Geschichtliche  Entwickelung.  631

Physikunterricht  (einschließlich  Chemie  und  Mineralogie)  sogar  auf  die  fünf
oberen  Klassen  aus  (in  Obertertia  auf  Kosten  der  Naturbeschreibung),  welchen
Umfang  derselbe  auch  in  den  jetzt  bestehenden  preußischen  Lehrplänen  von
1902  behalten  hat.  Da  aber  die  Physik  an  den  Gymnasien  auch  heute  noch.
kein  Prüfungsfach  im  Abgangsexamen  ist,  so  gilt  dort  trotz  ihrer  allgemein
anerkannten  Wichtigkeit  für  die  harmonische  Ausbildung  des  Schülers  und  für
das  praktische  Leben  die  Physik  als  ein  untergeordnetes  Nebenfach,  für  den
es  an  diesen  Schulen  vielfach  auch  an  einem  geeigneten  Vertreter  fehlt.  Der
Physikunterricht  liegt  mit  wenigen  Ausnahmen  in  den  Händen  des  Mathematikers,
  so  daß  wohl  manche  Physikstunde  ganz  in  einer  Mathematikstunde  aufund
  untergehen  wird.

Glücklicherweise  ist  der  naturwissenschaftliche  und  insbesondere  der  physikalische
  Unterricht  an  den  Realschulen  günstiger  gestellt.  Es  ist  schon  erwähnt,
  daß  die  Gründung  der  ersten  Realschulen  auf  das  Jahr  1706  zurückgeht,
  daß  daun  besonders  Berlin  mit  der  Ausbildung  dieser  Schulgattung  vorangeht.
  Die  staatliche  Fürsorge  wandte  sich  diesen  Schulen  aber  viel  später  zu
als  den  Gymnasien;  die  Realschulen  entwickelten  sich  je  den  örtlichen  Verhältnissen
  entsprechend  in  sehr  verschiedener  Weise.  Eine  staatliche  Regelung
des  Unterrichts  der  Abgangsprüfung  wurde  erforderlich,  als  man  den  Abiturienten
  der  Realschulen  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienste  zuerkennen
  wollte.  So  entstand  1832  die  ‘Vorläufige  Instruktion  über  die  an
Höheren  Bürger-  und  Realschulen  anzuordnenden  Entlassungsprüfungen’.  Hier
wurde  in  der  Physik  Bekanntschaft  mit  den  allgemeinen  Eigenschaften  der
Körper,  den  Gesetzen  des  Gleichgewichtes  und  der  Bewegung,  der  Lehre  von
der  Wärme,  dem  Licht,  der  Elektrizität  und  dem  Magnetismus  gefordert.  Zu
den  Gegenständen  der  schriftlichen  Prüfung  gehörte  die  Bearbeitung  eines  physikalischen
  Themas;  auch  in  der  mündlichen  Prüfung  wurde  Physik  Prüfungsfach.

Den  Wieseschen  Lehrplänen  für  die  Gymnasien  von  1856  folgten  für  die
Realschulen  die  Lehrpläne  von  1859.  Bemerkenswert  ist  in  denselben  der
Satz:  ‘Die  Realschulen  sind  keine  Fachschulen,  sondern  haben  es,  wie  die  Gymnasien,
  mit  allgemeinen  Bildungsmitteln  und  grundlegenden  Kenntnissen  zu
tun.”  Dadurch,  daB  die  allgemein  bildende  Kraft  der  Naturwissenschaften  anerkannt
  wurde,  wurde  ihnen  ein  Teil  der  Wertschätzung  wiedergegeben,  die
ihnen  am  Gymnasium  genommen  war.  Da  aber  nur  die  Abiturienten  der  Gymnasien
  zur  Universität  zugelassen  wurden,  war  die  gegebene  Entschädigung  nur
von  halbem  Werte.

An  den  Realschulen  waren  für  den  Unterricht  in  Physik  und  Chemie  vier
Stunden  in  den  vier  obersten  Klassen  angesetzt,  doch  war  es  gestattet,  den
Physikunterricht  auf  die  beiden  obersten  Klassen  zu  beschränken.  Die  Prüfungsordnung
  verlangte  die  Kenntnis  derjenigen  Begriffe  und  Sätze  und  derjenigen
  Methoden,  welche  auf  die  Entwicklung  der  physikalischen  Wissenschaft
von  wesentlichem  Einfluß  gewesen  sind;  ferner  Befähigung,  die  Naturgesetze
mathematisch  zu  entwickeln  und  Fertigkeit,  das  in  der  populären  Sprache  als

Qualität  gefaßte  durch  Quantitäten  auszudrücken.
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