Der  Lehrgang.  501

gemäßer  Verknüpfung  mit  der  ökologischen  Tier-  und  Pflanzengeographie.


Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  dieser  Unterrichtsgang  diejenigen  Fertigkeiten
und  Wissenselemente  der  Biologie  in  den  Vordergrund  rückt,  die  als  Bausteine
bei  der  Gewinnung  einer  unserer  Zeit  entsprechenden  allgemeinen  Bildung  Bedeutung
  haben.  Und  wenn  mit  Recht  Pfalz  (vgl.  S.  491  Anm.  1)  als  Merkmal
eines  allgemeinen  Bildungsmittels  angibt:  “Die  Anbahnung  einer  der  Hauptrichtungen
  der  menschlichen  Erkenntnis’,  so  dürfte  die  Berechtigung  einer  solchen  Betonung
  der  ‘idealen’  Seite  unseres  Fachs  erwiesen  sein.  —  Aber  diese  Methode
und  dieser  Lehrgang  stehen  auch  in  deutlicher  Beziehung  zu  den  Hauptgrundsätzen
  des  erziehenden  Unterrichts  (vgl.  S.495f.),  indem  sie  der  Interesseweckung
und  -bildung  und  in  zulässigem  Grade  der  Konzentration  der  verschiedenen
naturwissenschaftlich-geographischen  Unterrichtsfächer  Beachtung  zuwenden.

Man  könnte  vielleicht  einwenden  wollen,  die  formale  Aufgabe  des  Biologieunterrichts
  komme  zu  kurz:  sicher  mit  Unrecht,  denn  die  alten  bewährten
Methoden  des  Beobachtens  und  Analysierens,  Zeichnens,  Beschreibens  und  Einordnens
  gelangen  voll  zur  Anwendung,  die  biologische  Betrachtungsweise  ist
sogar  ein  vorzügliches  Hilfsmittel,  anschaulich  zu  denken.  —  Sollte  man  meinen,
die  Aufgabe  sei  zu  hoch  gestellt,  so  sei  bemerkt,  daß  sie  stofflich  keine  andere
ist  als  die  von  den  Lehrplänen  gegebene.  Man  wolle  auch  nicht  die  in  der
kurzen  Charakterisierung  der  dritten  Unterrichtsstufe  gebrauchten  Worte  zu
hoch  fassen,  andererseits  aber  auch  nicht  vergessen,  daß  der  Kausalitätstrieb  ein
dem  Menschen  angeborener  ist,  die  Fragen  nach  dem  Warum  und  Wozu
schon  mit  der  ersten  bewußten  Auffassung  der  Erscheinungen  in  vorschulpflichtigem
  Alter  auftreten!)  Am  besten  glaube  ich  aber  diesem  Vorwurf  begegnen
zu  können,  indem  ich  im  folgenden  besonders  zu  zeigen  versuche,  wie  sich
nach  diesen  allgemeinen  Gesichtspunkten  selbst  der  Lehrplan  des  humanistischeu
Gymnasiums  ausgestalten  läßt.”)  Ich  werde  dabei  kurz  sein  und  von  der  Möglichkeit
  des  Verweises  auf  eigene  und  fremde  Arbeiten  reichlich  Gebrauch  machen.
Wenn  ich  Zoologie  und  Botanik  gemeinsam  behandle,  so  soll  das  nicht  heißen,
daß  ich  die  Verschiedenheit  der  didaktischen  Anforderungen  beider  Fächer  verkenne.
  Eine  gesonderte  Behandlung  würde  aber  zu  Wiederholungen  führen,
die  in  dieser  gedrängten  Darstellung  vermieden  werden  mußten.  Und  vor  allem
kam  es  mir  darauf  an,  das  den  Disziplinen  Gemeinsame,  die  vielen  Verbindungsfäden,
  die  von  der  einen  in  die  andere  laufen,  klar  zum  Ausdruck  zu  bringen.

Abschließend  sei  noch  bemerkt,  daß  neben  der  formalen  und  Willensbildung,

1)  Vgl.  Ament,  Die  Entwicklung  der  Pflanzenkenntnis  beim  Kinde  und  bei  Völkern.
Berlin  1901.  Ich  habe  auf  die  pädagogische  Bedeutung  dieser  kleinen  Schrift  in  MhS.,
I,  76  hingewiesen.

»)  Für  die  Erreichung  des  Unterrichtsziels  wäre  allerdings  mindestens  eine  Heraufschiebung
  des  Abschlusses  des  biologischen  Unterrichts  bis  zur  U  II  höchst  wünschenswert,
wo  nicht  notwendig.  Möglich  ist  sie  bei  gleichzeitiger  Herabschiebung  des  propädeutischen
Physikkursus  nach  der  Tertia.  (Vgl.  S.  617  Anm.  1  und  $.  526  Anm.  1.)  Bei  der  durch
die  pr.  Lehrpl.  von  1901  gewährleisteten  größeren  didaktischen  Freiheit  dürfte  ein  Versuch
einzelner  Anstalten  in  der  gedachten  Richtung  auf  behördliche  Genehmigung  rechnen  können.