Ausbildung  der  Lehramtskandidaten.  543

forscher  und  Ärzte  über  ihre  bisherige  Tätigkeit’  durch  A.  Gutzmer,  den  Vorsitzenden
  der  Kommission,  erstattet,  welcher  auch  im  Druck  im  Verlage  von
F.C.W.Vogel,  Leipzig,  1905  erschienen  ist.  Der  Bericht  befaßt  sich  mit  dem
mathematisch-naturwissenschaftlichen  Unterricht  an  den  Gymnasien,  Realgymnssien
  und  Öberrealschulen.  Nach  einem  allgemeinen  Bericht,  in  dem  die  Gesichtspunkte
  und  Grundsätze,  nach  denen  die  Kommission  gearbeitet  hat,  zusammengestellt
  sind,  folgen  drei  weitere  Spezialberichte,  von  denen  der  zweite
über  den  Unterricht  in  Physik  an  den  neunklassigen  höheren  Lehranstalten
handelt.  Für  den  physikalischen  Unterricht  sind  drei  Grundsätze  aufgestellt:

1.  ‘Die  Physik  ist  im  Unterricht  nicht  als  mathematische  Wissenschaft,
sondern  als  Naturwissenschaft  zu  behandeln,’

2.  ‘Die  Physik  als  Unterrichtsgegenstand  ist  so  zu  betreiben,  daB  sie  als
Vorbild  für  die  Art,  wie  überhaupt  im  Bereiche  der  Erfahrungswissenschaften
Erkenntnis  gewonnen  wird,  dienen  kann,’

3.  ‘Für  die  physikalische  Ausbildung  der  Schüler  sind  planmäßig  geordnete
  Übungen  im  eigenen  Beobachten  und  Experimentieren  erforderlich.’

Um  diese  Grundsätze  durchführen  zu  können  und  um  die  dem  Physikunterricht
  innewohnenden  Bildungselemente  voll  zu  erschließen,  ergeben  sich
einige  Forderungen  in  bezug  auf  die  dem  physikalischen  Unterricht  zur  Verfügung
  zu  stellende  Zeit.!)

‘An  den  Öberrealschulen  und  den  Realgymnasien  erweist  sich  die  Erhöhung
der  Unterrichtszeit  der  Unterstufe  (O  UI  und  UI)  von  zwei  auf  drei  wöchentliche
  Stunden  notwendig,  während  am  Gymnasium  wenigstens  zwei  volle  Jahre
mit  je  zwei  Wochenstunden  für  den  physikalischen  Unterricht  angesetzt  werden
sollten.  Für  die  physikalische  Oberstufe  des  Gymnasiums  wird  eine  Erhöhung
der  Stundenzahl  auf  wöchentlich  drei  verlangt.  In  bezug  auf  die  Schülerübungen,
auf  die  neuerdings  immer  mehr  Wert  gelegt  wird,  verlangt  der  den  physikalischen
  Unterricht  behandelnde  Bericht  an  den  Öberrealschulen  und  den  Realgymnasien
  besondere  obligatorische  Übungsstunden  auf  der  Oberstufe,  während
er  für  die  Gymnasien  die  Einrichtung  wahlfreier  Übungen  auf  der  Oberstufe  in
Vorschlag  bringt.  Auch  für  die  Unterstufen  der  Realanstalten  sind  Schülerübungen
  erwünscht,  doch  können  diese  bei  drei  wöchentlichen  Unterrichtsstunden
  in  die  Unterrichtszeit  selbst  verlegt  werden.’

Bei  den  ‘Lehrplänen’  ist  die  Gliederung  des  Physikunterrichts  in  zwei
Stufen  beibehalten.  Der  Unterkursus,  der  in  den  Mittelklassen  behandelt  wird,
soll  vorwiegend  anschaulich  sein  und  nur  in  engerem  Bereich  auf  den  Zusammenhang
  der  Erscheinungen  eingehen,  während  der  in  den  Oberklassen  zu
behandelnde  Oberkursus  neben  der  Anschauung  die  theoretische  Seite  betonen
und  zu  einer  einheitlichen  Auffassung  der  Gesamtheit  der  physikalischen  Erscheinungen
  dadurch  hinleiten  soll,  daß  er  den  größeren  systematischen  Zusammenhängen
  nachgeht.  Für  den  Unterkursus  wird  eine  sorgfältige  Auswahl
des  Stoffes,  bei  der  sogar  ganze  Abschnitte  wegzulassen  sind,  damit  die  übrigen

1)  Die  folgenden  Worte  sind  dem  allgemeinen  Berichte  von  A.  Gutzmer  entnommen.