Übersicht  über  die  jetzt  geltenden  Lehrpläne.  441

hältnisse  des  bürgerlichen  Lebens.  Arithmetik  bis  zur  Entwickelung  des  binomischen
Lehrsatzes  für  ganze  positive  Exponenten.  Algebra  bis  zu  den  Gleichungen  2.  Grades
einschließlich.  Die  ebene  und  körperliche  Geometrie  und  die  ebene  Trigonometrie.  Der
Koordinatenbegriff.  Einige  Grundlehren  von  den  Kegelschnitten.

In  der  Lehraufgabe  für  die  Prima  werden  die  Grundlehren  der  Kombinatorik
  und  ihre  nächstliegenden  Anwendungen  auf  die  Wahrscheinlichkeitslehre
  sowie  Gleichungen,  auch  solche  höheren  Grades,  die  sich  auf  quadratische
  zurückführen  lassen,  noch  besonders  erwähnt,  und  in  den  Methodischen
Bemerkungen  wird  hinzugefügt,  daß  die  Hauptsätze  der  sphärischen  Trigonometrie
  bei  der  Behandlung  der  dreiseitigen  Ecke  abzuleiten  sind.  Schon
von  U  III  ab  ist  der  Übung  im  Konstruieren  die  sorgfältigste  Pflege  zu
widmen;  sie  muß  bis  in  die  oberste  Klasse  neben  den  dort  behandelten  Gebieten
fortgesetzt  werden.  Dabei  sind  jedoch  unbedingt  alle  Aufgaben  auszuschließen,
deren  Lösung  die  Kenntnis  entlegener  Lehrsätze  oder  besonderer  Kunstgriffe
erfordert.

Von  den  übrigen  deutschen  Staaten  machten  zuerst  Anhalt  durch  Verfügung
  vom  26.  Juli  1901  und  Braunschweig  durch  Verfügung  vom  10.  November
  1903  den  preußischen  Lehrplan  seinem  ganzen  Umfang  nach  für  ihre
Gymnasien  verbindlich.  Der  noch  gültige  Lehrplan  des  Großherzogtums  Baden
vom  Jahre  1883  weicht  von  dem  preußischen  insofern  ab,  als  er  nur  „eine  gewisse
  Auswahl  aus  Progressionen  und  deren  Anwendung,  aus  Permutationen,
Kombinationen  und  Variationen  mit  Anschluß  des  binomischen  Lehrsatzes“  gestattet,
  diese  Gebiete  also  nicht  vorschreibt,  aber  Kettenbrüche  und  diophantische
  Gleichungen  gleichfalls  noch  zuläßt,!)  während  dies  in  Preußen  nicht
mehr  der  Fall  ist.

Im  Lehrplan  Sachsens  (Bekanntmachung  vom  28.  Januar  1893)  fehlt  die
Kombinatorik,  die  Wahrscheinlichkeitsrechnung  und  der  binomische  Lehrsatz;
dagegen  wird  die  graphische  Darstellung  der  Funktionen  besonders  erwähnt.

Auch  in  den  Lehrplan  des  Großherzogtums  Hessen  vom  18.  Januar  1893
sind  Kombinatorik  und  Wahrscheinlichkeitsrechnung  nicht  aufgenommen.)

Württemberg?)  stimmt  in  seinen  Zielforderungen  mit  Baden  überein;
nur  sind  hier  die  obengenannten  Gebiete  nicht  nur  gestattet,  sondern  obligatorisch.


Am  geringsten  sind  die  Anforderungen  in  Bayern  (Lehrplan  vom  30.  Juli
1891),  wo  weder  die  Kombinatorik  und  der  binomische  Lehrsatz,  noch  der
Koordinatenbegriff  und  die  Grundlehren  von  den  Kegelschnitten  in  den  Lehrplan
  der  Gymnasien  aufgenommen  sind.‘)

8.  Wendt,  Die  Organisation  des  Unterrichte  im  Großherzogtum  Baden.  München
1897.  8.  178,

n  8.  Nodnagel,  Das  höhere  Schulwesen  im  Großherzogtum  Hessen.  1908.  9.  139.

s,  8.  Lehrplan  für  die  Gymnasien  und  Lyzeen  vom  16.  Februar  1891.  Stuttgart,  Verlag
  von  Kohlhammer,  1899.  Nach  Mitteilungen  aus  Stuttgart  wird  die  Aufstellung  neuer
Lehrpläne  vorbereitet.

%  8.  Höfener,  Die  Organisation  des  höheren  Unterrichte  im  Königreich  Bayern.
München  1896.  S.  99.