382  Bozaszz  und  Srızruize:  Französisch  und  Englisch.

Das  l,ehrziel  für  Französisch  ist  folgendes:  Die  Schüler  sollen  das  Französische  richtig
aussprechen  lernen,  mit  den  Hauptregeln  der  Sprachlehre  vertraut  werden,  sich  einen  genügenden
  Wortschatz  aneignen  und  einige  Übung  im  mündlichen  und  schriftlichen  Gebrauch
der  Sprache  erlangen.  Sie  sollen  ferner  mit  einigen  Hauptwerken  des  französischen  Schrifttums
  aus  den  letzten  drei  Jahrhunderten  bekannt  gemacht  werden  und  die  Fähigkeit  erlangen,
  einen  nicht  allzuschweren  Schriftsteller  ohne  Vorbereitung  zu  lesen.

Der  Unterricht  im  Französischen  soll  im  engsten  Anschluß  an  das  Deutsche,  besonders
durch  die  beständige  Vergleichung  mit  diesem,  die  Grundlage  für  die  grammatische  Erkenntnis
  überhaupt  liefern.

Der  französische  Unterricht  beginnt  in  Quinte  und  umfaßt  in  Quinte  bis  IIb  den
eigentlichen  grammatischen  Unterricht.  Bei  seiner  Erteilung,  die  zunächst  stets  in  deutscher
Sprache  zu  erfolgen  hat,  sollen  die  Schüler  möglichst  früh  nach  Maßgabe  der  erreichten
Kenntnisse  die  Sprache  an  gegebenem  Stoffe  anschauen  und  in  passenden  Übungen  mündlich
und  schriftlich  handhaben  lernen.  —  Der  IIa  fallen  die  ergänzende  Wiederholung  und  tiefere
Begründung  der  Syntax,  sowie  die  Erweckung  des  Verständnisses  für  die  stilistischen  Eigentümlichkeiten
  und  für  die  Synonymik  im  Anschluß  an  die  Lektüre  zu.

In  V  und  IV  wird  ein  Elementarbuch  mit  zusammenhängenden  Lesestäcken,  von  IIIb
an  eine  Chrestomathie  oder  ein  Schriftsteller  benutzt;  jedenfalls  sind  in  den  beiden  oberen
Klassen  einige  vollständige  Werke  zu  behandeln;  in  O  II  ist  ein  modernes  Lustspiel  zu  lesen.
Bei  der  Auswahl  des  Lesestoffes  ist  namentlich  auch  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  die
Schüler  planmäßig  Leben,  Sitten  und  Gebräuche  des  französischen  Volkes  daraus  kennen  lernen.

Sprechübungen  sind  auf  allen  Stufen  anzustellen.  Sie  schließen  sich  an  die  Lektüre
oder  an  Vorkommnisse  des  täglichen  Lebens  an.  Auch  Anschauungsbilder  können  hierfür
eine  gute  Hilfe  bieten

Auf  die  Aussprache  ist  überall  ein  besonderer  Wert  zu  legen  und  die  Gewöhnung
des  Ohres  an  die  fremde  Sprache  auf  allen  Stufen  zu  pflegen.

Die  Oberrealschulen  haben  für  Französisch  von  VI—IIa  gleiche  Stundenzahl  wie
die  Realschulen,  in  I  und  Ia  wöchentlich  je  4  Stunden;  für  Englisch  desgleichen.

VII.  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg  -  Strelitz.

Maßgebend  ist  für  die  Gymnasien,  Realgymnasien  und  Realschulen:
Die  Einrichtung  und  Verwaltung  des  höheren  Schulwesens  in  Mecklenburg-Schwerin
und  Mecklenburg-Strelitz  von  Dr.  A.  Baumeister.  München  1897.

1.  Gymnasium.

A.  Französisch.
Stundenzahl.
VI  V  IV  UIb  IIa  Ib  Is  Ib  Ia  Zus.
_  —_—  16)  3  8  2  2  2  2  19

B.  Englisch  (wahlfrei).
Der  englische  Unterricht  ist  von  IIa  an  mit  2  Stunden  wahlfrei,  d.  h.  es  sollen  daran
alle  Schüler  teilnehmen,  deren  Eltern  nicht  ausdrücklich  den  Wunsch  der  Nichtteilnahme  aussprechen.
  Gleichzeitige  Teilnahme  am  englischen  und  hebräischen  Unterricht  ist  nicht  gestattet.

2.  Realgymnasium.

A.  Französisch  VI  V  IV  IH  b  Illa  Ib  Ia  Ib  Ia  Zus.
—  —  B  b  6  4  4  4  4  81
B.  Englisch  VI  V  IV  IIb  Illa  Ib  Ja  Ib  la  Zus.
—_  _  _—  3  3  3  8  3  3  18
8.  Realschule.
A.  Französisch  VI  V  IV  II  I  I  Zus.
7  7  6  5  5  15)  36
B.  Englisch  vl  V  IV  IM  I  I  Zus.
_  —_  —  4  4  [0  13