Unterstufe.  Zusammenfassung.  Besorgung  des  Unterrichtsmaterials.  Schulgarten.  507

pflegen  aber  auf  der  Unterstufe  die  meisten  Schwierigkeiten  zu  bereiten;  so
zunächst  die  Besorgung  des  notwendigen  Unterrichtsmaterials  in
der  Botanik.  In  kleineren  Städten  kann  man  unbedenklich  einzelne  freiwillig
sich  dazu  meldende  Schüler  abwechselnd  zu  dieser  Dienstleistung  heranziehen.
Der  Lehrer  bringt  ein  blühendes  Exemplar  mit  und  überläßt  die  Besorgung
der  Beobachtungspflanzen  denjenigen,  die  erklären,  sie  wüßten  diese  Pflanze  in
größerer  Menge  zu  finden.  Auch  ein  Klassenherbar  tut  gute  Dienste.  In  besonderen
  Fällen  wird  aber  trotz  alledem  der  Lehrer  helfend  eintreten  müssen.
—  In  größeren  Städten  wird  meistens  die  Pflanzenlieferung  einem  Gärtner  übertragen.
  Ein  Zentral-  oder  Stadtgarten  liefert  brauchbares  Material  aber  nur
dann,  wenn  er  unter  sachgemäßer  Aufsicht  steht.

Schon  diese  Schwierigkeit  legt  allen  Schulen,  vor  allen  denen  der  Großstadt,
  die  Anlage  eines  Schulgartens  nahe,  der  aber  unterrichtlich  weit
mehr  leisten  kann,  vor  allem  einen  innigeren  Verkehr  mit  der  Natur  anbahnen
  und  den  Schülern  Gelegenheit  zur  Lösung  von  Beobachtungsaufgaben
  schaffen.  Schon  von  Comenius,  den  Pietisten  und  Philanthropisten  empfohlen
  (s.  0.)  und  in  einer  reichen  Literatur!)  behandelt,  hat  sich  der  Schulgarten
  vorwiegend  nach  zwei  Richtungen  weiter  entwickelt.  Diese  sind  am
klarsten  durch  Pfuhl  und  Stelz-Grede  vertreten.  Ersterer  betrachtet  als
Hauptaufgabe  die  Lieferung  des  Pflanzenmaterials,  das  teils  in  die  Klasse  gebracht,
  teils  an  Ort  und  Stelle  behandelt  wird.  Er  unterscheidet  den  diesem
Zweck  gewidmeten  ‘Pflanzengarten’  von  dem  “Schulgarten’,  in  dem  die  Schüler
gärtngrisch  arbeiten.  Stelz  und  Grede  wollen  den  Schulgarten,  in  dem  auch
unterrichtet  wird,  zur  Grundlage  des  gesamten  Unterrichts  machen.  Da  sie
in  ausgesprochenem  Maße  die  Lebenserscheinungen  berücksichtigen,  züchten  sie
die  Pflanzen  unter  den  natürlichen  Existenzbedingungen  und  bilden  im  kleinen
die  Pflanzenformationen  der  Heimat  nach  (Feld-,  Kultur-,  Berg-,  Felsen-,  Wasserpflanzen,
  Wald,  Wiese,  Moor,  Watte).  Ohne  zu  verkennen,  daß  in  der  Kleinheit
  dieses  Abbildes  etwas  “Unnatürliches’  liegt,  scheint  mir  doch  der  Schul-Themen

  für  die  ‘kleinen  Arbeiten’  haben  außerdem  veröffentlicht:  Schiller  in  Gießen,
das  Altonser  Rg.  und  in  jedem  Jahresbericht  das  Wilhelmsgymn.  in  Königsberg  i.  Pr.

ı)  Besonders  wichtig  sind  von  neueren  Schriften  außer  den  VD.  Pommern  1873  u.
1885,  Posen  1891  und  den  Verh.  über  Fragen  des  höh.  Unterrichts,  Berlin  1891:  Pfuhl,
Der  naturbeschr.  Unterr.  am  Gymn.  Pr.  Mariengymn.  Posen  1889;  derselbe,  Der  Pflanzengarten
  an  den  höh.  Lehranst.,  seine  Verwendung,  Anlage  u.  Pflege  (NS  I  37  u.  140);  Stelz
u.  Grede,  Der  Schulgarten  der  Bockenheimer  Realschule  (Pr.  1896);  Stelz  u.  Grede,
Entwurf  einer  Stoffverteilung  für  den  bot.  Unterr.  bei  Verwendung  eines  Schulgartens  (Pr.
1900);  Stelz,  Der  Schulgarten  an  der  höh.  Schule  der  Großstadt  (NS.  II  158);  Erb,  Der
Schulgartertd.  Rg.  u.  d.  Rech.  Gießen  (Pr.  1892);  Luks,  Der  Schulgarten  (Pr.  Tilsiter  Gymn.
1896);  Passsrge,  Der  Schulgarten.  Berlin  1899;  zusammenfassend:  Lanner,  Über  die
Bedeutung  und  Einrichtung  wissenschaftlichnr  Gärten  und  Conwentz,  Die  Heimatkunde
in  der  Schule.  Berlin  1904.  Vor  allem  sind  auch  die  Bemühungen  E.  Schwabs  zu  erwähnen
  (Der  Schulgarten.  Wien  1876),  der  bereits  auf  der  Wiener  Weltausstellung  1873
bei  der  Musterschule  einen  Schulgarten  zeigte.  Österreich  ist  uns  nach  Matzdorffs  Urteil
  (a.  a.  O.  S.  16)  mit  der  Einrichtung  von  Schulgärten  vorausgeeilt.  Über  Benutzung  der
Schulgärten  für  Schülererbeiten  vgl.  meinen  Bericht  NS.  IV  145  u.  186.