438  Mützen:  Rechnen  und  Mathematik.

und  zu  dem  Gymnasium  regelte.  Für  die  neunklassige  Realschule  L  Ordnung
wurde  hier  dem  mathematischen  Unterricht  ale  Endziel  gesetzt:")

Kenntnis  der  Beweisführungen  sowie  die  Auflösungsmethoden  einfacher  Aufgaben
aus  der  Algebra,  die  Lehre  von  den  Potenzen,  Proportionen,  Gleichungen,  Progressionen,
  der  binomische  Lehrsatz  und  die  einfachen  Reihen,  die  Logarithmen,  die
ebene  Trigonometrie,  Stereometrie,  die  Elemente  der  beschreibenden  Geometrie,  anslytische
  Geometrie,  Kegelschnitte;  angewandte  Mathematik;  Statik,  Mechanik.

Zur  Erreichung  dieses  Zieles  wurden  wöchentlich  47  Stunden  eingeräumt.
Außerdem  wurde  die  Erlaubnis  erteilt,  befähigte  Schüler  auch  in  die  höhere
Analysis,  die  Differentialrechnung  und  die  sphärische  Astronomie  einzuführen.
Das  gleiche  Endziel  war  im  allgemeinen  den  Realschulen  II.  Ordnung  vorgeschrieben;
  indessen  durften  hier  mit  Genehmigung  der  Provinzialschulkollegien
vereinzelte  Abweichungen  eintreten,  insbesondere  konnte  bei  der  Entlassungsprüfung
  die  Berücksichtigung  der  beschreibenden  Geometrie  ausgeschlossen
werden.  ?)

Die  höheren  Bürgerschulen  (die  heutigen  Realschulen)  erhielten  in  der
Mathematik  bei  32  Wochenstunden  als  Lehrziel?):

Fertigkeit  in  den  vier  Grundrechnungsarten,  sowohl  in  ganzen  Zahlen,  wie  in
gewöhnlichen  und  Dezimalbrüchen,  Fähigkeit,  Aufgaben  aus  der  Gesellschafte-,
Mischungse-,  Münz-  und  Wechselrechnung  mit  Sicherheit  des  Verfahrens  zu  lösen.

Eine  gründliche  Kenntnis  der  ebenen  und  körperlichen  Geometrie,  der  'Trigonometrie,

  der  Gleichungen  1.  und  2.  Grades,  der  Potenzlehre,  Theorie  und  Anwendung  der
Logarithmen  und  der  Progressionslehre.

Bei  der  Neuordnung  des  höheren  Schulwesens  im  Jahre  1882  verloren  die
nun  als  Realgymnasien  bezeichneten  Realschulen  I.  Ordnung  mit  lateinischem
Unterricht  in  den  drei  unteren  Klassen  je  eine  Mathematikstunde;  die  Grundlehren
  der  synthetischen  Geometrie  und  die  Elemente  der  sphärischen  Trigonometrie
  wurden  obligatorische  Lehrgegenstände;  dagegen  schieden  die  analytische
Geometrie  des  Raumes  sowie  die  Differentialrechnung  ganz  aus  dem  Lehrgebiete
  aus.  Die  neunklassigen  Realschulen  ohne  Latein  erhielten  unter  dem  Namen
Öberrealschulen  einen  bindenden  Lehrplan,  in  welchem  der  Mathematik
49  Wochenstunden  zugewiesen  und  die  beiden  zuletzt  genannten  Gebiete  auch
nur  als  erlaubt  bezeichnet  wurden.  Die  Pläne  wollten  diese  dritte  Art  von
höheren  Vollanstalten  in  ihrem  eigenen  Interesse  davor  bewahren,  „durch
eine  überwiegende  Hingebung  an  die  mathematisch-naturwissenschaftliche  Seite
des  Unterrichts  den  Charakter  von  Fachschulen  anzunehmen.“  t)

Die  Lehrpläne  von  1892  nahmen  den  beiden  realistischen  Vollanstalten
je  2  mathematische  Stunden  und  schlossen  auf  der  Oberrealschule  ausdrücklich
die  Anfänge  der  Differential-  und  Integralrechnung  aus,  die  sie  bisher  im
Unterricht  bringen  durfte,  und  die  Lehrpläne  von  1901  schreiben  für  das

ı)  Vgl.  Wiese-Kübler  I,  S.  74.
n,  Vgl.  Wiese-Kübler  I,  S.  81.
°®,  Vgl.  Wiese-Kübler  I,  S.  83.
%  Vgl.  Wiese-Kübler  I,  8.  112.