Aufgabe.  609

Die  gesamte  körperliche  Erziehung  der  Jugend  unter  ihre  Obhut  zu  nehmen,
erkennt  die  Schule  auch  heute  noch  nicht  als  ihre  Aufgabe  an;  dazu  müßten
ihr  viel  reichere  Mittel  und  ein  weit  größeres  Maß  von  Zeit  zur  Verfügung
stehen.  Wollte  die  Schule  allein  an  Leibesübungen  das  notwendige  Gegengewicht
  gegenüber  der  von  ihr  geforderten  geistigen  Anspannung  schaffen,  so
würde  selbst  eine  Stunde  körperlicher  Übung  täglich  noch  nicht  ausreichen.!)
Andererseits  ist  es  nicht  die  einzige  Aufgabe  des  Turnunterrichtes,  der  Erholung
von  geistiger  Arbeit  zu  dienen;  er  soll  vielmehr  vor  allem  die  körperlichen
Fähigkeiten  des  Schülers  entwickeln  und  seinen  Charakter  zu  bilden  helfen.?)
Dieses  Ziel  des  Turnunterrichtes  hat  in  den  Lehraufgaben  fast  aller  deutschen
Stasten®)  Anerkennung  gefunden.  Die  leibliche  Entwicklung  soll  dadurch

die  des  letzten  Jahrzehnts  in  Preußen  Wickenhagen  in  Lexis,  Die  Reform  des  höheren
Schulwesens  in  Preußen,  Halle  1902.  Eine  lehrreiche  Sammlung  aller  wichtigen  mit  Bezug
auf  das  Schulturnwesen  in  Preußen  erlassenen  amtlichen  Verfügungen  haben  Euler  und
Eckler  unter  dem  Titel  “Verordnungen  und  amtliche  Bekanntmachungen  das  Turnwesen
in  Preußen  betreffend’  (E.  u.  E)  veröffentlicht;  die  3.  Auflage,  Berlin  1902,  hat  Eckler  allein
bearbeitet.  —  Über  die  Fortschritte  des  Turnunterrichts  in  Bayern  gibt  Weber,  Geschichte
des  Schulturnens  in  Bayern,  München  1878,  und,  soweit  die  Gymnasien  in  Frage  kommen,
Geiger  in  Kloß’  Jahrbüchern  der  deutschen  Turnkunst  1890,  S.  138,  Auskunft;  “Das  Schulturnen
  in  Württemberg’  hat  durch  Keßler,  Stuttgart  1896,  selbetündige  Darstellung  gefunden.
  Über  die  Einzelheiten  des  Turnbetriebes  und  der  Turneinrichtungen  an  den  höheren
Schulen  Deutschlands  belehrt  der  mit  außerordentlichem  Fleiße  aus  den  Schulprogrammen
zusammengestellte  Bericht  Rossows:  ‘Der  Stand  der  Leibesübungen  an  den  höheren
Schulen  1901’,  Deutsche  Turnzeitung  (DTz.)  1902.  Mit  fast  amtlicher  Genauigkeit  wird
demnächst  nach  dem  Muster  der  1873  in  Leipzig  erschienenen  “Statistik  des  Schulturnens
in  Deutschland’  von  J.  C.  Lion  die  vom  Deutschen  'TTurnlehrerverein  mit  Unterstützung  der
preußischen  Staatsregierung  und  der  Deutschen  Turnerschaft  ins  Werk  gesetzte  und  Rossow
übertragene  Statistik  des  deutschen  Schulturnens  die  Schulturnverhältnisse  des
Jahres  1902  zur  Darstellung  bringen.

1)  Als  tägliche  Aufgabe  bezeichneten  die  körperlichen  Übungen  auch  die  Beschlüsse
der  Dezemberkonferenz  1890,  nachdem  der  Kaiser  selbst  in  seiner  Ansprache  am  ersten
Verhandlungstage  auf  das  Unzulängliche  der  dem  Schüler  jährlich  zugedachten  6657  Turnstunden
  unter  etwa  25000  Schul-  und  Arbeitsstunden  hingewiesen  hatte.  Die  Allgem.  Vorschriften
  für  die  höh.  Schulen  in  Elsaß-Lothringen  von  1888  wünschen  eine  solche  Anordnung,
  ‘daß  körperlichen  Übungen  durchschnittlich  8  Stunden  in  der  Woche  zufallen’.

»)  Eine  eingehende  Darstellung  der  geistigen  Bedeutung  der  Leibesübungen  lieferte
Koch,  Die  Erziehung  zum  Mute  durch  Turnen,  Spiel  und  Sport,  Berlin  1900.  Vgl.  auch
Schröer,  Das  Ziel  des  Schulturnens,  MTw.  1903,  1,  und  die  von  Schmidt  und  Möller
für  ihre  auf  dem  internationalen  Kongreß  für  Schulhygiene  Ostern  1904  in  Nürnberg  gehaltenen
  Vorträge  ‘Die  körperliche  Erziehung  der  Jugend  durch  Turnen  und  Jugendspiele’
aufgestellten  Leitsätze  KuG.  XIII  18,  sowie  die  beiden  Vortrüge  selbst  KuG.  XIII  198  u.  17.

”,  Preußen:  Lehrpläne  und  Lehraufgaben  für  die  höh.  Schulen  in  Preußen.  1901.

Bayern:  Schulordnung  für  Jdie  humanistischen  Gymnasien,  Progymnasien  und  Lateinschulen
  von  1891  bzw.  1894  und  damit  im  Abschnitt  “Turnen?  genau  übereinstimmend  die
Schulordnung  für  die  Realgymnasien  von  1891.

Württemberg:  Turnordnung  für  die  Gelehrten-  und  Realschulen  von  1902.

Kgr.  Sachsen:  Gesetz  über  die  Gymnasien  von  1876,  über  die  Realschulen  I.  und
Il.  Ordnung  von  1884;  Bekenntmachung  die  Lehr-  und  Prüfungsordnung  für  die  Realgymnasien
  betr.  von  1902,  sowie  in  bezug  auf  die  Aufgabe  des.  Turnunterrichts:  Lehrplan  für
das  Turnen  in  den  Lehrerseminaren  von  1903.

Handbuch  für  Lehrer  höherer  Schulen.  39