656  Waanıczz:  Schulhygiene.

nicht  als  Sport  betrieben,  ist  eine  dem  Organismus  zusagende  Körperbewegung.
Bäder  sind  zur  Hautpflege  durchaus  empfehlenswert,  und  man  sollte  daher  auch
in  höheren  Schulen  Schulbrausebäder  einführen,  die  bei  den  Volksschulen  so
außerordentlich  wohltätig  nach  vielen  Richtungen  hin  wirken.  Schwimmbäder
im  Freien  in  reinem  Wasser,  mit  den  allgemein  bekannten  Vorsichtsmaßregeln
betrieben,  sind  für  die  Entwicklung  des  Körpers  vortrefflich.  —  Die  Kleidung
unserer  Schulknaben  pflegt  hygienisch  meist  zweckmäßig  zu  sein,  während  bei
den  Mädchen  Modetor-  und  -tollheiten  frühzeitig  eingeführt  zu  werden  pflegen,
die  aber  die  Hygiene  und  die  Schule  meist  vergeblich  bekämpft.  Das  Reden
dagegen  ist  nutzlos.

10.  Schularzt  und  hygienische  Unterweisungen  der  Lehrer  und
Schüler.  Die  Zweckmäßigkeit  und  Nützlichkeit  der  Einführung  eines  Schularztes
  für  eine  Schule  wird  heutzutage  wohl  von  niemand  mehr  geleugnet.
Der  Wirkungskreis  des  Schularztes  darf  aber  kein  anderer  sein,  als  der  eines
guten  Hausarztes  alten  Stils,  der  eine  Vertrauensperson  der  Familie  darstellt;
ein  mit  diktatorischer  Gewalt  versehener  Schularzt,  der  befugt  sein  soll,  in  alle
die  Schule  betreffenden  Dinge  vom  ärztlichen  Standpunkte  aus  hineinzureden,
ist  ein  Unding.  Die  Schule  ist  die  Domäne  des  Pädagogen.  Es  ist  ja  ganz
selbstverständlich,  daß  dem  Lehrer  auch  die  Gesundheit  seiner  Schüler  am
Herzen  liegt.  Aber  auf  diesem  Gebiete  sich  Rat  zu  holen,  dazu  ist  der  Schularzt
  da  Um  solchen  Rat  erteilen  zu  können,  ist  es  aber  notwendig,  daß  ein
Schularzt  die  Schulhygiene  zu  seinem  ganz  besonderen  Studium  gemacht  hat.
Schulhygiene  ist  aber  heutzutage  eine  ganz  respektable  Wissenschaft  für  sich,
und  daher  kann  nicht  jeder  Arzt,  der  im  übrigen  ein  hervorragender  Praktiker
sein  mag,  auch  zugleich  ein  Schularzt  im  eigentlichen  Sinne  sein.

Ein  Schularzt  wird  also  überall  da  ein  nützlicher  Berater  des  Leiters  und
der  Lehrerschaft  einer  Schule  sein,  wo  schulhygienische  Fragen  die  Mitwirkung
eines  Arztes  als  wünschenswert  und  notwendig  erscheinen  lassen.  Dies  wird
der  Fall  sein  bei  Neubauten,  wo  der  Bauplan  und  die  ganze  Anlage  auch  vom
hygienischen  Standpunkte  zu  begutachten  sind,  ferner  bei  der  Beschaffung  von
Schulbänken  und  Schulutensilien.  Die  natürliche  und  künstliche  Beleuchtung,
die  Ventilation,  die  Heizung  und  Reinigung  der  Schule  wird  zweckmäßig  mehrmals
  im  Laufe  eines  Jahres  vom  Schularzte  kontrolliert  und  untersucht  werden
müssen.

Das  Herausfinden  der  Schwerhörigen  und  Ohrenkranken  sowie  der  Schwachund
  Kurzsichtigen,  ebenso  wie  die  Feststellung  Tuberkulöser  und  Verdächtiger
gehört  zu  dem  Amte  des  Schularztes.  Bei  dem  Auftreten  von  Epidemien  wird
er  der  sachverständige  Berater  des  Schulleiters  sein.  Bei  der  Aufnahme  hätte
der  Schularzt  die  Neuaufgenommenen  auf  Schulfähigkeit,  die  allgemeine  Körperentwicklung
  zu  untersuchen  und  etwaige  Anomalien  der  Sinneswerkzeuge  festzustellen.
  Ein  Schulvertrauensarzt  müßte  mit  dem  Schulleiter  die  etwa  von
anderer  ärztlicher  Seite  geforderten  Befreiungen  von  diesem  oder  jenen  Lehrfache
  auf  ihre  Notwendigkeit  hin  erörtern.  Eine  nützliche  und  wichtige
Tätigkeit  hätte  der  Schularzt  dadurch  zu  entfalten,  daB  er  die  Lehrer  durch