616  Wexoe:  Turnen.

nasien  von  1891  ein  Lehrfach,  wenn  auch  nur  ein  Wahlfach;')  und  in  allen
deutschen  Lehrplänen  außer  den  badischen  wird  es  zur  Pflege  empfohlen.
Preußen  verlangt  in  den  jährlichen  Schulberichten  über  den  Stand  der  Leibesübungen
  auch  Angaben  über  das  Schwimmen,  besonders  über  die  Zahl
der  Freischwimmer  und  der  Schüler,  die  schwimmen  gelernt  haben.  Der
Schwimmunterricht  als  Klassenunterricht  hat  sich  erst  in  den  letzten  Jahren
besonders  in  Hamburg,  Elberfeld  und  Dresden  entwickelt.  Die  Vorbereitung
erfolgt  in  Gestalt  der  sogenannten  Trockenschwimmübungen?)  in  der
Turnstunde  und  ermöglicht  eine  erhebliche  Abkürzung  der  Ausbildungszeit  im
Wasser.  In  Württemberg  können  nach  der  Turnordnung  von  1902  einzelne
Turnstunden  zu  Schwimmstunden  verwendet  werden,  wenn  mindestens  die  Hälfte
der  Schüler  sich  beteiligt.  —  Dasselbe  gilt  vom  Eislauf,  der,  abgesehen  von
Baden,  in  allen  Lehrplänen  empfohlen  wird.  In  den  preußischen  Lehrplänen
von  1901  wird  das  Schlittschuhlaufen  nicht  erwähnt  im  Gegensatz  zu  denen
von  1891,  während  es  doch  schon  im  Ministerialerlaß  vom  10.  September  1860
(E.  u.  E.  S.  11)  mit  dem  Turnunterricht  in  Verbindung  gebracht  wurde.  Daß
sich  gewisse  Elemente  des  sogenannten  Kunstisaufens  durch  Freiübungen  in  der
Turnstunde  vorbereiten  lassen,  steht  außer  Zweifel.

Das  Rudern  erwähnt  von  den  Lehrplänen  nur  der  hessische;  dagegen  beschäftigt
  sich  ein  Erlaß  des  Kaisers  vom  27.  Januar  1898  mit  den  Ruderübungen  der
Schüler”)  —  Das  Fechten  ist  nur  ausnahmsweise  Unterrichtsgegenstand,  am
häufigsten  in  den  thüringischen  Staaten;  dort  wird  auch  das  Hiebfechten,  sogar
das  Säbelfechten,  neben  dem  Stoßfechten  betrieben.  Von  den  größeren  Staaten
läßt  Baden  in  O  I  das  Bajonettieren  mit  Fechtgewehren  üben;  in  Württemberg
und  in  Preußen  pflegen  einzelne  Anstalten  das  Stoßfechten.”)

Von  den  äußeren  Einrichtungen,  welche  der  Betrieb  des  Turnunterrichts
  voraussetzt,  ist  keine  von  so  weitgehendem  Einfluß  auf  die  Entwicklung
des  ganzen  Übungsgebietes  gewesen  wie  die  Turnhalle.  Hervorgerufen  teils
durch  das  Verbot  der  Turnplätze,  teils  durch  den  Wunsch,  die  Leibesübungen
auch  während  der  unwirtlichen  Jahreszeit  fortzusetzen,  und  begünstigt  durch
die  Eingliederung  des  Turnens  in  den  Schulunterricht,  hat  die  Turnhalle  dem
formalistischen  Betriebe  des  Turnens,  dem  Kunstturnen  gegenüber  dem  Naturturnen,
  außerordentlich  Vorschub  geleistet.  Während  für  GutsMuths  und  Jahn
die  Begriffe  Turnen  und  freie  Natur  untrennbar  verbunden  waren,  kann  man
es  heute  erleben,  daß  die  Turnübungen  bei  dem  günstigsten  Wetter  in  der  geschlossenen
  Halle  vorgenommen  werden.  Aber  schon  macht  sich  eine  Besserung
  bemerkbar:  der  Forderung  der  amtlichen  Bestimmungen  in  den  meisten
deutschen  Staaten,  möglichst  im  F'reien  zu  turnen,  entspricht  die  andere,  daß

ı)  In  Sachsen-Meiningen  wird  in  fast  allen  höheren  Schulen  regelrechter  Schwimmunterricht
  erteilt.

2)  Vgl.  u.a.  Striegler  und  Lorenz,  Übungen  für  das  Trockenschwimmen.  Leipzig
1904.  Weiteres  über  Einrichtung  des  Klassenschwimmunterrichtes  s.  CB.  1904.  218.

°)  Näheres  s.  Wickenhagen,  Das  Rudern  a.  d.  höh.  Schulen  Deutschlands.  Leipzig  1903.

“)  Nach  einer  Ministerialverordnung  von  1861  (E.  u.  E.  8.  18)  darf  in  Preußen  ein  über
das  Stoßfechten  hinausgehender  Fechtunterricht  nicht  erteilt  werden.