650  Wernıckz:  Schulhygiene.

epidemische  Genickstarre,  Influenza,  Typhus  und  Cholera  stellen  bei
der  Schuljugend  außerordentlich  häufige  Krankheiten  dar,  und  ihre  Verbreitung
durch  die  Schule  steht  außer  Frage.  Um  die  Ausbreitung  gerade  dieser  Krankheiten
  durch  die  Schule  selbst  tunlichst  einzuschränken,  darum  müssen  wir  einmal
  an  den  Bau,  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der  Schule  so  hohe  hygienische
  Anforderungen  stellen,  dann  ist  aber  auch  nötig,  um  den  frühzeitigen
Ausschluß  der  an  Infektionskrankheiten  selbst  erkrankten  Kinder  und  eventuell
ihrer  gesunden  Geschwister  oder  der  Mitschüler  als  Pensions-  und  Hausgenossen
herbeizuführen,  daB  die  Lehrer  noch  viel  mehr,  als  bisher  schon  geschieht,  auf
krankhafte  Erscheinungen  bei  ihren  Zöglingen  achten  und  je  früher,  je  besser
den  Schularzt  und  die  Familie  von  ihren  Beobachtungen  ın  Kenntnis  setzen.
Damit  die  Lehrer  diese  wichtige  Tätigkeit  aber  auch  ausüben  können,  ist  zunächst
  eine  Kenntnis  des  Wesens  der  ansteckenden  Krankheiten  und  ihrer  Verbreitungsart
  dringend  notwendig.

Leider  muß  ich  wegen  des  geringen  zur  Verfügung  gestellten  Raumes  es
mir  versagen,  auf  die  einzelnen  Infektionskrankheiten  genauer  einzugehen  und
kann  daher  auch  über  dieses  allerwichtigste  Kapitel  der  Schulhygiene  nur  einige
wenige  aphoristische  Bemerkungen  anführen.

Die  Masern  befallen  die  meisten  Schulkinder,  verlaufen  vielfach  milde  und
günstig,  doch  gelegentlich  auch  schwerer  und  verursuchen  im  allgemeinen  eine
Sterblichkeit  von  3—11  %,  der  Erkrankten.  Treten  die  Masern  in  einer  Klasse
in  mehreren  Fällen  auf,  und  zeigen  sie  sich  besonders  bösartig,  so  ist  die
Klasse  zu  schließen;  Geschwister  von  maserkranken  Kindern  müssen  gleichfalls
dem  Schulunterrichte  fernbleiben,  und  ebenso  Lehrer,  in  deren  Familie  die
Masern  auftreten.  Meist  genügt  die  Dauer  der  SchulausschlieBung  von  3  Wochen
nach  Beginn  der  Erkrankung.  Jedes  erkrankt  gewesene  Kind  sollte  vor  dem
Wiedereintritt  in  die  Schule  ein  gründliches  Reinigungsseifenbad  bekommen
haben.  Die  Schule  sollte  auch  den  Nachweis  der  stattgehabten  Formalindesinfektion
  der  Wohnung  und  Sachen  verlangen  und  dasselbe  Verlangen  auch
bei  Fällen  von  Diphtherie,  Scharlach,  Keuchhusten  und  Influenza  stellen,  während
  bei  Typhus,  Cholera,  Genickstarre  außer  der  Formalindesinfektion  der
Nachweis  noch  gründlicherer  Desinfektionsmaßnahmen  von  Wohnung  und  Haus
zu  verlangen  wäre.  Voll  und  ganz  ist  zuzugeben,  daß  der  Ausschluß  der  erkrankten
  Kinder  aus  der  Schule  und  eventuell  gesunder  Geschwister  bei  den
verschiedenen  Infektionskrankheiten  auf  Wochen  und  Monate  und  auch
die  Forderung  des  erbrachten  Nachweises  der  gründlichen  Desinfektion
gewaltig  einschneidende  Maßnahmen  sind,  aber  Leben  und  Gesundheit
unter  Umständen  von  vielen  Hunderten  von  Menschen  müssen  durch  solche  oft
rigoros  erscheinende  Maßnahmen  geschützt  werden.  Wenn  die  Wissenschaft  den
Nachweis  geführt  hat,  daß  die  ansteckenden  Krankheiten  durch  solche  MaBnahmen
  zum  großen  Teil  vermeidbar  sind,  so  müssen  die  Forderungen  der
Wissenschaft  auch  erfüllt  werden.  Gerade  die  Schule  könnte  das  Verständnis
für  diese  Dinge  ganz  außerordentlich  fördern,  dadurch  daß  sie  einmal  an  den
angeführten  und  noch  weiter  zu  erwähnenden  Maßnahmen  festhält  und  im  all-