II.  Die  Lehrpläne  der  deutschen  Bundesstaaten:  Bayern.  375

6.  Schul-  und  Hausaufgaben.  (S.  411.)
An  Schulaufgaben  (Übersetzungen  aus  dem  Deutschen,  Diktaten,  grammatischen  Extemporalien,
  Übersetzungen  aus  der  fremden  Sprache)  sind  innerhalb  eines  Schuljahres  zu
stellen:  6.  und  7.  Klasse:  6—8;  8.  und  9.  Klasse:  4—5.

6.  Absolutorialprüfung  (s.  am  Ende  der  besonderen  Vorschriften).

2.  Realgymnasium.
1.  Stundenzahl.  (Seite  409.)

I  |  1001  IV  V  vi  vi  vn  IX  Zus.
_.—  ——  4  4  3  8  8  8  20

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (S.  409.)

Sicheres  Verständnis  französischer  (bzw.  englischer)  Werke  der  klassischen  und  der
neueren  Zeit,  sowie  auf  genügender  Kenntnis  der  Grammatik  und  hinreichendem  Wortschatz
beruhende  Übung  im  korrekten  mündlichen  und  schriftlichen  Gebrauch  der  fremden  Sprache
in  einem  für  die  gewöhnlichen  Lebens-  und  Verkehrsbedürfnisse  genügenden  Umfang.

3.  Verteilung  des  grammatischen  Lehrstoffes.  (Seite  410.)
Für  die  4.—7.  Klasse  ist  die  Verteilung  ähnlich  der  am  Gymnasium.  8.  u.  9.  Klasse:
Gelegentliche  Wiederholung  schwieriger  Kapitel  des  syntaktischen  Lehrstoffes,  wobei  der
Gebrauch  einer  kurzen,  französisch  geschriebenen  Grammatik  gestattet  ist.

4.  Lektüre.  (Seite  411.)

Die  französische  Lektüre  hat  in  der  4.  und  5.  Klasse  die  in  dem  jeweils  eingeführten
Lehr-  und  Übungsbuch  enthaltenen  Texte  zum  Gegenstande;  daneben  kann  auch  in  den
Klassen  4—6  eine  passende  Chrestomathie  von  mäßigem  Umfang  benutzt  werden.  In
den  anderen  Klassen  werden  Werke  der  klassischen  und  modernen  Zeit  gelesen.

Liste  der  zur  Lektüre  empfohlenen  Schriften,  s.  Seite  416.

6.  Schul-  und  Hausaufgaben.  (Seite  411.)
An  Schulaufgaben  (s.  Gymnasium  5.)  sind  innerhalb  eines  Schuljahres  zu  stellen:  4.  und
5.  Klasse:  6—8;  6.  und  7.  Klasse:  5—6;  8.  und  9.  Klasse:  4—5.

6.  Absolutorialprüfung  (s.  am  Ende  der  besonderen  Vorschriften).

8.  Realschule.

1.  Stundenzahl.  (Seite  409.)
I  IH  II  IV  V  vi  Zus.
6  6  b  4  3  3  27

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (Seite  409.)

Verständnis  eines  angemessenen  französischen  (bzw.  englischen)  Textes,  sowie  Korrektheit
  im  schriftlichen  Gebrauch  der  fremden  Sprache  bei  nicht  zu  schwierigen  Übersetzungsübungen
  und  ein  gewisser  Grad  von  Raschheit  im  Auffassen  des  Gesprochenen,  verbunden
mit  einiger  Fertigkeit  im  freien  mündlichen  Ausdruck.

8.  Verteilung  des  grammatischen  Lehrstoffes.  (Seite  410.)
Die  Formenlehre  ist  auf  die  ersten  3  Klassen,  die  Syntax  auf  die  4.  und  ö.  Klasse  verteilt.
  6.  Klasse:  (Gelegentliche  Wiederholung  schwieriger  Kapitel  des  syntaktischen  Lehrstoffe.
  Übungen  im  Übersetzen  zusammenhängender  deutscher  Texte.

4.  Lektüre.  (Seite  411.)

Die  französische  Lektüre  beschränkt  sich  in  den  drei  unteren  Klassen  auf  die  in  dem
jeweils  eingeführten  Lehr-  und  Übungsbuch  enthaltenen  Texte.  In  den  drei  oberen  Klassen
werden  Werke  der  modernen  Zeit  gelesen.

Liste  der  zur  Lektüre  empfohlenen  Schriften,  s.  Seite  416.