Kunzmans:  Der  Unterricht  im  freien  Zeichnen.  589

Einen  eigenartigen,  weisen  und  wohl  zu  empfehlenden  Weg  hat  die  Öberschulbehörde
  Hamburgs  eingeschlagen,  indem  sie  in  den  neuesten  Lehrplänen
für  Realschulen  (vom  1.  April  1904)  auf  eine  definitive  Festlegung  der  Lehraufgaben
  und  der  Methode  verzichtet,  den  Lehrern  vielmehr  freistellt,  je  nach  ihrer
gegenwärtigen  Stellungnahme  sich  frei  zu  bewegen  und  sie  anregt,  die  neuen
Ideen  ernstlich  zu  prüfen  und  das  als  wertvoll  Erkannte  ihrem  Unterricht  einzugliedern.?)


In  Sachsen,  Bayern,  Baden,  Hessen  und  allen  anderen  Staaten  steht  die
Neugestaltung  des  Zeichenunterrichts  unmittelbar  bevor.  Die  Praxis  des  Unterrichts
  hat  überall  die  alten  Wege  bereits  verlassen,  so  daß  die  neuen  Lehrpläne
  an  vielen  Orten  nur  eine  Anerkennung  der  bereits  beschrittenen  neuen
bedeuten  werden.

Eine  außerordentliche  Bedeutung  für  die  Entwickelung  des  Zeichenunterrichts
scheint  die  Einrichtung  des  ‘Internationalen  Kongresses  zur  Förderung  des
Zeichenunterrichts’  zu  gewinnen,  der  gelegentlich  der  Weltausstellung  in  Paris
(1900)  seine  erste  und  vom  2.—6.  August  1904  in  Bern  seine  zweite  Versammlung
  abhielt.  Diese  letztere  lieferte  sowohl  in  ihren  Verhandlungen  wie  ihren
Ausstellungen  den  Beweis,  daß  die  neuen  Ideen  in  allen  Kulturländern  siegreich
  Platz  gegriffen  haben.)  Die  von  der  deutschen  Reform,  insbesondere
von  den  preußischen  Lehrplänen,  vertretenen  Prinzipien  haben  hier  internationale
Anerkennung  und  dadurch  eine  kräftige  Stütze  erhalten.

Leitfäden  und  Lehrbücher  für  den  Unterricht  ım  freien  Zeichnen  an
den  höheren  Lehranstalten  im  Sinne  der  Reform  sind  bis  heute  nicht  erschienen.

1)  Seine  Lehrerbildung  hat  Hamburg  im  völligen  Einklang  mit  der  preußischen  neu
geregelt.

?)  Der  Kongreß,  an  dem  ca.  900  Fach-  und  Schulleute  fast  aller  Länder  der  Erde  sowie
  Vertreter  zahlreicher  Regierungen  beteiligt  waren,  stellte  sich  ganz  auf  den  Boden  der
neuen  Ideen,  indem  er  folgende  Sätze  beschloß:  Der  Zeichenunterricht  ist  in  allen  Schulen
von  der  untersten  Stufe  an  ein  Hauptunterrichtsfach  und  obligatorisch.  —  Auch  die  übrigen
Unterrichtegebiete  müssen  sich  des  Zeichnens  als  eines  Ausdrucksmittels  bedienen.  —  Die
Unterweisung  muß  auf  die  Gesetze  der  natürlichen  Entwickelung  des  Kindes  begründet  werden.
  —  Der  Schüler  muß  das  Zeichnen  als  ein  Ausdrucksmittel  für  seine  Empfindungen  und
Gedanken  selbständig  gebrauchen  lernen.  —  Der  Zeichenunterricht  muß  die  Schüler  befähigen,
  die  Natur  und  die  Gegenstände  und  Vorgänge  in  der  Natur  und  in  der  Umgebung
nsch  Form  und  Farbe  zu  beobachten  und  das  Beobachtete  einfach  und  klar  darzustellen.
—  Das  Gedächtniszeichnen  muß  die  Grundlage  und  auf  allen  Stufen  einen  organischen
Bestandteil  des  Zeichenunterrichtes  bilden.  —  Für  den  Zeichenunterricht  der  Mittel-  und
höheren  Schulen  gelten  die  gleichen  Grundsätze  wie  für  den  Primarunterricht,  doch  ist  dabei
  eine  Vertiefung  der  künstlerischen  Auffassung  anzustreben.  —  Die  Verbindung  des
Modellierena  und  der  Handfertigkeit  mit  dem  Zeichnen  ist  auf  allen  Stufen  zu  fördern.  —
An  den  Universitäten  sind  zweckmäßige  Zeichenkurse  einzurichten.  —  In  den  Disziplinen,
in  denen  das  Zeichnen  als  Erklärung  und  Demonstration  dienen  kann,  ist  die  zeichnerische
Fähigkeit  bei  Prüfungen  mit  zu  berücksichtigen.  —  Die  Grundlage  des  Zeichenunterrichts
und  der  gesamten  künstlerischen  Erziehung  auf  allen  Stufen  der  Schulen  ist  die  zeichnerische,
d.  h.  künstlerische  Bildung  des  Lehrers.  —  Der  Zeichenunterricht  in  den  Lehrerbildungsanstalten,
  sowie  in  den  mittleren  und  höheren  Schulen  ist  von  künstlerisch  und  pädagogisch
  gebildeten  Fachlehrern  zu  erteilen.