530  GemszuL:  Der  Unterricht  in  Physik.

Nach  dem  Ende  des  Siebenjährigen  Krieges  sah  sich  Friedrich  der
Große  veranlaßt,  die  staatliche  Regelung  der  Schulverhältnisse  in  Preußen
anzubahnen.  Sein  Justizminister,  Freiherr  von  Zedlitz,  der  mit  der  Leitung
der  Schulangelegenheiten  beauftragt  wurde,  ging  mit  allem  Verständnis  an  die
Reform  des  Gymnasialunterrichts  heran.  Bei  der  hohen  Meinung,  welche  er
von  den  realen  Wissenschaften  hatte,  war  es  sein  Wunsch,  für  die  Behandlung
  der  Naturwissenschaften  dadurch  Zeit  zu  gewinnen,  daß  Griechisch  als
Pflichtfach  fiel.  Die  unter  Zedlit?  Leitung  von  Süvern  ausgearbeiteten
Lehrpläne  von  1816  machten  die  Naturwissenschaften  zu  Prüfungsgegenständen
bei  den  Entlassungsprüfungen  an  den  Gymnasien;  der  naturwissenschaftliche
Unterricht  sollte  durch  alle  Klassen  mit  zwei  Wochenstunden  durchgeführt
werden,  von  denen  dem  Physikunterricht  die  Unterrichtsstunden  der  drei  oberen
Klassen  zufielen.  Die  Durchführung  der  Süvernschen  Pläne  machte  große
Schwierigkeiten,  weil  es  an  geeigneten  Lehrkräften  fehlte,  die  dem  Unterricht
gewachsen  waren.  Man  ließ  den  Unterricht  vielfach  von  Offizieren,  Architekten,
Apothekern,  selbst  Gewerbetreibenden  erteilen,  weil  die  philologisch  geschulten
Lehrer  gegen  den  ihnen  unbequemen  Unterricht  teils  eine  große  Abneigung
hatten,  teils  auch  gar  nicht  imstande  waren,  den  Unterricht  zu  erteilen.  Man
versuchte,  dem  bedauerlichen  Mangel  an  geeigneten  Lehrkräften  durch  Gründung
von  naturwissenschaftlichen  Seminarien  abzuhelfen  (Bonn  1825,  Königsberg
1834,  Halle  1837),  doch  erfüllte  auch  diese  Maßregel  ihren  Zweck  in  nur  geringem
  Maße.

Im  Jahre  1836  erschien  der  Aufsatz  von  Lorinser  ‘Zum  Schutze  der
Gesundheit  in  den  Schulen’,  in  dem  der  höheren  Schule  der  Vorwurf  gemacht
wurde,  daß  sie  durch  ihre  Ansprüche  an  die  Schüler  die  körperliche  und
geistige  Entwickelung  der  Jugend  gefährdet.  Trotzdem  die  gutachtlichen  Berichte
  sämtlicher  Provinzialschulkollegien  die  Grundlosigkeit  der  in  dem  Aufsatze
  gemachten  Vorwürfe  nachwiesen,  sah  sich  das  Ministerium  von  Altenstein
  veranlaßt,  die  Unterrichtspensen  zu  reduzieren.  Die  unter  diesem  Ministerium
  von  Schulze  ausgearbeiteten  Lehrpläne  beschränkten  den  Physikunterricht
auf  eine  Stunde  in  der  zweiten,  auf  zwei  Stunden  in  der  ersten  Klasse.  Doch
zeugt  der  ganze  Ton,  der  aus  dem  Zirkularreskript  vom  24.  Oktober  1837
herauszuhören  ist,  von  Geringschätzung  für  den  naturwissenschaftlichen  Unterricht
  überhaupt,  während  die  Wertschätzung  des  Griechischen  ganz  im  Gegensatz
  zu  den  Süvernschen  Lehrplänen  von  1816  ihre  höchste  Spitze  erreicht;
das  Griechische  tritt  als  Pflichtfach  wieder  vollständig  in  seine  alten  Rechte.
Im  Jahre  1856  verfügte  das  Ministerium  von  Raumer  im  Zirkularreskript
vom  7.  Januar  Modifikationen  im  Lehrplan  für  den  Gymnasialunterricht.  Die
von  Wiese  ausgearbeiteten  Lehrpläne  behielten  zwar  die  Anzahl  der  Physikstunden
  (zwei  in  Prima,  eine  in  Sekunda)  bei,  doch  verschwand  die  Physik
als  Prüfungsfach.  Seit  dieser  Zeit  ist  die  Physik  bis  jetzt  nie  wieder  Prüfungsfach
  im  Gymnasium  geworden.  Durch  die  Bonitzschen  Lehrpläne  von  1882
wurden  der  Physik  (einschließlich  Chemie)  wieder  zwei  Stunden  in  den  oberen
vier  Klassen  eingeräumt.  Die  preußischen  Lehrpläne  von  1892  dehnten  den