418  Lıwrz:  Der  erdkundliche  Unterricht.

Lehrstoff  durchgehends  in  klare  Glieder  nach  logischen  Gesichtspunkten  zu  zerlegen,
  vor  allem  in  physische  Geographie  (Lage,  Grenzen,  Gebirge,  Ebenen,
Flüsse,  Witterung,  Pflanzen,  Tiere)  und  in  politische  (Staaten  und  ihre  Glieder,
Städte  und  ihr  Wirtschaftsleben,  Volksstämme,  Konfessionen).  Bedenkt  man  jedoch,
wie  jedes  Land  ein  untrennbares  Gewebe  verschieden  gearteter  Tatsachen  von
Geländeformen  und  Gewässerverteilung,  von  Witterungserscheinungen  und  Bodenanbau,
  von  Siedelungs-  und  Verkehrsverhältnissen  ist,  dann  wird  man  die  Fülle
dieser  sich  bedingenden  Wesenszüge,  mögen  sie  in  der  Natur  oder  im  Menschenwirken
  begründet  sein,  nicht  in  Einzelschilderungen  der  physischen  und  politischen
  Geographie  zerreißen,  die  sich  nachher  nirgends  recht  berühren  und
schwer  zur  Deckung  bringen  lassen,  sondern  zerschlägt  lieber  die  großen  Raumeinheiten
  zu  kleineren,  bis  sie  mit  allen  ihren  Eigenschaften,  mit  ihrem  Gesamtinhalte
  sich  innerhalb  einer  Unterrichtsstunde  überblicken  lassen.  Jene
Zersplitterung  räumlich  benachbarter  Einheiten  nach  logischen  Rücksichten
benutzt  die  Behandlungsweise  der  Allgemeinen  Erdkunde,  die  sachlich  Verwandtes,
  nicht  räumlich  Zusammengehörendes  ergründet,  fälschlich  für  die
Länderkunde.

Nach  welchen  Gesichtspunkten  geht  nun  die  Abgliederung  dieser  zusammenhängend
  zu  behandelnden  Teilgebiete  vor  sich?  Lange  hat  man  den  Staat  mit
seinen  scharf  umrissenen  Grenzen  und  seine  Verwaltungseinheiten  bei  der  Stoffgliederung
  bevorzugt,  doch  in  falscher  Voraussetzung  und  mit  bösen  Folgen.
Nicht  politische  Gebilde  wirken  so  stark  auf  Naturverhältnisse  wie  diese  auf
Lage  der  Siedlungen,  Grenzverlauf  und  Staatenentwicklung,  wenn  auch  geschichtliche
  Ereignisse  diesen  Einfluß  um  so  häufiger  aufheben  oder  doch  um  so  undeutlicher
  machen,  je  höher  die  Kultur  ist.  Ferner  wird  jene  stark  ın  Statistik
ausartende  Stastenkunde  naturgemäß  zum  bunten  Vielerlei  verfassungsrechtlicher,
geschichtlicher,  kulturkundlicher  Einzelheiten.  Es  müssen  der  Stoffgliederung
eben  die  Naturverhältnisse  zugrunde  gelegt  werden,  schon  bei  der  Heimatkunde,
  wo  jedesmal  die  räumlich  überschaubare,  natürlich  zu  einem  Bilde  sich
gruppierende  Einheit,  nicht  die  Kreis-,  Bezirks-,  Provinzgrenze  den  Gang  der
Behandlung  regelt.  Unter  den  Naturverhältnissen  bietet  der  Bodenaufbau  einen
stets  brauchbaren,  meist  den  richtigsten  Maßstab  dar  für  die  Zerteilung  größerer
Gebiete  in  die  zusammenfassend  zu  behandelnden  Einheiten.  Stellenweise  bilden
Witterungseigenheiten  den  hervorstechenden  Wesenszug  eines  Erdstrichs,  etwa
die  Trockenheit,  die  Wüsten  erzeugt.  In  Kulturlandschaften  können  selbst
wirtschaftliche  Verhältnisse,  z.  B.  Kohlenvorkommnisse,  Verkehrsbedingungen,
in  anderen  Fällen  auch  wohl  völkische  Einheiten  und  Gegensätze  Handhaben
bieten,  um  gewisse  Gegenden  zusammenfassend  zu  behandeln.  So  reiht  bei
der  Durchnahme  der  Landschaften  ein  kleines,  einheitliches  Gesamtbild  sich  ans
andere,  jedes  in  Rücksicht  auf  seine  hervortretenden  Eigenschaften  behandelt,
die  einzelnen  also  nach  wechselnden  Grundsätzen  aus  der  großen  Gesamtheit
herausgehoben,  unter  wechselnden  Gesichtspunkten  betrachtet,  alle  zusammengehalten
  ein  Zeugnis  von  der  Mannigfaltigkeit  der  tatsächlichen  Zustände  auf
der  Erdoberfläche,  von  der  Vielseitigkeit  erdkundlicher  Betrachtungsweisen  ;