Geschichtliches.  489

Bald  aber  wurden  in  Deutschland  durch  die  neuhumanistische  Bewegung
alle  denkenden  Geister  mit  erhöhtem  Interesse  wieder  dem  Altertum  zugewandt.
Klassische  Philologen  waren  auch  in  erster  Linie  berufen,  Friedrichs  des
Großen  und  Zedlitz’  Reformgedanken  und  später  die  Stivernschen  Lehrpläne
von  1816  in  die  Praxis  überzuführen.  Dieser  Umstand  hat  gewiß  zu  dem  schließlichen
  Scheitern  der  Reform  ebensoviel  beigetragen,  als  der  Mangel  an  geeigneten
  Lehrern  oder  der  Lorinsersche  Schulstreit.  —  Stivern  räumte  den  Naturwissenschaften
  je  2  Wochenstunden  in  allen  Klassen  des  Gymnasiums  ein.  Wie
alle  wissenschaftlichen  Fächer  waren  auch  sie  Gegenstand  der  Abiturientenprüfung,!)
  doch  konnten  die  unterrichtlichen  Leistungen  auf  diesem  Gebiete  im
allgemeinen  keineswegs  befriedigen,  so  bedeutsam  auch  die  Erfolge  an  einzelnen
Anstalten  waren.)  Mit  der  Einführung  des  neuen  Unterrichtsstoffes  war  leider
nicht  eine  Sichtung  des  alten  Hand  in  Hand  gegangen.  Da  konnten  Klagen
über  Überbürdung  nicht  ausbleiben.®)

Am  liebsten  wäre  Wiese  bei  seiner  Reorganisation  ‘zu  der  alten  Einfachheit
  eines  auf  den  Religionsunterricht,  die  alten  Sprachen  und  die  Mathematik

Vorschrift)  mit  der  Natur  handgemein  werden  können,  stellte  die  methodischen  Stufen  auf:
Selbstbeobachten  am  lebenden  Objekt  in  der  lebendigen  Umgebung,  dann  Vergleichen  mit
schon  bekannten  Objekten,  Beschreiben  und  schließlich  Einordnen,  und  verurteilte  die  durch
das  System  bewirkte  Abkehr  von  der  Natur.  —  Wenn  auch  diese  Anregungen  nicht  dauernd
verloren  gingen,  war  man  doch  damals  wenig  geneigt,  ihnen  allgemeinen  Wert  zuzuerkennen.
  Schreibt  doch  Forster  (1789)  an  seinen  Schwiegervater  Heyne:  ‘Liebster  Himmel,
muß  man  nicht  erstaunen,  daß  es  in  Deutschland  noch  Menschen  gibt,  wenn  solche  Männer
wie  Campe,  Salzmann,  Villaume  Erzieher  sind?’  Raumer-Lothholz,  Geschichte  der  Pädagogik.
  Gütersloh  1897,  V.  Teil,  8.  241.

1)  Die  Anforderungen  in  den  einzelnen  Gegenständen  bestimmte  erst  das  Regl.  vom
4.  Juni  1884  (vgl.  v.  Rönne,  Das  Unterrichtswesen  des  preuß.  Staates,  Berlin  1855).  “In
der  Naturbeschreibung  verlangte  es  von  den  Examinanden  Kenntnis  der  allgemeinen  Klassifikstion
  der  Naturprodukte,  Übung  im  Beschreiben  derselben  und  Bildung  der  Anschauung
für  dieses  Gebiet.’  Für  die  I  war  in  “einer  gründlichen  Übersicht  über  die  allgemeine
Naturlehre’  eine  Gelegenheit  zu  Wiederholungen  aus  dem  Gebiet  der  Biologie  gegeben.
Vgl.  v.  Rönne  a.a.0.  S.  181:  K.R.  vom  12.  Februar  1829,  worin  ausdrücklich  die  Lehrer
der  Mathematik  und  Physik  zu  solchen  Wiederholungen  angewiesen  wurden,  und  ebenda,
8.  149,  K.R.  vom  24.  Oktober  1887  (bei  Gelegenheit  des  Lorinserschen  Schulstreite):  “Es
scheint  rätlich,  das  Naturleben,  das  in  den  4  unteren  Klassen  von  Stufe  zu  Stufe  entwickelt
worden,  nochmals  in  seinen  wichtigsten  Gestaltungen  den  Schülern  der  2.  Klasse  vorüberzuführen
  und  ihnen  die  Ideen  desselben  zum  Bewußtsein  zu  bringen.”  Für  einen  Stamm
von  Lehrern,  die  solchen  Anforderungen  gewachsen  wären,  suchte  das  Regl.  für  die  Prüfungen
  der  Kandidaten  des  höheren  Schulamts  (vom  20.  April  1831,  v.  Rönne  S.  87—40)
Sorge  zu  tragen,  desgleichen  die  Gründung  naturwissenschaftlicher  Seminare  zu  Bonn  (1826),
Königsberg  (1884),  Halle  (1887).

”,  Vgl.  hierzu  E.  Schmidt  a.  a.  O.  8.  8-18  und  Norrenberg  ae.  a.  O.  8.  86—42.

®,  Schon  1884  wurde  von  einigen  Teilnehmern  der  VD.  in  Sachsen  der  Fortfall  der
“Naturgeschichte’  aus  dem  gymnasialen  Lehrplan  gewünscht,  ‘um  der  enzyklopädischen
Richtung  der  Zeit  entgegenzuwirken’,  diese  Forderung  von  der  Mehrheit  allerdings  zurückgewiesen.
  In  der  VD.  Westfalens  wurde  1829  und  erneut  1832  betont,  daß  die  Anzahl  der
Lehrgegenstände  bei  den  Ansprüchen  des  Staates  die  Gymnasien  fast  erdrücke.  9—10  tägliche
  Arbeitsstunden  sei  die  Regel  für  die  unteren,  10—12  für  die  oberen  Klassen.  (Vgl.
Erler,  Die  Dir.-Konf.  d.  pr.  Staats.  Berlin  1876.)