Schulzimmer.  635

besonderer  hygienischer  Bedeutung.  Die  Hygiene  verlangt,  daß  jedes  Klassenzimmer
  im  Laufe  des  Tages  einmal  vom  Sonnenlicht  längere  Zeit  durchstrahlt
wird,  das  Licht  soll  aber  nicht  grell  und  blendend  sein,  und  dann  soll  die
Fensterwand  auch  nicht  die  Hauptwetterseite  sein.  Darnach  ist  die  Front  der
Klassenzimmer  am  besten  nach  NO.  ONO.  oder  nach  W.  anzulegen.  Klassenzimmer
  mit  reiner  Nordlage  bedürfen  eines  nach  SO.  oder  W.  gelegenen  Fensters,
das,  durch  Läden  verschlossen,  nach  Schluß  des  Unterrichtes  zu  öffnen  ist,  um
Sonnenlicht  ins  Zimmer  fallen  zu  lassen.  Reine  Südlage  ist  entschieden  auch
in  unserem  Klima  zu  heiß.

Die  Türen  der  Klassenzimmer  sollen  nicht  unter  1  m  breit  sein,  sich  nach
außen  öffnen  und  sich  in  der  der  Fensterwand  gegenüberliegenden  Wand  befinden.
  —  Liegt  die  Pedellwohnung  oder  die  des  Schulleiters  im  Hauptschulgebäude
  selbst,  so  müssen  sie  wenigstens  besondere  Eingänge  haben  und  von
den  Schulräumen  getrennt  sein,  da  sonst  bei  Ausbruch  von  ansteckenden  Krankheiten
  in  den  Familien  die  ganze  Schule  in  Gefahr  kommt,  angesteckt  zu
werden.  Ein  Schulschluß  der  ganzen  Schule  kann  nötig  und  behördlicherseits
angeordnet  werden.  Man  verlegt  daher  neuerdings  diese  Wohnräume  in  besondere
  Nebenbauten;  es  liegt  dies  auch  durchaus  im  Interesse  der  Bewohner.
Ganz  zu  verwerfen  ist  die  Verbringung  der  Pedellwohnung  in  das  Kellergeschoß,
da  hier  die  Luft  verdorben  und  die  Wohnung  meist  feucht,  dumpf  und  lichtleer
ist,  unter  Umständen  eine  wahre  Brutstätte  ansteckender  Krankheiten.

An  das  Schulzimmer,  als  an  den  wichtigsten  Teil  des  Schulgebäudes  stellt
die  Hygiene  besonders  strenge  Anforderungen.  Seine  Gestalt  und  Größe,  seine
Heizung  und  Beleuchtung,  seine  Reinigung  und  Lüftung  sind  Gegenstand  vielfacher
  Untersuchungen  geworden,  die  Nachstehendes  als  maßgebend  festgestellt
haben.  Die  längliche  Rechtecksform  wird  als  die  beste  im  Interesse  der  Übersichtlichkeit
  der  Klasse,  der  Tagesbeleuchtung  und  der  Raumnausnutzung  allseitig
  anerkannt.  In  den  Volksschulen  sollten  nicht  mehr  als  60,  in  den  höheren
Schulen  nicht  mehr  als  40—-50  Schüler  in  einer  Klasse  unterrichtet  werden.
Die  Länge  und  Breite  des  Schulzimmers  hängt  von  der  Leistungsfähigkeit  der
normalen  menschlichen  Sinnesorgane  ab:  Ein  normales  Auge  erkennt  4  cın  hohe
Buchstaben  —  so  groß  ist  etwa  die  Schrift  an  der  Tafel  —  noch  in  9  m  Entfernung,
länger  sollte  also  eine  Klasse  nicht  sein,  und  in  dieser  Entfernung  versteht  ein
normales  Ohr  auch  die  gewöhnliche,  ohne  Anstrengung  gesprochene  Sprache
des  Lehrers.  Die  Breite  der  Zimmer  soll  6  m  wesentlich  nicht  übertreffen,  da
in  größerer  Entfernung  von  den  Fenstern  die  Helligkeit  für  Lesen  und  Schreiben
nicht  mehr  vollkommen  ausreicht.  Nur  3  m  hohe  Klassenzimmer  sind  entschieden
  zu  niedrig,  3,50—4,10  m  ist  die  beste  Höhe.  Die  Bodenfläche  sei  so
groß,  daB  auf  den  einzelnen  Schüler  1—1,2  qm  Fläche  entfallen  und  demgemäß
  etwa  4—5  cbm  Luftraum.  Früher  hat  man  für  die  Zimmerdielung  vielfach
  schlechtes  weiches  Fichtenholz  genommen,  so  daß  der  Fußboden  bald
abgetreten  wurde  und  einen  Staub-  und  Schmutzfänger  darstellte.  Breite
Fugen  ließen  oft  die  Zwischendeckenfüllung  ins  Zimmer  gelangen.  Da  vielfach
alter  schmutziger  Bauschutt  u.  dgl.  als  Füllmaterial  verwendet  wurde,  so  kamen