376  Boxuxzr  und  SrızaLer:  Französisch  und  Englisch.

5.  Schul-  und  Hausaufgaben.  (Seite  411.)
An  Schulaufgaben  (s.  Gymnasium  5.)  sind  innerhalb  eines  Schuljabres  zu  stellen:  1.  und
2.  Klasse:  6—8;  8.  und  4.  Klasse:  5—6;  5.  und  6.  Klasse:  4—5  im  Französischen,  6  im
Englischen.

6.  Absolutorialprüfung  (s.  am  Ende  der  besonderen  Vorschriften).
Englisch.

1.  Gymnasium.
Englischer  Unterricht  wird  an  den  Gymnasien  nur  fakultativ  erteilt.

2.  Realgymnasium.
1.  Stundenzahl.  (Seite  409.)
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_  _  —  4  8  3  3  18

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (Seite  409.)
Vgl.  Realgymnasium  2.

3.  Verteilung  des  grammatischen  Lehrstoffes.  (8.  410.)
Im  1.  Jahr  des  Unterrichts  (6.  Klasse)  die  Formenlehre,  im  2.  Jahr  die  Hauptregeln  der
Syntax;  in  der  8.  und  9.  Klasse:  Wiederholung  der  Grammatik.

4.  Lektüre.  (Seite  411.)

Die  englische  Lektüre  beschränkt  sich  in  der  6.  Klasse  auf  die  in  dem  jeweils  eingeführten
  Lehr-  und  Übungsbuch  enthaltenen  Texte.  In  den  drei  oberen  Klassen  werden
Werke  der  letzten  Jahrhunderte  gelesen.

Liste  der  zur  Lektüre  empfohlenen  Schriften  s.  Seite  416.

5.  Schul-  und  Hausaufgaben.  (Seite  411.)
Vgl.  Französisch,  Realgymnasium.

6.  Absolutorialprüfung  (s.  am  Ende  der  besonderen  Vorschriften).

8.  Realschule.
1.  Stundenzahl.  (Seite  409.)
I  u  IU  IV  V  vI  Zusammen
_—  _  —  —  5)  6  10

2.  Allgemeines  Lehrziel.  (Seite  409.)
Vgl.  Französisch,  Realschule.

8.  Verteilung  des  grammatischen  Lehrstoffes.  (S.  410.)
Im  1.  Jahre  des  Unterrichts  die  Formenlehre,  im  2.  Jahre  die  Hauptregeln  der  Syntax.

4.  Lektüre.  (Seite  411.)
Die  englische  Lektüre  beschränkt  sich  in  der  5.  Klasse  auf  die  in  dem  jeweils  eingeführten
  Lehr-  und  Übungsbuch  enthaltenen  Texte.  In  der  6.  Klasse  werden  Werke  der
modernen  Zeit  gelesen.

6.  Schul-  und  Hausaufgaben.  (Seite  411.)
Vgl.  Französisch,  Realschule.

6.  Absolutorielprüfung  (s.  am  Ende  der  besonderen  Vorschriften).

Besondere  Vorschriften.  (Seite  409.)
(In  der  Hauptsache  für  die  drei  Schularten  übereinstimmend.)
1.  Hinsichtlich  der  Aussprache  sollen  die  Schüler  tunlichst  dahin  gefül  rt  werden,
in  sinngemäßer  Weise  fließend  und  in  einem  Ton  zu  lesen,  welcher  dem  der  gebildeten
Franzosen  und  Engländer  möglichst  nahe  kommt.