Johannes  Schulze.  Prüfungsordnung  von  1884.  436

geringer  Bildungswert  beigelegt  und  infolgedessen  nur  ein  außerordentlich  kleiner
Spielraum  zugebilligt  wurde.!)

Unter  Altenstein,  dem  ersten  preußischen  Kultusminister,  trat  in  Johannes
Schulze  (1786—1869)  an  die  Spitze  des  höheren  Schulwesens  eine  allseitig
empfängliche,  warm  empfindende,  geistatmende  und  lebensprühende?)  Persönlichkeit
  von  opferfreudiger  Idealität  der  Gesinnung.  Für  die  feste  Gestaltung
und  Gliederung  des  Gymnasiallehrplans  sind  die  von  ihm  erlassenen  Edikte
maßgebend  geworden’)  und  wenn  er  auch  dem  mathematischen  Unterricht  nur
eine  geringe  Wertschätzung  entgegenbrachte,  wie  sein  Ausspruch,  daß  in  einer
Zeile  Cornel  mehr  bildende  Kraft  liege  wie  in  der  gesamten  Mathematik,
hinreichend  beweist,  und  deshalb  die  von  Süvern  geplante  Stundenzahl  auf  33
herabsetzte,  so  ließ  er  doch  die  Stellung  der  Mathematik  am  Gymnasium  als
eines  mit  den  alten  Sprachen  gleichberechtigten  Lehrfaches  unangetastet.

Mit  der  Herabsetzung  der  Stundenzahl  trat  naturgemäß  eine  starke  Herabminderung
  des  Lehrstoffes  ein.  In  der  Abiturientenprüfungsordnung  von  1834
wurden  viele  Gebiete,  insbesondere  die  angewandte  Mathematik,  ganz  gestrichen,
und  dafür  wurde  auf  „eine  klare  Einsicht  in  den  Zusammenhang  sämtlicher  Sätze
des  systematisch  geordneten  Vortrags“  ein  ganz  besonderer  Nachdruck  gelegt.  Das
Lehrziel  ist  durch  die  Bestimmungen  gekennzeichnet,  daß  in  der  schriftlichen
Prüfung  eine  Arbeit  anzufertigen  sei,  „in  der  entweder  die  Lösung  von  zwei  geometrischen
  und  zwei  arithmetischen  Aufgaben  aus  den  verschiedenen,  in  den  Kreis
des  Schulunterrichts  gehörigen  Abschnitten  oder  eine  nach  bestimmten,  vorher
anzugebenden  Rücksichten  geordnete  Übersicht  und  Vergleichung  zussmmengehöriger
  mathematischer  Sätze  zu  fordern  sei“,  während  in  der  mündlichen
Prüfung  „Fertigkeit  in  den  Rechnungen  des  gemeinen  Lebens  nach  ihren  auf
die  Proportionalität  gegründeten  Prinzipien,  Sicherheit  in  der  Lehre  von  den
Potenzen  und  Wurzeln  und  von  den  Progressionen,  ferner  in  den  Elementen  der
Algebra  und  der  (eometrie,  sowohl  der  ebenen  als  der  körperlichen,  Bekanntschaft
  mit  der  Lehre  von  den  Kombinationen  und  mit  dem  binomischen  Lehrsatze,
  Leichtigkeit  in  der  Behandlung  der  Gleichungen  1.  und  2.  Grades  und
im  Gebrauch  der  Logarithmen,  eine  geübte  Auffassung  in  der  ebenen  Trigonometrie“
  nachgewiesen  werden  müsse.

Auf  die  Anforderungen  des  Reglements  in  den  sprachlichen  Unterrichtsfächern
  kann  hier  nicht  eingegangen  werden;  es  muß  der  Hinweis  darauf  ge-N

  Hermann  Köchly  schreibt  in  seinem  Leben  Gottfried  Hermanns  (1874)  von  seinem
Aufenthalt  in  Grimma:  „Von  Algebra  haben  wir  während  jenes  Zeitraumes  kein  Sterbenswörtchen
  vernommen  und  in  der  Geometrie  sind  wir  nur  bis  zum  Pythagoreischen  Lehrsatz
gekommen.  Ein  guter  Mathematiker  zu  sein,  galt  unter  uns  für  ein  sehr  zweifelhaftes  Lob.“
Vgl.  Rethwisch,  H.  Sch.,  S.  64.

»,  Vgl.  Rethwisch,  H.  Sch.,  8.  82.

5,  Seine  Prüfungsordnung  vom  20.  April  1831,  welche  unter  die  drei  Gruppen  zusammengehöriger
  Hauptfächer,  in  denen  eine  facultas  docendi  erworben  werden  konnte,  die
Mathematik  und  Naturwissenschaft  als  eine  Gruppe  aufnahm,  machte  mit  einer  geordneten
Fachbildung  der  Mathematiklehrer  den  Anfang.

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