652  Wernıckz:  Schulhygiene.

mit  Serum  hinzuweisen  und  die  im  Volke  noch  vielfach  vorhandene  törichte
Furcht  vor  den  unschädlichen  und  dabei  heilenden  Serumeinspritzungen  durch
Belehrung  der  älteren  Schulkinder  zu  bannen.

Auch  der  Keuchhusten  und  der  Ziegenpeter  und  heftige  Influenza
bedingen  Schulausschluß,  aber  nur  der  erkrankten  Kinder,  während  bei  Typhus,
Genickstarre  und  Cholera  die  allerstrengsten  Maßnahmen  erforderlich  sind.
Hervorzuheben  ist,  daß  gerade  dem  Kindertyphus  viel  zu  geringe  Aufmerksamkeit
  bezüglich  der  Verschleppung  der  Krankheit  heutzutage  noch  zugewendet
wird.  Nicht  selten  erzeugt  das  Baden  in  schmutzigem  See-  und  Flußwasser
die  Krankheit.

Die  Furcht  vor  der  Pockenschutzimpfung  ist  im  Schwinden  begriffen,  und
die  Befürchtungen  der  Impfzwanggegner,  daß  durch  den  heutigen  Impfmodus  mit
animaler  Lymphe  Krankheiten  übertragen  werden  könnten,  sind  im  allgemeinen
als  haltlos  anerkannt,  während  der  ungeheure  Segen  des  verhältnismäßig  geringfügigen
  Eingriffs  bei  der  Impfung  in  immer  breiteren  Kreisen  dankbare  Anerkennung
  finde.  Bei  der  Wiederimpfung  der  Kinder  im  12.  Lebensjahre  sind
die  Geimpften,  wie  ja  wohl  auch  meist  der  Fall,  vor  mechanischen  Insulten  der
Impfstellen  zu  warnen.

Ausgesprochene  Lungentuberkulose  ist  zum  Glück  im  schulpflichtigen
Alter  eine  sehr  seltene  Krankheit,  während  Drüsen-  und  Knochentuberkulose
wohl  häufiger  sind,  aber  als  übertragbare  Krankheiten  wohl  kaum  in  Betracht
kommen.  Werden  aber  Fälle  von  Lungentuberkulose  bei  den  Schülern  oder,
was  häufiger  vorkommt,  bei  den  Lehrern  oder  in  der  Familie  des  Schuldieners
festgestellt,  so  verlangt  die  große  Ansteckungsgefahr  durch  den  Auswurf  die
Entfernung  der  Erkrankten  aus  der  Schule.  Transporteble  Speiflaschen  oder
hygienische  Spucknäpfe  verhindern  in  keiner  Weise  die  Übertragungsmöglichkeit,
  da  der  infektiöse  Auswurf  doch  leicht  auf  den  Fußboden  kommen  kann
und  namentlich  beim  Husten  und  Niesen  des  Schwindsüchtigen  in  Form  feinster
kleiner  Tröpfchen  und  Woasserbläschen  darin  enthaltene  Tuberkelbazillen  in
die  den  Patienten  umgebende  Luft  kommen  und  von  der  Umgebung  eingeatmet
werden.

Ein-  und  Durchführung  richtiger  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  der  ansteckenden
  Krankheiten  muß  das  ernsteste  Bestreben  der  Schule  sein.

8.  Andere  krankhafte  Zustände  der  Schüler.  Die  Karies,  das
Stockigwerden  der  Zähne,  ist  bei  den  Schulkindern  weitverbreitet.  Diese  Fäulnis
  der  Zähne  ruft  bedenkliche  Verschlechterung  der  Schulluft  hervor  und
hat  für  das  mit  faulenden  Zähnen  behaftete  Kind  schwere  nachteilige  Folgen  bei
der  Ernährung.  Solche  kariösen  Zähne  stellen  weite  und  offene  Eingangspfurten
  für  Infektionsstoffe  dar.  Sorgfältige  zahnärztliche  Behandlung  ist  daher
eine  Notwendigkeit.  Ein  Besitzer  guter  Zähne  hat  sichere  Aussicht  länger  zu
leben  als  ein  Mensch  mit  mangelhaftem  Gebiß  und  bleibt  vor  vielen  bösen
Schmerzen  im  Leben  bewahrt.”  An  den  Gebrauch  von  Zahnstocher  und  Zahnbürste
  sind  die  Kinder  früh  zu  gewöhnen.  Ganz  besonders  wohltätig  für  die