532  GeisszuL:  Der  Unterricht  in  Physik.

Der  Mangel  an  geeigneten  Lehrkräften  und  die  mangelhafte  naturwissenschaftliche
  Vorbildung  der  Mediziner  veranlaßte  die  preußische  Regierung  1870
zu  einer  Maßnahme,  die  für  die  Wertschätzung  der  Realanstalten  von  hervorragender
  Bedeutung  geworden  ist.  Durch  Zirkularverfügung  vom  7.  Dezember
1870  wurden  die  Abiturienten  der  Realschulen  erster  Ordnung  zur  ‘Inskription
bei  der  philosophischen  Fakultät’  an  den  Universitäten  zugelassen;  die  Schulamtskandidaten,
  welche  aus  einer  Realschule  erster  Ordnung  hervorgegangen
waren,  wurden  zum  Examen  pro  faculiate  docendi  in  den  Fächern  der  Mathematik,
  der  Naturwissenschaften  und  der  neueren  Sprachen  zugelassen,  jedoch
mit  der  Beschränkung  der  Anstellungsfähigkeit  an  Real-  und  Höheren  Bürgerschulen.
  Von  dieser  Beschränkung  mußte  man  aber,  um  dem  Lehrermangel
abzuhelfen,  oft  abweichen.

Die  Wertschätzung  realistischer  Bildung,  also  auch  besonders  der  Schulgattungen,
  in  denen  den  Naturwissenschaften  ein  susgedehntes  Arbeitsfeld  zugewiesen
  war,  ist  durch  die  im  allerhöchsten  Erlaß  vom  26.  November  1900  ausgesprochene
  Anerkennung  der  Gleichberechtigung  der  drei  höheren  Lehranstalten:
Gymnasium,  Realgymnasium  und  Öberrealschule,  in  besonders  hohem  Maße
gestiegen.  Wenn  auch  diese  prinzipiell  ausgesprochene  Gleichberechtigung  in
der  Praxis  noch  nicht  vollständig  durchgeführt  ist,  so  ist  zu  hoffen  und  zu
erwarten,  daß  wir  der  Zeit,  wo  die  praktische  Durchführung  der  Gleichberechtigung
  erfolgt  ist,  nicht  allzu  fern  sind.

LEHRPLÄNE  UND  LEHRAUFGABEN.

In  den  folgenden  tabellarischen  Übersichten  der  Lehrpläne  für  Physik  sind
dieselben  nach  den  vier  Schulgattungen:  Gymnasium,  Realgymnasium,  Oberrealschule
  und  Realschule  geordnet.  Da  sich  die  kleineren  mitteldeutschen  Staaten
in  ihren  Lehrplänen  fast  vollständig  den  jetzt  gültigen  preußischen  Lehrplänen
von  1901  angeschlossen  haben,  so  sind  sie  in  den  Tabellen  nicht  besonders
erwähnt.  Es  sind  nur  die  Staaten  und  die  Schulgattungen  besonders  aufgeführt,
die  in  ihren  Lehrplänen  von  denen  Preußens  wesentlich  abweichen.

Gymnasium:
(Für  Chemie  sind  keine  besonderen  Stunden  berechnet.)

ol  Vu  om  ul  |  01  Summe

Preußen  ..........  /,  Jahr  2St.|  2  St.  2  St.  2  St.  2  St.  9  St.
(m.  Chemie)

Bayern  ...........  —  —  2  St.ı)  2,9312,»  6,
Sachsen...........  _  2  St.  2  2  2  „  8  „
Württemberg......  —_  2  „  2  2  „  —_  6  „
Baden  Fa  ER  ——  2  f})  2  22)  —))  —  ®)  4  ”
Gymnasium  nach
Frankfurter  System,  —_  2  u  2  „  2  St.  2  St.  8  „

!)  Es  sind  in  den  Lehrplänen  5  Stunden  für  Mathematik  und  Physik  gemeinsam  angesetzt,
  daher  entspricht  die  angegebene  Zahl  nur  schätzungsweise  dem  wahren  Sachverhalt.
Hierbei  ist  angenommen,  daß  die  Chemie  mit  in  den  physikalischen  Stunden  behandelt  wird.

?)  In  O  I  soll  Mineralogie  und  Geologie  gelehrt  werden.

”)  In  I  soll  Chemie,  Mineralogie,  Geologie  und  mathem.  Geographie  behandelt  werden.