II.  Die  Lehrpläne  der  deutschen  Bundesstaaten:  Hessen.  381

B.  Mädchenschulen.
4.  Höhere  Müädchenschule.  (Seite  175.)

vo  vl  v  IV  II  II  I  Summe
A.  Französisch  6  6  b  b  b  5  4  36  Stunden
B.  Englisch  _  —  _  _  4  5  1)  14  Stunden

VI.  Großherzogtum  Hessen.

Maßgebend  ist  für  die  Gymnasien  des  Großherzogtums  Hessen:
Lehrplan  für  die  Gymnasien  des  Großherzogtums  Hessen.

Revidierte  amtliche  Handausgabe.  Buchhandlung  Großh.  Staatsverlag  Darmstadt  1898,

A.  Gymnasien.
Französisch.  (S.  4.)
VI  V  IV  OIb  IIIla  Ib  Ha  Ib  Ia  Zus.
—_—  —d  6  8  8  3  8  3  3  28  Stunden

Bemerkungen.  Französische  Sprache.  ($  5.)  (Seite  8—9.)

Der  französische  Sprachunterricht  beginnt  in  Klasse  IV,  und  umfaßt  in  den  Klassen
IV,  II  und  II  den  eigentlichen  grammatischen  Unterricht.  Bei  Erteilung  desselben  sind
Formenlehre  und  Symtax  nicht  streng  gesondert  zu  halten  ;  sondern  die  Schüler  sollen  möglichst
  früh  nach  Maßgabe  der  erreichten  Kenntnisse  die  Sprache  an  gegebenem  Stoffe  anschauen
  und  in  passenden  Übungen,  mündlich  und  schriftlich,  handhaben  lernen.

Dem  zusammenhängenden  Kursus  der  II  geht  ein  elementarer  in  IV  und  III  voraus.

Die  Schreibübungen  sollen  den  Schüler  instand  setzen,  sich  ohne  grobe  grammatische
Fehler  und  mit  einiger  stilistischer  Gewandtheit  auszudrücken,  sie  sind  deshalb  in  unteren
Klassen  reichlich  an  der  Wandtafel  und  in  Form  von  Diktaten  und  Klassenarbeiten  anzustellen,
  in  oberen  Klassen  in  der  Schule  oder  zu  Hause  zu  betreiben.

Eine  besondere  Aufmerksamkeit  erfordert  die  Aussprache.  Die  Anleitung  hierzu  erfolgt
am  besten  in  einem  kurzen  Lautierkursus,  von  dem  aber  alle  theoretische  Phonetik  und  die
Anwendung  einer  besonderen  Lautschrift  fernzuhalten  sind.  Der  Schüler  soll  durch  häufiges
Vorsprechen  und  Vorlesen  französischer  Sätze  und  Stücke  frühzeitig  daran  gewöhnt  werden,
sich  des  Verständnisses  durch  das  Ohr  zu  bemächtigen.  Von  Beginn  des  Unterrichts  an
ist  auf  Erwerbung  eines  ausreichenden  Wortvorrates  Bedacht  zu  nehmen,  und  der  Inhalt
der  Lesestücke  durch  zeitweiliges  Auswendiglernen,  durch  Retrovertieren,  Versuche  der
Schüler  in  mündlicher  freierer  Wiedergabe,  sowie  ganz  besonders  durch  Sprechübungen  in
Form  von  Fragen  und  Antworten  zum  Eigentum  zu  machen.

Zur  Lektüre  dienen  gute  Chrestomathien:  in  dem  Lesebuche  für  die  oberen  Klassen
sollen  die  wichtigsten  Gattungen  der  französischen  Literatur  in  ihren  Hauptrepräsentanten
(seit  Ludwig  XIV.)  vertreten  sein;  daneben  können  ganze,  insbesondere  dramatische  und
historische  Werke  gelesen  werden.

B.  Realgymnasien.
Lehrplan  für  die  Realgymnasien  von  1898.
VI  V  IV  IIb  llIa  IIb  IIa  Ib  Ia  Zusammen
Französsscch  —  —  b  5  1)  4  4  4  4  81
Englisch  —_  —  --  )  8  8  ß  3  3  18
Der  Lehrplan  für  die  Realgymnasien  unterscheidet  sich  prinzipiell  in  keiner  Weise
von  dem  für  die  Gymnasien.

C.  Realschulen.  (7  klassig.)
Lehrplan  für  die  Realschulen  von  1900  (Darmstadt,  Staatsverlag).
VI  V  IV  IIb  Illa  Ib  Ha  Zusammen
Französisch  --  7  7  6  5  „  4  34
Englisch  _  _  —  6  4  3  3  15