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schaftlich  selbständig  zu  machen  suchten.  Dabei  stand  ihnen  der  Adel  zur  Seite,  der  dem
Bürgertum  die  Führung  der  Nation  aus  der  Hand  nahm,  dem  im  Dienste  der  Fürsten
weniger  lateinische  Eloquenz,  wohl  aber  Geschäftekunde  und  Weltklugheit,  Kenntnis  moderner
  Wissenschaften  und  weltmännische  Gewandtheit  vonnöten  war.  Dazu  gehörte  auch
ein  tüchtiges  geschichtliches  Wissen.  So  verlangt  in  seinem  Buche  über  den  Fürstenstaat
  (1655)  Veit  Ludwig  von  Seckendorf  für  die  Söhne  und  Töchter  des  Adels  eine
Unterweisung  in  der  Landeskunde  und  Historie,  für  künftige  Steatsdiener  eine  gründliche
Landeskunde,  Welt-  und  Reichsgeschichte,  Latein  aber  nur,  soviel  zum  praktischen  Gebrauch
  nötig  sei.

Von  großem  Einfluß  ist  dann  Locke  gewesen,  der  als  Ziel  der  Erziehung  die  Brauchbarkeit
  für  das  Leben  innerhalb  der  menschlichen  Gesellschaft  hinstellte  und  so  auf  eine
gute  Kenntnis  der  Geschichte  und  Gesetze  des  Vaterlandes  hinwies.  Vor  allem  aber  war
es  in  Deutschland  Comenius,  der  die  Einführung  der  Realien  in  den  Jugendunterricht
forderte  und  dem  Geschichtsunterricht  das  Wort  redete.  Das  Fach  solle  in  allen  Klassen
getrieben  werden,  es  sei  aber  der  Entwicklung  des  Schülers  anzupassen.  Nicht  soll  es  dem
Zögling  die  Arbeit  mehren,  sondern  mildern  und  ihm  für  ernste  Studien  eine  Würze  bereiten.
  Für  jede  Klasse  sei  ein  Buch  herzustellen.

Es  hat  geraume  Zeit  gedauert,  bie  diese  Ideen  durchdrangen.  Wo  das  Lateinische
Unterrichtssprache  blieb,  blieb  auch  der  alte  Geschichtebetrieb.  Die  kleinen  Lateinschulen
mit  zwei,  höchstens  drei  Lehrern  besaßen  nicht  einmal  die  genügenden  Kräfte  für  einen
Unterricht  in  den  Realien,  von  denen  die  Geschichte  noch  am  besten  wegkam.  Nach  der
Ansicht  des  Ministers  Zedlitz  blieb  auf  den  meisten  der  zahlreichen  kleinen  Stadtschulen
der  Unterricht  bei  Karl  dem  Großen  stecken.  Auch  größere  Schulen  haben  dem  Fache
keinen  weiteren  Raum  eingeräumt.  Am  Lyzeum  zu  Sorau,  wo  einst  Heinrich  Theodor  den
Geschichtsunterricht  gepflegt,  war  1660  das  Fach  ganz  vom  Lehrplan  verschwunden.  Nach
der  Ordnung  des  Gymnasiums  zu  Stralsund,  1643,  hatte  in  der  ersten  Klasse  der  Rektor  in
einer  Wochenstunde  ein  Iibellum  historicum  zu  erklären  und  dabei  den  Schülern  zu  zeigen,
welche  Lehren  daraus  fürs  Leben  zu  ziehen  seien.  Dazu  wurden  in  derselben  Stunde
lateinische  Deklamationsübungen  getrieben.  An  manchen  anderen  bedeutenden  Gymnasien
war  nicht  einmal  dies  wenige  vorhanden.  Am  Gymnasium  zu  Eisleben  wurde  Geschichte  in
einer  Privatstunde  gelehrt  und  erst  1736  erscheint  sie  in  den  regelmäßigen  Unterrichtsstunden,
  ebenso  in  der  Domschule  zu  Schleswig,  wo  sie  Rachel  1667  mit  zwei  Wochenstunden
  in  den  Lehrplan  der  Prima  einfügte.  Die  lateinische  Schule  zu  Frankfurt  a.  M.
verweist  gemäß  der  Ordnung  von  1654  die  Geschichte  in  die  Privatlektionen;  ad  exercitium
styli  sollte  bei  den  Schülern  der  ersten  Klasse  ein  guter  Historiker,  u.  a.  auch  Sleidanus’
Kompendium  vorgelegt  und  Anregung  zur  Beschäftigung  mit  den  Büchern  von  Helvius  und
Clüver  gegeben  werden.  Die  treffliche  Schulordnung  des  Herzogs  August  von  Braunschweig-Wolfenbüttel
  vom  Jahre  1651  lehnt  ausdrücklich  einen  erweiterten  Geschichtaunterricht  ab.
Nur  einige  Elemente  der  Geschichte  könnten  mit  Nutzen  auf  der  Schule  gelehrt  werden,
da  ihr  Studium  ein  reiferes  Urteil  verlange.  Auch  an  Anstalten,  an  denen  Comeniua’  Lehrbücher
  im  Gebrauche  waren,  blieb  es  in  Hinsicht  des  Geschichtsunterrichtes  beim  alten.

Die  damals  entstehenden  Ritterakademien  schenkten  dem  Fache  ganz  besonderes
Augenmerk,  vor  allem  nach  Pufendorfs  Weisung  der  neuesten  Geschichte.  So  stellte  die
Neue  Ordnung  der  Ritterakademie  zu  Wolfenbüttel  von  1688  die  Behandlung  der  ‘Historia
civilis,  tam  universalis  quam  particularis’  in  Aussicht.  Besonders  aber  sollten  die  beiden
letzten  Jahrhunderte  berücksichtigt  werden,  und  der  Academie  des  nobles  zu  Berlin  befahl
Friedrich  der  Große  ausdrücklich,  erst  von  der  Zeit  Karls  V.  ab  eine  größere  Ausführlichkeit
eintreten  zu  lassen.  Damit  steht  im  Einklang  die  Instruktion  Friedrich  Wilhelms  IL  vom
18.  August  1718  für  die  Erziehung  des  Kronprinzen:  ‘Die  alte  Historia  kann  ihm  nur
überhin,  diejenige  aber  von  unseren  Zeiten  und  von  150  Jahren  her  muß  ihm  aufs  genaueste
beigebracht  werden.”  Die  vom  Abt  Jerusalem  verfaßte  vorläufige  Nachricht  von  dem  ‘Collegio
Carolino’  zu  Braunschweig  1745  legte  besonderen  Wert  auf  weltliche,  besonders  deutsche
und  braunschweigische  Geschichte.  Aus  dem  Vorlesungsverzeichnisse  vom  Wintersemester