Realgymnasien  und  Oberrealschulen.  Die  Bundesstaaten.  439

Realgymnasium  42  und  für  die  Oberrealschule  47  Stunden  in  der  Woche  vor,
ohne  jedoch  eine  der  größeren  Stundenzahl  entsprechende  Erhöhung  des  Lehrziels
  eintreten  zu  lassen.

Die  Einteilung  des  mathematischen  Unterrichts  ist  an  den  drei  Vollanstalten
  die  gleiche;  auf  dem  seit  Jahren  eingeschlagenen  Wege  beginnt  er
mit  der  Planimetrie  in  IV  und  setzt  in  UIII  mit  der  Algebra  ein.  Während
diese  bis  zum  Abschluß  einen  breiten  Raum  einnimmt,  tritt  die  Planımetrie
in  den  oberen  Klassen  zugunsten  der  Trigonometrie  und  Stereometrie  mehr  in
den  Hintergrund.  Für  die  schriftliche  Reifeprüfung  wird  aus  jedem  der  vier
genannten  Gebiete  eine  Aufgabe  gestellt;  doch  kann  die  planimetrische  Aufgabe
durch  eine  Arbeit  aus  der  analytischen  Geometrie  ersetzt  werden.

Für  die  Berechtigungen,  welche  die  Reifeprüfungen  an  den  drei  Vollanstalten
  gewähren,  ist  die  Ausdehnung  des  mathematischen  Unterrichts  ohne
Einfluß  geblieben;  es  scheint  vielmehr,  wie  F.  Pietzker  in  der  Revue  internationale
  I,  Nr.  1  u.  2,  S.  28  ausführt,  daß  die  Bedeutung,  welche  dem  Unterricht
  in  der  Mathematik  und  den  Naturwissenschaften  beigelegt  wird,  im  umgekehrten
  Verhältnis  zu  den  Rechten  steht,  welche  die  Maturitätsprüfungen
  an  den  drei  Anstaltsarten  verleihen.

Die  Entwicklung  des  mathematischen  Unterrichts  nahm  im  übrigen
Deutschland  während  des  letzten  Jahrhunderts  ungefähr  den  gleichen  Gang
wie  Preußen.  In  Bayern  wurde  1829  durch  Thiersch  ein  neuer  Lehrplan  eingeführt,
  nach  welchem  die  Lateinschulen  mit  sechsjährigem  und  die  Gymnasien
mit  vierjährigem  Kursus  zusammen  die  Vollanstalten  bildeten.  In  der  Mathematik,
  der  im  ganzen  28  Wochenstunden  zugewiesen  wurden,  gingen  die  Anforderungen
  nicht  über  die  Logarithmen,  die  elementare  Geometrie  und  „Beispiele
  von  den  Körpern  mit  ebenen  Flächen  und  aus  der  mathematischen
Geographie“  hinaus.)  Schon  im  folgenden  Jahre  wurde  der  Kursus  der
Lateinschulen  ein  vierjähriger,  und  der  mathematische  Unterricht  wurde  auf
24  Stunden  eingeschränkt.  Der  Einrichtung  einer  Realschule  in  Nürnberg
folgte  1833  die  Einführung  von  Gewerbeschulen  mit  wesentlich  erweitertem
Lehrgebiet  in  der  Mathematik.  Die  revidierte  Ordnung  der  lateinischen  Schulen
und  der  Gymnasien  von  1854  gab  in  Bayern  der  Mathematik  fast  die  gleiche
Ausdehnung,  die  sie  in  Preußen  besaß.

In  Sachsen  wurde  1829  die  Abgangsprüfung  und  1846  ein  allgemeiner
Lehrplan  eingeführt,  der  dem  mathematischen  Unterricht  33  Wochenstunden
zuteilte.

Von  den  übrigen  Staaten  richteten  sich  die  meisten  in  ihren  Schulverfassungen
  fast  ganz  nach  preußischem  Muster,  während  Württemberg  sich  am
wenigsten  beeinflussen  ließ  und  von  allen  deutschen  Staaten  der  Mathematik
den  weitesten  Spielraum  gewährte.

Durch  die  Dresdener  Konvention  von  1374,  welche  das  Prinzip  der  Kompensation
  zwischen  der  Mathematik  und  jeder  alten  oder  neuen  Sprache  für

1)  Vgl.  Rethwisch,  H.  Sch.  8.  48.