492  Lanpssere:  Biologie.

DIE  ENTWICKLUNG  DER  METHODE.

Während  das  äußere  Schicksal  des  biologischen  Unterrichts  sich  verschlechterte,
  bereitete  sich  doch  allmählich  ein  Umschwung  der  pädagogischen
Anschauungen  vor.  Die  Notwendigkeit  biologischer  Unterweisung  für  jede
allgemeine  Bildungsanstalt  wurde  immer  klarer  erkannt  und  damit  diesem
Unterricht,  seine  feste  Stellung  in  den  Lehrplänen  angewiesen.')

Es  wurde  aber  für  den  Unterrichtebetrieb  von  folgenschwerer  Bedeutung,  daß
die  erste  umfassende  und  planmäßig  durchgeführte  Ausgestaltung  einer  biologischen
Unterrichtsmethodik  in  die  Zeit  der  unbedingten  Geltung  des  formalen  Bildungsprinzips
  fiel.)  Denn  dieses,  in  seiner  einseitigen  Betonung  des  formalen

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badischen  Realschulen.  Württemberg  hat  in  den  4  unteren  Klassen  des  hum.  Gymn.
je  2  Stunden  biologischen  Unterricht,  dazu  treten  in  dem  Reslgymnasium  in  Kl.  V  und  VI
1—2  Wochenstunden.  Dagegen  haben  die  lateinlosen  Oberrealschulen  dieses  Landes
einen  lückenlosen  biologischen  Unterricht  in  je  2  Wochenstunden  der  Klassen  I-VI  und  in
Klasse  IX  noch  einmal  einen  2stündigen  in  allgemeiner  Zoologie  und  Botanik.  Klasse  X
hat  keinen  biologischen  Unterricht  mehr,  dafür  Mineralogie  und  Geologie.  Ähnlich  günstig
sind  nur  noch  die  Oberrealschulen  in  Bremen  und  Hamburg  gestellt.

In  den  anderen  deutschen  Staaten  sind  teils  die  preußischen  Lehrpläne  ausdrücklich
eingeführt  (Braunschweig,  Anhalt),  teils  gleichen  sich  noch  vorhandene  Unterschiede  mehr
und  mehr  aus.  Doch  fällt  auf,  daß  im  Lehrplan  der  Anhalter  ÖOberrealschule  Biologie
nur  bis  Illa  fortgeführt  ist,  wo  daneben  auch  schon  2  Stunden  Physik  auftreten.

Eine  dankenswerte  Verfügung  der  herzoglich-anhaltischen  Regierung  (v.  1.  April
1902)  bestimmt  unter  Hinweis  auf  die  methodischen  Bemerkungen  der  preußischen  Lehrpläne
  (8.  66):  Es  solle  eine  Auswahl  der  für  die  allgemeine  Bildung  wichtigsten  und  bedeutungsvollsten
  Lehren  der  Biologie  entweder  in  Verbindung  mit  dem  physikalisch-chemischen
  Unterricht  oder  in  einer  Anzahl  besonderer  von  diesem  Unterricht  abgezweigter  Lehrstunden
  zur  Besprechung  gelangen.

1)  ‘Jede  Schule,  welche  zur  Aufnahme  der  gegenwärtigen  Kultur  befähigt,  ist  eine  allgemeine
  Bildungsanstalt’,  sagt  Pfalz  (Päd.  Zeitfr.  I,  6,  1877)  und  weist  auf  dieser  Grundlage
  die  Unentbehrlichkeit  auch  des  “naturgeschichtlichen’  Unterrichts  für  alle  Schulen
nach.  Ähnlich  vom  Standpunkt  des  erziehlichen  Unterrichts  Kern  (Grundriß  der  Pädagogik,
Berlin,  2.  Aufl.  1878).  Nicht  um  eine  Übermittelung  der  gesamten  gegenwärtigen  Kultur
handelt  es  sich  natürlich,  sondern,  wie  Ferd.  Jak.  Schmidt  sagt  (Die  Philosophie  an  den
höheren  Schulen,  Pr.  Jahrbücher  1902,  8.  461—482),  darum,  ‘an  einem  zweckmäßig  ausgewählten
  Stoff  die  harmonische  Entwickelung  aller  derjenigen  geistigen  Kräfte  in  dem  Individuum
  zur  Entfaltung  zu  bringen,  die  zur  Erzeugung  des  gegenwärtigen  Kulturzustandes
wirksam  gewesen  sind.’  Darum  besteht  vollauf  zu  Recht,  was  Norrenberg  in  Lexis,  Die
Reform  d.  höh.  Schulw.  in  Pr.,  Halle  a./S.  1902,  sagt:  “Ebensowenig  wie  die  Realschule
kann  das  Gymnasium  der  Mitwirkung  der  Naturwissenschaften  entbehren.’

n  Es  sei  ausdrücklich  betont,  daß  Verf.  sich  wohlbewußt  ist,  daß  jeder  Unterricht
  Kräfte  entwickeln,  also  formal  bilden  soll,  und  daß  er  die  dauernden  Verdienste
Lübens  um  den  biologischen  Unterricht  durchaus  nicht  verkennt.  In  diesem  kurzen
Abriß  kann  aber  nur  das  oft  erst  in  den  Folgeerscheinungen  sich  zeigende  Typische  der
wirkenden  Persönlichkeiten  und  Richtungen  zur  Darstellung  kommen.  Der  Leser  wird  ein
umfassenderes  Bild  gewinnen  aus  Erdmann  ae.  ae.  O.  9.  98—111  und  158,  159;  E.  Schmidt
a.  a.  0.  3.  32—34;  Schmeil,  Über  die  Reformbestrebungen  auf  dem  Gebiet  des  naturgeschichtlichen
  Unterrichte,  Stuttgart,  8.  Aufl.  1899,  S.  11—18;  vor  allem  aus  Lübens  ‘Anweisung
  zum  Unterricht  in  der  Naturgeschichte  nach  naturgemäßen  Grundsätzen’,  1882  bis