534  GensseaL:  Der  Unterricht  in  Physik.

Gebieten  der  Physik  und  der  Grundlehren  der  mathematischen  Erd-  und
Himmelskunde’.  Bei  den  neunstufigen  Realanstalten  wird  noch  die  Bekanntschaft
  mit  der  mathematischen  Darstellung  der  Hauptgesetze  verlangt.

In  den  den  Lehrplänen  hinzugefügten  “methodischen  Bemerkungen’  wird
hervorgehoben,  daB  “bei  dem  Unterricht  in  den  Naturwissenschaften  die  Aneignung
  einer  Summe  einzelner  im  Leben  verwendbarer  Kenntnisse,  so  schätzbar
  an  sich  sie  sind,  doch  nicht  das  Endziel,  sondern  nur  ein  Mittel  zur  Förderung
  der  allgemeinen  Bildung  ist.  Der  Schüler  soll  lernen,  seine  Sinne  richtig
zu  gebrauchen  und  das  Beobachtete  richtig  zu  beschreiben;  er  soll  einen  Einblick
gewinnen  in  den  gesetzmäßigen  Zusammenhang  der  Naturerscheinungen  und  in  die
Bedeutung  der  Naturgesetze  für  das  Leben;  er  soll  auch,  soweit  dieses  auf  der
Schule  möglich  ist,  die  Wege  verstehen  lernen,  auf  denen  man  zur  Erkenntnis
dieser  Gesetze  gelangt  ist  und  gelangen  kann.’  Durch  diese  methodischen  Bemerkungen
  wird  das  Lehrziel,  bei  dem  das  Wort  ‘Kenntnis’  verwandt  ist,  wesentlich
  verschoben  und  zwar  in  einem  Sinne,  der  der  Forderung,  daß  die  Naturwissenschaften
  der  allgemeinen  Bildung  dienen  sollen,  durchaus  entspricht.')

Der  Unterrichtsstoff  ist  auf  zwei  Kurse  verteilt.  “In  dem  ersten  dieser  Kurse,
welcher  im  allgemeinen  die  Obertertia  und  die  Untersekunda  umfaßt,  sind  nur
die  einfachsten,  dem  Verständnis  und  dem  Interesse  der  Schüler  dieser  Stufe
am  nächsten  liegenden  Lehren  zu  behandeln.  In  ihm  hat  durchweg  das  Experiment,
  aber  in  der  möglichst  einfachen  Form,  als  Grundlage  zu  dienen.  Auch
ist,  wo  irgend  möglich,  die  eigene  Erfahrung  des  Schülers  als  Ausgangspunkt
zu  benutzen.’  |

‘In  dem  zweiten  Kursus,  welcher  sich  auf  den  ersten  aufbaut,  ist  das  dort
gewonnene  Wissen  zu  vertiefen  und  zu  erweitern.  Auch  auf  dieser  Stufe  ist  das
Experiment  ein  wesentlicher  Bestandteil  des  Unterrichts;  aber  im  Gegensatz
zur  Unterstufe,  wo  es  mehr  qualitativen  Charakter  hatte,  wird  es,  besonders
auf  den  Realanstalten,  hier  mehr  in  quantitativer  Richtung  zu  behandeln  sein.
Hierzu  tritt  die  mathematische  Behandlung  der  Hauptgesetze.  Der  Unterricht
in  der  theoretischen  Optik  hat  sich  (besonders  in  der  Lehre  von  der  Polarisation
und  der  Doppelbrechung)  auf  die  wichtigsten  Erscheinungen  zu  beschränken.
Aus  der  mathematischen  Erd-  und  Himmelskunde  sind  die  grundlegenden  Abschnitte
  in  den  mathematischen  Stunden  der  Prima  zu  erledigen,  so  daß  dem
physikalischen  Unterrichte  nur  die  Ergänzung  der  dort  gewonnenen  Kenntnisse
  obliegt.’

In  betreff  der  Verteilung  des  Unterrichtsstoffes  auf  die  einzelnen  Klassen
ist  hervorzuheben,  daß  die  preußischen  Lehrpläne,  wenn  sie  auch  eine  bestimmte

!)  Die  neuesten  physikalischen  Lehrpläne  sind  die  “Lehrpläne  und  Lehraufgaben  für
die  Oberrealschulen  des  Hamburger  Staates’,  welche  Ostern  1905  erschienen  sind.  In  diesen  ist
das  allgemeine  Lehrziel  der  Naturwissenschaften  folgendermaßen  bezeichnet:  “Der  Unterricht
in  den  Naturwissenschaften  soll  die  Schüler  befähigen,  die  Gegenstände  und  Vorgänge  in
der  Natur  vorurteilsfrei  zu  beobachten,  ihre  wesentlichen  Merkmale  festzustellen,  ihren  ursächlichen
  Zusammenhang  zu  untersuchen  und  die  Ergebnisse  klar  darzustellen;  ferner  soll

er  ihnen  die  Einsicht  in  die  Methoden  des  Naturerkennens  und  das  Verständnis  für  seine
Grenzen  übermitteln’.