Kuurmann:  Der  Unterricht  im  freien  Zeichnen.  677

DER  UNTERRICHT  IM  FREIEN  ZEICHNEN.

Von  Frırz  KuHLuann.

Der  Unterricht  im  freien  Zeichnen  gehört  zu  den  jüngsten  Fächern  der
deutschen  höheren  Schule.  Er  konnte  das  Bürgerrecht  hier  erst  in  den  dreißiger
Jahren  des  soeben  beendeten  Jahrhunderts  erwerben  und  zwar,  wie  wir  sehen
werden,  nur  unter  Verzicht  auf  seinen  eigentlichen  Charakter  und  seine  wahre
Aufgabe.  Darin  ist  der  Grund  dafür  zu  suchen,  daß  seine  Ziele,  seine  Methode
und  seine  Stellung  heute  noch  nicht  in  dem  Maße  gefestigt  sind,  wie  die
anderer  Unterrichtsfächer.

Um  zur  sicheren  Erkenntnis  des  springenden  Punktes  in  der  Entwickelung
des  freien  Zeichnens  in  unseren  höheren  Schulen  zu  führen,  sei  schon  an  dieser
Stelle  darauf  hingewiesen,  daß  zwei  wesentlich  verschiedene  Arten  des  Zeichnens
  nebeneinander  bestehen:  das  konstruktive  oder  geometrische  (auch  ‘gebundene’
  genannt)  und  das  freie  oder  Freihandzeichnen.  Das  erstere  trägt  den
Charakter  der  Wissenschaft,  ist  angewandte  Mathematik  und  sonach  vorzugsweise
  Sache  des  Verstandes,  des  begrifflich  abstrakten  Denkens.  Es  vollzieht  sich
unter  Gebrauch  mechanischer  Hilfsmittel  (Lineal,  Zirkel  usw...  Das  zweite  ist
eine  freie,  mehr  gefühlsmäßige,  auf  Beobachtung,  Übung  der  Hand  und  des
Auges,  Können  und  Empfinden  beruhende  Darstellung  nach  Augenmaß  und
persönlicher  Auffassung,  seinem  Wesen  nach  Kunst.

Es  dürfte  einleuchten:  1.  Der  Zeichenunterricht  in  der  ersten  Gestalt
kann  keinen  Anspruch  auf  die  Stellung  eines  Sonderfaches  im  Organismus  des
Lehrplanes  erheben;  denn  die  bildenden  Elemente,  welche  ein  solcher  Unterricht
birgt,  führt  schon  der  mathematische  Unterricht  mit  sich.  Das  konstruktive
Zeichnen  ist  als  ein  Teil  desselben  anzusehen.  2.  Nur  ein  im  Sinne  von
‘Kunst’  aufgefaßtes  Zeichnen  wird  den  Anspruch  auf  die  Stellung  eines  für
die  Erziehung  notwendigen  Sonderfaches  im  Unterrichtsplan  begründen  können.
Als  solches  ist  das  Zeichnen  dann  geeignet,  einen  wenn  auch  beschränkten
Ausgleich  gegen  die  einseitige  Verstandesbildung  der  Mehrzahl  der  übrigen
Lehrfächer  zu  liefern.  3.  Es  wird  eine  Verkennung  des  Wesens  und  Zweckes
des  freien  Zeichnens  darin  gefunden  werden  müssen,  wenn  in  seinen  Übungen
das  Auge  und  die  freie  Hand  zu  einem  auf  mathematischen  Spekulationen  beruhenden
  Konstruieren  benutzt  werden.  Die  Zumutung  an  Auge  und  Hand,
in  freier  Tätigkeit  mathematisch  korrekte  Linien  und  Figuren  zu  liefern,  die

Handbuch  für  Lehrer  höherer  Schulen.  37