Anordnung  des  Lehrstoffes.  535

Verteilung  auf  die  einzelnen  Klassenstufen  vorschreiben,  dennoch  gestatten,  daß
eine  andere  Verteilung  des  Lehrstoffes  stattfindet,  vorausgesetzt,  daß  dadurch
die  Lehraufgaben  im  ganzen  keine  Kürzung  erfahren.  Die  Lehraufgaben  hier
im  einzelnen  aufzuführen,  ist  zwecklos,  da  in  den  Lehraufgaben  sowohl  der  einzelnen
Staaten,  wie  der  einzelnen  Schulgattungen  immer  sämtliche  Teile  der  Physik
genannt  werden,  wenn  auch  die  Reihenfolge  im  einzelnen  abweicht.  In  Preußen,
wo  die  Aufgaben  auf  zwei  Kurse  verteilt  sind,  schreibt  der  erste  vorbereitende
Lehrgang  an  den  Gymnasien  nur  die  einfachsten  Erscheinungen  aus  der  Mechanik,
  der  Wärmelehre,  dem  Magnetismus  und  der  Elektrizität  in  experimenteller
Behandlung  vor.  Es  ist  also  Akustik  und  Optik  aus  dem  vorbereitenden  Lehrgang
  ausgeschlossen.  Das  ist  insofern  wichtig,  weil  die  auf  Gymnasien  für  den
vorbereitenden  Lehrgang  zur  Verfügung  stehende  Zeit  bei  weitem  nicht  ausreichen
  würde,  das  ganze  physikalische  Gebiet  auch  nur  flüchtig  zu  behandeln.
Durch  die  vorgeschriebene  Auswahl  ist  einer  allzu  großen  Öberflächlichkeit
wenigstens  etwas  vorgebeugt.

Die  Ansichten  darüber,  welches  physikalische  Teilgebiet  an  den  Anfang
des  Unterrichts  gestellt  werden  und  welches  den  Abschluß  bilden  soll,  sind
geteilt.  Für  den  vorbereitenden  Lehrgang  wird  die  durch  die  preußischen  Lehrpläne
  vorgeschriebene  Anordnung  allgemeinen  Beifall  finden.  Es  soll  behandelt
werden  in  Obertertia:  Einfachste  Erscheinungen  aus  der  Mechanik  fester,  flüssiger
  und  gasförmiger  Körper  sowie  aus  der  Wärmelehre  in  experimenteller
Behandlung;  in  Untersekunda:  Die  einfachsten  Erscheinungen  aus  der  Lehre
vom  Magnetismus  und  der  Elektrizität  in  experimenteller  Behandlung,  denen
sich  an  Realgymnasien  und  an  Oberrealschulen  noch  Akustik  und  Optik  anschließt.
  Die  Verteilung  des  Lehrstoffes  auf  der  Oberstufe,  welche  in  Obersekunda
  mit  Wärmelehre  beginnt,  an  die  sich  Magnetismus  und  Elektrizität
anschließen,  und  auf  welche  in  Prima  ‚Mechanik,  Wellenlehre,  Akustik  und
Optik  folgen,  hat  in  den  Kreisen  der  Fachlehrer  nicht  allgemeinen  Anklang
gefunden.  Es  ist  mit  Recht  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  eine  vertiefte
wissenschaftliche  Behandlung  der  Wärmelehre,  besonders  aber  der  Lehre  vom
Magnetismus  und  der  Elektrizität  nur  dann  möglich  ist,  wenn  die  Grundbegriffe
und  Grundgesetze  aus  der  Mechanik,  besonders  die  Begriffe  Kraft  und  Arbeit
sowie  das  Energieprinzip,  vorher  streng  festgelegt  sind.  Aus  diesem  Grunde
ist  vielfach  der  Wunsch  ausgesprochen,  daß  man  auf  der  Oberstufe  mit  der
Mechanik  beginnen  und  das  ganze  physikalische  Unterrichtsgebiet  in  der  Oberprima
  mit  der  Lehre  von  der  Elektrizität  abschließen  soll

In  Bayern,  Sachsen,  Württemberg  und  Baden  ist  die  Verteilung  des  Lehrstoffes
  auf  zwei  Kurse  nicht  vorgeschrieben.  Daß  eine  Absolvierung  des  physikalischen
  Pensums  in  sechs  Stunden,  wie  auf  den  bayerischen  und  württembergischen
  Gymnasien,  oder  gar  in  vier  Stunden,  wie  auf  den  badischen
Gymnasien,  einfach  unmöglich  ist,  liegt  ohne  weitere  Begründung  auf  der  Hand.
In  Bayern  und  Württemberg  stehen  sogar  am  Realgymnasium,  in  Württemberg
auch  auf  der  Öberrealschule  nur  sechg  wöchentliche  Unterrichtsstunden  für
Physik  zur  Verfügung.