Lehrplan  und  Stundenplan.  641

liche  Schäden  bei  dem  Kinde  vorhanden  sind.  Namentlich  müßte  dieses  Zeugnis
  sich  tiber  den  Zustand  der  Sinnesorgane  auslassen,  ob  das  Kind  kurzsichtig
oder  schwerhörig  ist,  ob  in  der  Familie  Anlagen  zu  Nerven-  oder  Geisteskrankheiten
  (Epilepsie)  vorhanden  sind.  Solche  Gesundheitszeugnisse  sollten  dann
nach  den  Beobachtungen  des  Lehrers  und  des  Schularztes  während  der  ganzen
Schulzeit  weiter  fortgeführt  werden.  Sollte  einige  Zeit  nach  dem  Schuleintritte
es  sich  zeigen,  daß  das  neuaufgenommene  Schulkind  weder  körperlich  noch
geistig  den  Anforderungen  der  Schule  gewachsen  ist,  so  sollte  ein  solches  Kind
vorläufig  bis  zu  dem  nächsten  Aufnahmetermin  zurückgestellt  und  der  Familie
zurückgegeben  werden.  In  Volksschulen  hat  die  ganze  Dauer  des  Schulbesuches
8  Jahre  zu  betragen  und  nur  schwere  andauernde  Kränklichkeit  läßt  eine  frühere
Entlassung  angängig  erscheinen.

Lehrplan  und  Stundenplan  sind  für  die  Gesundheit  des  Schulkindes
von  größter  Bedeutung.  Die  Physiologie  des  Gehirnes  hat  zwar  in  den  letzten
Jahren  große  Fortschritte  gemacht,  aber  die  bisher  erhaltenen  Resultate  sind
doch  noch  zu  unsicher,  als  daß  ärztlicherseits  daraufhin  bestimmte  Vorschläge
für  die  Einrichtung  des  ganzen  Lehrplanes  gemacht  werden  könnten,  dessen
nähere  Einrichtung  übrigens  immer  die  Domäne  der  Pädagogen  bleiben  muß.
Eine  hygienische  Forderung  ist  es  aber,  daß  in  allen  Schulen  die  Zahl  der
Unterrichtsstunden  keine  zu  große  ist.  In  dieser  Beziehung  dürfte  in  allen
unseren  Schulen  eine  wesentliche  Reduktion  einzutreten  haben,  die  natürlich  auf
die  Menge  des  zu  Erlernenden,  den  Lehrstoff,  einwirkt.  Von  16  Unterrichtsstunden
  in  der  Woche  für  das  sechsjäbrige  Kind  steigend,  sollte  die  Zahl  derselben
  auch  in  den  höheren  Schulen  30  Stunden  inklusive  Turnunterricht  nicht
überschreiten,  auch  sollten  einzelne  Tage  nicht  allzusehr  belastet  werden,  und
namentlich  müßten  die  häuslichen  Arbeiten,  besonders  in  den  höheren  Schulen,
tunlichst  eingeschränkt  werden,  um  der  individuellen  Entwicklung  des  Schülers
Raum  und  Zeit  zu  gewähren.  Die  Einführung  eines  freien  selbständigen  Studien
gewidmeten  Tages  in  der  Woche,  wie  es  schon  in  den  alten,  ausgezeichneten
Jesuitenschulen  und  heute  noch  z.  B.  in  Schulpforta  Brauch  war  und  ist,  verdient
  durchaus  Befürwortung.  Die  Unterrichtsstunden  sollten  wesentlich  zur
Aufnahme  neuer  Kenntnisse,  weniger  zum  Abfragen  des  zu  Hause  Erlernten
dienen.  Der  ganze  Unterrichtsbetrieb  ist  möglichst  fröhlich,  frisch,  anregend
und  interessant  zu  gestalten,  entsprechend  dem  jugendlichen,  zu  Frohsinn  geneigten
  empfänglichen  Kindergemüt.  Naturwissenschaftlicher  Unterricht  sollte,
so  oft  es  geht,  ins  Freie  verlegt  werden  und  bei  Exkursionen  stattfinden.  Anschauungsunterricht
  ist  besonders  zu  fördern  und  das  Kindesgemüt  für  die  Kunst
empfänglich  zu  machen

Für  die  häuslichen  Aufgaben  und  den  Schulbeginn  ist  das  Schlafbedürfnis
maßgebend.  Der  in  der  Entwicklung  begriffene  Körper  des  Schulkindes  braucht
viel  Schlaf.  Kinder  von  6—12  Jahren  sollten  10—11  Stunden,  12—17  jährige
9—10  Stunden  schlafen;  Erwachsene  bedürfen  7—8  Stunden  Schlaf.  Bei  Berücksichtigung
  dieser  Zahlen  kommt  man  ganz  von  selbst  dazu,  den  Schulbeginn

  auf  8  Uhr  morgens  auch  im  Sommer  festzusetzen.
Handbuch  für  Lehrer  höherer  Schulen.  41