
sowie  auf  genügender  Kenntnis  der  Grammatik  und  hinreichendem  Wortschatz  beruhende
Einführung  in  den  mündlichen  und  schriftlichen  Gebrauch  der  fremden  Sprache.

8.  Verteilung  des  grammatischen  Lehrstoffes.  (Seite  410.)

6.  Klasse:  Laut-,  Schrift-  und  Formenlehre  mit  Inbegriff  der  wichtigeren  Regeln  über
die  Wortstellung,  aber  mit  Ausschluß  der  sogenannten  unregelmäßigen  Verba.

7.  Klasse:  Die  sogenannten  unregelmäßigen  Verba  nebst  den  einfacheren  Regeln  der
Syntax.

8.  und  9.  Klasse:  Vervollständigung  und  Abschluß  der  Syntax.

4.  Lektüre.  (Seite  410.)

Die  französische  Lektüre  beschränkt  sich  in  den  beiden  unteren  Klassen  auf  die  in
dem  jeweils  eingeführten  Lehr-  und  Übungsbuch  enthaltenen  Texte.  Doch  kann  in  der
7.  Klasse  auch  schon  ein  leichterer  Schriftsteller  gelesen  werden.  In  den  beiden  oberen
Klassen  werden  Werke  der  modernen  und  auch  der  klassischen  Periode  gelesen.

Liste  der  zur  Lektüre  empfohlenen  Schriften  3.  Seite  414  und  415.