Geschichtliches.  551

Wie  wir  aus  dem  für  die  Geschichte  des  Chemieunterrichts  hochinteressanten
Programm  vom  Jahre  1847  und  1853  entnehmen  können,  waren  sogar  schon
an  freien  Nachmittagen  praktische  Schülerübungen  angesetzt,  die  sich  an
Fresenius’  Anleitung  zur  qualitativen  Analyse  anlehnten.

Auch  an  den  Realanstalten  des  deutschen  Ostens  wurde  der  Chemieunterricht
  gepflegt.  So  weist  z.  B.  die  Realschule  zu  Meseritz  1837  in  Prima
3  Stunden  für  unser  Fach  auf.!)

Für  die  Einführung  des  Chemieunterrichtes  (sowie  des  naturwissenschaftlichen
  Unterrichtes  überhaupt)  an  sächsischen  Schulen  hat  sich  die  Gesellschaft
für  “Natur-  und  Heilkunde’  und  die  ‘Isis’  durch  Ausarbeitung  von  Denkschriften,
die  1846  der  sächsischen  Kammer  vorgelegt  wurden,  ganz  besonders  bemüht.
Aus  den  Darlegungen  der  Schrift  spricht  nicht  nur  der  materielle,  sondern  auch
der  formelle  Wert  des  Faches.  Es  wird  die  Bedeutung  des  Experimentes  und
der  Methode  hervorgehoben  und  darauf  hingewiesen,  “daB  die  Naturwissenschaften
  ein  großes  Ganzes  bilden,  von  dem  kein  Teil  für  sich  erkannt  oder
begriffen  oder  von  den  übrigen  abgerissen  werden  kann’  (Prof.  Dr.  A.  Günther).
Von  den  übrigen  deutschen  Stasten  ist  nur  noch  Hessen  rühmend  hervorzuheben,
  wo  —  wohl  nicht  ohne  Liebigs  EinfluB  —  schon  ih  den  Lehrplänen
vom  Jahre  1833  die  Chemie  erwähnt  wird.

Einen  wichtigen  Abschnitt  für  die  Geschichte  des  chemischen  Unterrichtes
bedeutet  das  Jahr  1859.?)  Die  in  diesem  Jahr  für  die  preußischen  Realanstalten
erschienenen  Lehrpläne  wurden  für  die  Realanstalten  anderer  deutscher  Staaten
vorbildlich.  Sie  waren  für  ganz  Preußen  gültig  und  forderten  von  den  Abiturienten
  in  der  Chemie  “eine  auf  dem  Experiment  gegründete  Kenntnis  der
stöchiometrischen-  und  Verwandtschaftsverhältnisse,  der  gewöhnlichen  anorganischen
  und  der  für  die  Ernährung  sowie  für  die  Hauptgewerbe  wichtigsten
organischen  Stoffe.  Fähigkeit,  die  zweckmäßigsten  Methoden  zur  Darstellung
der  gebräuchlichen,  rein  chemischen  Präparate  zu  beschreiben  und  zu  benutzen,
sowie  über  deren  physikalische  Kennzeichen  und  ihre  chemische  Verwendung
Rechenschaft  zu  geben.  Sicherheit  im  Verständnis  und  Gebrauch  der  Terminologie.
  (Unklare  und  unbeholfene  Darstellung  in  den  physikalischen  und  chemischen
  Arbeiten  begründen  Zweifel  an  der  Reife.)?)

In  Sachsen  erschien  bereits  1860  ein  allgemein  gültiger  Lehrplan  (an  der
Annenschule  in  Dresden,  jetzt  Realgymnasium,  war  Chemie  seit  1854  obligatorisch),
  der  die  Anforderungen  auf  Realschulen  II.  Ordnung‘)  ausdehnte  und  für
I  und  II  einen  drei-  und  für  III  einen  zweistündigen  propädeutischen  Unterricht
vorschrieb.  Mit  den  Lehrplänen  vom  Jahre  1882  wurde  auch  das  preußische
Gymnasium  mit  Chemie  bedacht,  wo  sie  bis  heute  eine  bescheidene  Rolle

1)  Vgl.  Norrenberg,  Geschichte  des  naturwissenschaftlichen  Unterrichts  an  höheren
Schulen  Deutschlands.  Leipzig,  Teubner.

#)  Unterrichte-  und  Prüfungsordnung  vom  6.  Okt.  1859.

s)  Vgl.  Binder,  Beiträge  zur  Entwicklung  des  chemischen  Unterrichtes,  Leipzig,
Teubner.

*%)  Realschulen  I.  und  IL.  Ordnung  wurden  erst  im  Jahre  1870  unterschieden.