634  Wernicekz:  Schulbygiene.

freien  Platze,  oder  auch  in  Großstädten  in  einem  Garten-Hofterrain,  fern  von
der  Straße.  Alles,  was  geeignet  ist,  den  Sinn  und  das  Gemüt  der  Schulkinder
ungünstig  zu  beeinflussen,  zu  verrohen,  sei  aus  der  Nähe  der  Schule  verbannt.
Der  Bauplatz  soll  so  groß  sein,  daß  außer  Schulhaus  mit  allen  Nebenanlagen
für  den  freien  Bewegungsraum  noch  mindestens  1,5—3  qm  für  jedes  Schulkind
  zur  Verfügung  stehen;  in  Großstädten,  wo  die  Terrains  so  außerordentlich
teuer,  wird  man  gelegentlich,  wie  in  Amerika  vielfach,  das  Dach  als  Spiel-  und
Erholungsplatz  (roof-garden)  ausbilden  können.  Der  Schulhof  muß  50  hergestellt
werden,  daB  er  nicht  staubt  und  bei  Regen  schnell  trocknet.

Für  größere  Schulbauten  ist  der  Mehrstockwerksbau,  wenn  er  nicht  zu
hoch  ist,  nicht  über  4  Stock,  dem  sogenannten  einstöckigen  Pavillonsbau  weit
vorzuziehen.  Der  erstere  ist  weit  übersichtlicher  und  leichter  zu  erheizen,  sein
Betrieb  ist  bequemer,  namentlich  in  Großstädten  ist  er  dadurch  ausgezeichnet,
daß  die  oberen  Stockwerke  ruhig,  hell  und  gut  lüftbar  sind.  Bei  richtiger  Anlage
  der  Treppen  und  Korridore  ist  auch  bei  Feuersgefahr  eine  schnelle  Entleerung
  des  Hauses  möglich.  Namentlich  ist  der  Mehrstockwerksbau  aber  ganz
außerordentlich  viel  billiger  als  der  Pavillonbau,  so  daß  man  im  allgemeinen
in  Deutschland  an  die  Unterbringung  größerer  Schulkörper  in  Pavillonbauten
nur  ausnahmsweise  herangetreten  ist.  Gelegentlich  können  Pavillons  mit  Vorteil
  bei  größeren  Schulkörpern  verwendet  werden,  um  als  Abhilfe  in  der  Not  bei
plötzlicher  Klassenüberfüllung  zu  dienen.  Da  sind  dann  Holzbaracken,  nach
dem  System  Brümmer  u.  dgl.  empfehlenswert.  Barackenbauten  sind  aber  vielfach
  fußkalt  und  schwer  zu  erheizen.

Bei  dem  Mehrstockwerksbau  ist  der  Korridor  so  anzuordnen,  daß  alle
Klassenzimmer  auf  einer  Seite  desselben  liegen,  oder  bei  mittlerer  Anlage  des
Korridors  müssen  auf  der  einen  Seite  dann  mehrere  Zimmer  wegfallen.  Die
Korridore  müssen  nicht  unter  4  m  breit  und  hell  sein,  damit  sie  bei  schlechtem
Wetter  in  den  Pausen  als  Erholungsräume  benutzt  werden  können.  Auf  den
Korridor  kommt  weiter  die  Kleiderablage;  selbstverständlich  dürfen  Oberkleider,
nasse  Regenschirme,  Überschuhe,  Hüte,  Mützen  in  das  Klassenzimmer  nicht
mitgenommen  werden,  da  sie  namentlich  in  nassem  Zustande  zu  arger  Luftverschlechterung
  Anlaß  geben  und  Infektionsstoffe  verschleppen.

Die  Anlage  besonderer  Erholungsräume,  Wandelhallen  zum  Aufenthalte  der
Schüler  in  den  Pausen  bei  schlechtem  Wetter  entweder  im  Schulgebände  selbst
oder  in  daneben  gelegenen  besonderen  Bauten  fängt  an,  bei  uns  sich  einzubürgern,
  findet  sich  vielfach  in  französischen  Schulen.

Die  Treppen  sollen  so  angelegt  sein,  daß  die  Schüler  das  Haus  zugleich
auf  mehreren  Treppen  bei  Gefahr  auch  schnell  verlassen  können.  Die  Treppen
seien  breit,  hell,  leicht  ersteigbar  mit  15  cm  hohen,  30  cm  breiten  Stufen  und
großen  Podesten  versehen.  Die  Geländer  müssen  dicht  sein  und  dürfen  auch
das  Herabrutschen  nicht  erlauben;  am  besten  führt  man  in  der  Mitte  des
Treppenhauses  eine  Trennwand  auf,  um  welche  die  Treppe  in  Absätzen  verläuft.

In  Großstädten  muß  leider  die  Lage  der  Fensterseite  des  Schulhauses  sich
vielfach  nach  dem  Bauplatz  richten.  Die  Lage  der  Hauptfront  ist  aber  von