436  Möürzzr:  Rechnen  und  Mathematik.

nügen,  daß  sie  den  mannigfachsten  Anfechtungen  ausgesetzt  waren.  Unter
diesen  gewaunen  die  Angriffe  des  Medizinalrates  Lorinser  in  der  Schrift  „Zum
Schutz  der  Gesundheit  in  den  Schulen“  (1836),  in  der  er  den  Schulen  geistige
Überbürdung  und  körperliche  Vernachlässigung  zum  Vorwurf  machte,  die  größte
Bedeutung.  Zwar  fehlte  es  keineswegs  an  einer  Zurückweisung  der  Schlüsse,
die  Lorinser  auf  außergewöhnliche  und  dazu  nicht  einmal  hinreichend  verbürgte
  Beispiele  gegründet  hatte,  allein  Friedrich  Wilhelm  II.  ließ  doch
Lorinsers  Ausführungen  so  weit  auf  sich  einwirken,  daß  er  von  dem  Minister
Bericht  nebst  Verbesserungsvorschlägen  einforderte.  Die  hieraus  ergangene
Verfügung  von  1837  führte  zur  Aufstellung  eines  Lehrplans,  in  welchem  dem
Rechnen  und  der  Mathematik  im  ganzen  wöchentlich  33.  Stunden  zugewiesen
wurden,  während  in  den  Lehrzielen  von  1834  eine  Änderung  nicht  eintrat.  Zu
weiteren  Zugeständnissen  ließ  sich  Schulze  nicht  bewegen;  vielmehr  wandte
er  sich  in  der  Verfügung  vom  21.  Oktober  1840  mit  aller  Schärfe  gegen  die
Bestrebungen,  die  sphärische  Trigonometrie  und  die  Lehre  von  den  Kegelschnitten
  dem  Lehrstoff  des  Gymnasiums  anzugliedern  und  verlangte  die  strenge
Innehaltung  der  durch  die  Lehrpläne  gezogenen  Grenzen.

Die  späteren  Lehrpläne  für  Gymnasien  weisen  bezüglich  der  Ausdehnung
des  mathematischen  Unterrichts  keine  wesentlichen  Änderungen  mehr  auf.  Zwar
verliert  in  demselben  Jahre  (1856),  in  welchem  die  Prüfungsordnung  durch  den
Zusatz,  daß  schwächere  Leistungen  ın  den  alten  Sprachen  durch  gute  in  der
Mathematik  kompensiert  werden  können,  den  letzten  amtlichen  Schritt  zur
völligen  Gleichstellung  der  Mathematik  mit  Latein  und  Griechisch  tut,  die
Quinta  eine  Rechenstunde,  allein  der  Abstrich  wurde  1882  wieder  beseitigt  und
in  Quarta  sogar  eine  Stunde  zugelegt.  Dagegen  werden  für  den  Lehrstoff
die  oberen  Grenzen  durch  Zugeständnisse  an  die  Fachlehrer  mehrfach  verschoben.
Durften  seit  1882  unter  geeigneten  Umständen  von  der  sphärischen  Trigonometrie
  so  viel  aufgenommen  werden,  wie  zum  Verständnis  der  Grundbegriffe  der
mathematischen  Geographie  dient,  oder  durften  die  Elemente  der  Lehre  von
den  Kagelschnitten  analytisch  behandelt  werden,  „wobei  es  selbst  möglich  ist,
eine  Vorstellung  von  dem  Differentialquotienten  zu  geben“,!)  so  wurden  1892
die  Hauptsätze  der  sphärischen  Trigonometrie,  der  Koordinatenbegriff  und  „einige
Grundlehren  von  den  Kegelschnitten“  geradezu  in  den  Lehrplan  aufgenommen.
Ferner  griffen  die  Lehrpläne  wiederholt  in  die  Verteilung  des  Lehrstoffes
ein  und  umgrenzten  die  Pensen  der  einzelnen  Klassen.  Am  einschneidendsten
geschah  dies  im  Jahre  1892.  Wohl  unter  dem  Drängen  der  Militärverwaltung
wurde,  „um  den  aus  U  II  abgehenden  Schülern  eine  wenigstens  einigermaßen
abgeschlossene  Vorbildung  zu  verschaffen“,  in  U  II  bereits  eine  Einführung  in
die  Trigonometrie  und  die  Berechnung  der  Körper  verlangt  und  damit  der
Klasse  eine  Aufgabe  gestellt,  die  nur  auf  Kosten  der  Gründlichkeit  und  auch
dann  nur  unter  starker  Überbürdung  der  Schüler  ausgeführt  werden  konnte.
Die  nach  O  II  Versetzten  brachten  auf  allen  Gebieten  nur  ein  Halbwissen  mit,

)  Vgl.  Wiese-Kübler  IS.  125.