646  Warnicae:  Schulhygiene.

gegen  den  Kopf  auf  alle  Fälle  zu  vermeiden  sind,  da  alle  Sinnesorgane,  nanıentlich
  Gehör  und  Gesicht,  durch  die  Ersohütterung  des  Schlages  und  die  nachfolgende
  Blutüberfüllung  die  schwersten  Schädigungen  erleiden  können.  Namentlich
  verschulden  die  Ohrfeigen  nicht  nur  die  Zerstörung  vieler  Gehörorgane,
sondern,  da  latente  Ohrentzündungen  bei  Schülern  viel  mehr  verbreitet  sind,  als
gemeinhin  bekannt,  und  solche  Krankheiten  bei  mechanischen  Erschütterungen,
wie  sie  ein  Schlag  gegen  den  Kopf  erzeugt,  leicht  auf  das  Gehirn  übergreifen
können,  —  so  sind  tödliche  Folgen  eines  solchen  Schlages  leider  gelegentlich
beobachtet.  Schläge  mit  dünneren  Rohrstöcken  auf  das  Gesäß  sind  nur  selten
von  üblen  Folgen  begleitet,  dagegen  ist  wiederholt  beobachtet,  daß  beim  Überlegen
  über  eine  Bank-  und  Stuhlkante  Darmzerreißungen,  und  bei  latenter  Blinddarmentzündung,
  Bauchfellentzändungen  nach  der  Züchtigung  entstanden  sind.
Solche  traurigen  Ereignisse  ermahnen  an  Walters  von  der  Vogelweide  Spruch,
daß  die  Erziehung  der  Kinder  mit  Gerten  gegenüber  der  psychischen  Beeinflussung
  der  Kinderseele  durch  Worte  und  die  ganze  Persönlichkeit  des  Lehrers
nur  geringen  pädagogischen  Wert  besitzt:  Ein  Lehrer  zu  sein,  ist  ein  schwieriger,
  aber  herrlicher  Beruf.  In  allen  Phasen  des  Schullebens  sollte  die  Lehrerschaft
  noch  viel  mehr,  als  es  heute  schon  geschieht,  enge  Fühlung  mit  dem
Hause  des  Schulkindes  nehmen,  denn  nur  ein  festes  Hand-in-Hand-gehen  der
Schule  mit  der  Familie  kann  körperliche  und  geistige  Gesundheit  erzeugen  und
erhalten.  Die  Elternabende  reichen  dazu  nicht  aus;  es  müssen  noch  andere
Mittel  und  Wege  gefunden  werden,  noch  engere  Beziehungen  zwischen  Schule
und  Haus  zu  knüpfen,  als  sie  zurzeit  vorhanden  sind.  Die  Bedeutung  der
Jugenderziehung  kann  für  Familie  und  Vaterland  gar  nicht  hoch  genug  bewertet
  werden.

6.  Hygiene  der  Sinnesorgane  der  Schüler.  Die  erschreckende  Verbreitung
  der  Kurzsichtigkeit  in  unseren  Schulen,  die  uns  in  der  neueren  Zeit
die  zahlreichen  Erhebungen  der  Augenärzte  so  deutlich  vor  Augen  geführt
haben,  erfordert  in  erster  Linie,  daß  bezüglich  der  natürlichen  und  künstlichen
Beleuchtung  in  unseren  Schulzimmern,  aber  auch  auf  den  Arbeitsplätzen  der
Kinder  zu  Hause  die  an  die  Beleuchtung  zu  stellenden  hygienischen  Minimalforderungen
  erfüllt  werden.  Als  ausreichend  beleuchtet  darf  ein  Platz  gelten,
wenn  auf  ihm  eine  Minimalhelligkeit  von  10  Meterkerzen  herrscht.  Alle
Schülerplätze  einer  Schule  sind  daraufhin  zu  untersuchen;  alle  Plätze,  die
solche  Helligkeit  nicht  aufweisen,  dürfen  mit  Schülern  nicht  besetzt  werden.
Wenn  auch  eine  absolut  genaue  Feststellung  der  Helligkeit  nur  mit  dem
Weberschen  Photometer  möglich  ist,  so  ist  zur  raschen  und  für  die  Praxis
vollkommen  ausreichenden  Feststellung  der  Platzhelligkeit  der  so  überaus  leicht
handliche  Apparat  von  Baurat  Wingen  durchaus  geeignet,  mit  dem  es  möglich
ist,  in  etwa  20  Minuten  50  Schülerplätze  auf  ihre  ausreichende  oder  unzureichende
  Beleuchtung  zu  prüfen.  Ein  solcher  Apparat  sollte  daher  in  keiner
Schule  fehlen.

Daß  in  der  Tat  das  kindliche  Auge  durch  den  Schulbetrieb  die  Kurzgichtigkeit
  erwirbt,  lehren  namentlich  Hermann  Cohns  Untersuchungen  der