Einrichtung.  619

Die  den  Leibesübungen  zugestandene  Wochenstundenzahl  beträgt  in
Preußen  seit  1892  3  (und  diese  3  Stunden  sind  jetzt  an  fast  allen  höheren  Schulen
eingerichtet);  von  den  übrigen  deutschen  Staaten  sind  mit  sämtlichen  Schulen
nur  Sachsen-Altenburg  und  Waldeck-Pyrmont  dem  Beispiele  Preußens  gefolgt;
in  allen  anderen  Staaten  verlangen  die  amtlichen  Lehrpläne  2,  in  Württemberg
mindestens  2  Stunden;  in  Wirklichkeit  haben,  besonders  in  den  kleineren  Staaten,
eine  Anzahl  Anstalten  dreistündigen  Turnunterricht  eingeführt.  —  Die  Beteiligung
  am  Turnunterricht  ist  überall  verbindlich;  Befreiungen  werden  nur  auf
Grund  einer  ärztlichen,  hier  und  da  amtsärztlichen  Bescheinigung  vom  Direktor
der  Anstalt  meist  auf  ';,  Jahr  ausgesprochen.!)  Als  körperliche  Fehler,  die  eine
dauernde  Befreiung  vom  Turnunterricht  nötig  machen,  sind  nur  Lähmungen,
tuberkulose  Lungen-  und  Gelenkerkrankungen,  Herzklappenfehler  und  Neigung
zu  schweren  Blutungen  zu  bezeichnen.  Mehrere  Staaten  empfehlen  für  die  ärztliche
  Bescheinigung  ein  bestimmtes  Muster,  z.  B.  Preußen  durch  Ministerialverfügung
  von  1895  (E.  u.  E.  S.  66).  Wiedergeimpfte  Kinder  sind  in  Preußen
14  Tage  lang  vom  Turnunterricht  zu  befreien  (E.  u.  E.  S.  28).  Leider  ist  es
immer  noch  in  einzelnen  Staaten,  z.  B.  in  Sachsen  im  letzten  Vierteljahr,  den
Anstaltsleitern  gestattet,  die  Abiturienten  längere  Zeit  vor  der  Reifeprüfung
vom  Turnunterricht  zu  entbinden.”)  —  In  den  Zeugnissen  hat  das  Turnen
überall  seine  Stelle  gefunden;  in  den  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  ist  die  Befreiung  eines  Zöglings  vom
Turnen  ausdrücklich  zu  vermerken.  Der  Wunsch,  daß  das  Turnzeugnis  in
zweifelhaften  Fällen  bei  der  Zuerkennung  der  genannten  Befähigung  den  Ausschlag
  geben  möge,’)  hat  bis  jetzt  keine  Erfüllung  gefunden.  Beachtenswert  ist
auch  ein  anderer  Vorschlag  Wickenhagens‘),  statt  der  nackten  Nummer  für
das  Turnen  im  Abgangszeugnis  ein  knapp  gehaltenes  freieres  Urteil  auszusprechen.

Mit  der  Wertschätzung  des  Turnunterrichtes  hängt  die  Frage  zusammen,

Anstalten  mit  ihrer  Höchstzahl  der  Stärke  einer  Turnabteilung  45  °%,  der  Schulen  die  Zahl
60,  8  %,  die  Zahl  80,  und  an  fast  20  %,  der  Anstalten  überstieg  die  Mindestzahl  40.  Die
Rücksicht  auf  diese  großen  Turnabteilungen  ist  wohl  auch  in  der  Bestimmung  der  neuesten
preußischen  Lehrpläne  zu  erkennen,  daß  in  den  oberen  Klassen  auch  das  Riegenturnen  zulässig
  ist.

1)  Daß  die  Befreiungen  immer  noch  sehr  zahlreich  sind,  geht  aus  dem  genannten  Aufsatz
  von  Rossow  (Dtsch.  Turnztg.  1902,  651)  hervor.  —  In  Preußen  waren  1902  von  dem
gesamten  Turnunterricht  zwischen  10  °/,  und  20  °%,  der  Schüler  befreit  im  Sommer  an  ",,
im  Winter  an  fast  Y/,  der  berichtenden  Anstalten.  —  S.  auch  MTw  1905  und  1906.

?,  Über  die  Befreiungen  muß  nach  einer  preußischen  Ministerialverfügung  von  1894
(E.  u.  E.  S.  64)  alljährlich  in  den  Schulnachrichten  berichtet  werden  und  zwar  in  einem
besonderen  Abschnitt  “Mitteilungen  über  den  Unterricht  im  Turnen,  für  dessen  ziemlich
  reichen  Inbalt  die  Form  genau  vorgeschrieben  ist.  Einen  ähnlich  ausführlichen  Turnbericht
  verlangt  neben  dem  Schulbericht  Württemberg;  in  Hessen  fällt  seit  1875  dem  Turninspektor
  die  Aufgabe  zu,  eine  fortlaufende  Statistik  des  Turnens  im  Großherzogtum  zu
führen;  in  Bayern  ist  ein  jährlicher  Bericht  über  die  Pflege  der  freiwilligen  körperlichen
Üblingen  vorgeschrieben.

s,  Vgl.  VD.  XLVI  (Schleswig-Holstein  1895)  8.  293.

4)  Turnen  und  Jugendspiel’  S.  66.