612  Weepe:  Turnen.

1895,  daß  die  Anfangsgründe  im  Turnunterricht  der  höheren  Schulen  durchweg
nach  Maßgabe  des  Leitfadens  zu  behandeln  sind;  im  übrigen  enthalten  die
preußischen  Lehrpläne  von  1901  nur  die  Bestimmung,  daß  in  den  unteren
Klassen  Ordnungs-  und  Freiübungen  sowie  Übungen  mit  Holz-  und  leichten
Eisenstäben  neben  einfachen  Gerätübungen  vorzugsweise  zu  pflegen  sind,  während
  in  den  oberen  Klassen  neben  Übungen  mit  schwereren  Handgeräten  die
Gerätübungen  vorherrschen  sollen;  im  Gegensatz  dazu  boten  die  Lehrpläne  von
1891  eine  Verteilung  der  verschiedenen  Geräte  auf  die  Unter-,  Mittel-  und
Oberstufe.  Es  bleibt  also  dem  Turnlehrer  oder  der  Turnlehrerschaft  einer
Schule  die  Auswahl  der  Übungen  überlassen,  sofern  nur  der  in  dem  genannten
Einführungserlaß  ausgesprochenen  Forderung  genügt  wird:  ‘Ebenfalls  ist  auf
eine  gleichmäßige  und  sorgfältige  Einübung  der  Grundformen  besonderer  Nachdruck
  zu  legen’  und  der  anderen:  ‘Die  einzelnen  Übungen  sind  von  dem  Gesichtspunkte
  aus  an  die  rechte  Stelle  des  Unterrichtsplanes  zu  bringen,  daß  sie
in  stufenmäßiger  Folge  und  angemessenem  Wechsel  ein  regelmäßiges  Fortschreiten
  aller  Schüler  sichern”  Einen  anderen  Gesichtspunkt  als  den  der
steigenden  Schwierigkeit  finden  wir  in  keinem  der  amtlichen  Lehrpläne  angegeben;
  von  den  Freiübungen  gelten  dabei  diejenigen  als  die  schwierigeren,
die  entweder  mit  größerem  Kraftaufwand  oder  als  längere  Dauerhaltung  ausgeführt
  werden  oder  im  Gegensatz  zu  den  einfachen  mehr  zusammengesetzt
sind.!)  In  der  Zusammensetzung  von  Freiübungen  und  ihrer  Verbindung  mit
Ordnungsübungen  zu  längeren  Übungsreihen  oder  -gruppen  ist  man  vielfach  so
weit  gegangen,  daß  allzu  hohe  Ansprüche  an  das  Gedächtnis  und  die  Aufmerksamkeit
  der  Schüler  gestellt  wurden  und  anstatt  einer  Entspannung  eine  neue
Anspannung  ihrer  geistigen  Kräfte  eintrat.  Darum  wollen  die  preußischen
Lehrpläne  die  Ordnungsübungen  auf  die  einfacheren  Formen  beschränkt’)
und  bei  den  Freiübungen  Übungsreihen,  die  das  Gedächtnis  belasten,  vermieden
wissen.  Auch  nach  dem  sächsischen  Lehrplan  von  1903  sollen  die  Ordnungsübungen
  nicht  als  selbständige  Übungsart  auftreten,  sondern  als  Hilfsmittel  zur
Herbeiführung  der  erforderlichen  Aufstellung  und  zur  wechselvolleren  Gestaltuug
der  Freiübungen  dienen.)  Darin  stimmen  fast  alle  Lehrpläne  überein,  daB  die
Frei-  und  Handgerätübungen  in  den  unteren,  die  Gerätübungen  in  den  oberen
Klassen  vorherrschen  müssen;  von  den  Handgeräten  wird  in  Süddeutschland
der  Holzstab  sehr  selten,  der  Eisenstab  von  der  untersten  Klasse  an  durchlaufend
  gebraucht;  die  Keulen  sind  verhältnismäßig  selten  im  Schulturnen;  in

1)  Vgl.  darüber  Frohberg,  Übungsbeispiele  aus  dem  Gebiete  der  Frei-,  Ordnungs-,
Hantel-,  Stab-  und  Keulenübungen®,  Leipzig  1908,  Vorwort,  und  was  Zettler,  Methodik?,
Berlin  1902,  S.  115  über  “turnerische  thematische  Arbeiten’  und  den  Einfluß  der  “turnerischen
  Phantasie’  auseinandersetzt.

»)  Nach  dem  hessischen  Lehrplan,  der  gerade  Jie  Ordnungsübungen  am  sorgfältigsten
  und  für  jede  Klasse  einzeln  aufzählt,  sind  in  OÖ  III  u.  a.  Umreihungen  mit  Ausweichen
und  Umreihungen  zweiter  Art  durghzunehmen.

°®\,  Vgl.  Maul,  Anleitung  für  den  Turmunterricht  in  Knabenschulen  I*,  149  und  II,
2.  Abteilung  über  die  “Zwischenübungen  im  .Gehen’  und  Frohberg,  Über  den  Betrieb
unserer  Frei-  und  Stabübungen  im  ‘Turner  aus  Sachsen’  1903,  S.  828.