406  Laurz:  Der  erdkundliche  Unterricht.

erhielten,  erwuchs  die  erdkundliche  Wissenschaft  im  Sinne  der  Zeitströmung
und  umbekümmert  um  die  ältere  Rittersche  Richtung  auf  naturwissenschaftlichem
  Boden.  In  der  Schule  tritt  aber  die  Erdkunde  noch  immer  dicht  neben
die  Geschichte,  vornehmlich  in  den  Mittel-  und  Oberklassen;  deshalb  wird  sie
von  Historikern  gelehrt,  selbst  wenn  diese  unzureichende  Lehrberechtigungen
in  der  Geographie  besitzen.  Es  ist  aus  diesem  in  der  Natur  der  meisten  Lehrpläne
  begründeten  Umstande  eigentlich  erfreulich,  wenn  die  weitsus  größte
Zahl  der  Lehramtskandidaten  in  Preußen,  die  wirklich  ihre  Öberlehrerprüfung
in  Preußen  in  der  Erdkunde  für  Oberklassen  bestehen,  sich  zugleich  die  Lehrberechtigung
  in  der  Geschichte  erwirbt,  obschon  es  natürlicher  wäre,  daß  erdkundliche
  Lehrberechtigung  mit  naturwissenschaftlicher  verbunden  würde.
Immerhin  ist  es  ein  großer  Fortschritt  gegen  frühere  Jahrzehnte,  daß  in  den
meisten  Prüfungsordnungen,  vornehmlich  in  der  preußischen,  die  Kandidaten
bei  der  Wahl  und  Zusammenstellung  ihrer  Berechtigungen  nicht  mehr  gebunden
sind  an  gewisse  feste  Gruppen,  also  vor  allem  nicht  an  die  früher  notwendige
Verbindung  von  Geschichte  und  Erdkunde.  Im  Königreich  Sachsen  schreiben
die  Lehrpläne  für  Gymnasien  und  Realgymnasien  —  seltsamerweise  nicht  für
die  Realschulen!  —  jetzt  sogar  vor:  ‘Soweit  tunlich,  ist  der  geographische
Unterricht,  zumal  der  in  UII  und  OlIl,  naturwissenschaftlich  gebildeten
Männern  zu  übertragen”.  An  sich  freilich  sollte  ebensowenig  ein  Naturwissenschaftler
  wie  ein  Historiker  für  den  Erdkundeunterricht  gefordert  werden,  sondern
  ein  Geograph,  ein  Fachmann,  so  gut  wie  für  jeden  anderen  Fachunterricht.
Es  wird  dabei  an  dieser  Stelle  abgesehen  von  Erwägungen  über  die  allgemeine
Frage,  ob  Schüler  unterer  Klassen  besser  durch  eine  Mehrzahl  von  Fachlehrern
oder  durch  einen  einheitlichen  Klassenlehrer  unterrichtet  werden.  Diese  Art  des
Unterrichts  wird  in  einem  Teil  Stüddeutschlands  bevorzugt,  jene  in  den  meisten
Bundesstaaten.  Ebenso  ist  von  Fällen  abzusehen,  wo  ein  Oberlehrer,  ohne  eine
wissenschaftliche  Prüfung  in  der  Erdkunde  bestanden  zu  haben,  durch  rege
Teilnahme  an  Fortschritten  der  Geographie  sich  als  berechtigt  zum  erdkundlichen
  Unterricht  ausweist.  Die  preußischen  Lehrpläne  von  1901  sagen:
“Wünschenswert  ist,  daB  auf  allen  Schulen  der  Unterricht  in  der  Erdkunde  in
die  Hand  von  Lehrern  gelegt  werde,  die  für  ihn  durch  eingehende  Studien  befähigt
  sind’.  In  der  rauhen  Wirklichkeit  des  Unterrichtsbetriebes  wird  dieser
Wunsch  der  Behörde  jedoch  oft  nicht  innegehalten.  Weil  die  neue  erdkundliche
  Wissenschaft  noch  so  jung  ist,  daß  viele  von  der  Umgrenzung  ihres  Gebietes,
  von  ihren  Arbeitszielen,  ihren  Forschungsweisen  noch  wenig  wissen,  weil
vor  allem  eine  einigermaßen  allgemeingültige  Umformung  der  Ergebnisse  dieser
Wissenschaft  gemäß  den  Ansprüchen  des  Unterrichts  in  eine  anerkannte  Schulgeographie
  noch  nicht  vollzogen  ist,  darum  wagen  es  die  meisten  Lehrer,  deren
Pflichtstundenzahl  noch  einer  Ergänzung  bedarf,  die  zu  ihrem  Korrekturunterrichte
  noch  korrekturlose  Stunden  erhalten  sollen,  denen  sonst  irgendeine  Erleichterung
  zugedacht  wird,  immer  noch  viel  eher,  erdkundlichen  Unterricht
ohne  eigene  Vorkenntnisse  in  der  geographischen  Wissenschaft  zu  übernehmen
als.  sprachlichen,  geschichtlichen,  naturwissenschaftlichen,  Religions-Unterricht,