Der  Geschichtsunterricht  seit  1880.  669

preußischen  Staates  eine  eingehende  Behandlung  erfährt.  Der  letzte  drei-  bis  vierjährige
universalgeschichtliche  Kursus  ‘muß  der  Geschichte  als  Wissenschaft,  die  ihren  Zweck
in  ihrem  eignen  Werte  hat,  schon  mehr  Recht  angedeihen  lassen,  und  da  dieser  wissenschaftliche
  Wert  kein  anderer  ist,  als  daß  das  Leben  der  Menschheit  in  seinem  allmählichen
Werden  und  die  Offenbarung  des  höheren  Planes  der  Vorsehung  in  demselben  gezeigt  werde,
so  kann  sich  auch  die  Schule  der  Pflicht  nicht  entschlagen,  den  Geist,  der  in  der  Entwicklung
  der  Menschheit  hervortritt,  auch  dem  Geiste  des  Jünglings  erkennbar  zu  machen’.
Hier  ist  dann  auch  der  Platz  für  die  Betrachtung  des  Kulturgeschichtlichen  und  die  unerläßliche
  pragmatische  Behandlung  der  Geschehnisse.  Von  der  Herabführung  des  Unterrichts
bis  auf  die  Gegenwart,  wie  er  es  früher  verlangt,  verlautet,  wie  in  Anbetracht  der  politischen
Zeitlage  begreiflich,  in  der  Instruktion  nichts;  jedenfalls  war  aber  der  Wiener  Kongreß
nach  Kohlrauschs  Ansicht  als  frühester  Endpunkt  aufzufassen.

Der  Geschichtsunterricht  seit  1830.  Daß  die  westfälische  Instruktion  den  Unterricht
  nicht  auf  einmal  umwandelte  und  trotz  hoher  Anerkennung  mannigfachen  Widerspruch
hervorrief,  war  allzu  natürlich.  Schon  bei  Gelegenheit  des  Lorinserschen  Streites  (1887)  sprach
sich  Bernhard  Thiersch  dahin  aus,  daß  die  unteren  Klassen  für  den  von  Kohlrausch
vorgesehenen  geschichtlichen  Unterricht  noch  gar  nicht  reif  seien,  daß  man  dasselbe  Ziel
auch  ohne  den  Unterkursus  erreichen  könne,  und  empfahl  die  Behandlung  des  Stoffes  in
zwei  Stufen,  von  Quinta  bis  Tertia  vom  biographischen,  auf  Sekunda  und  Prima  vom  ethnographischen
  Standpunkte.)  Löbell  bemerkt,  daß...  “bei  einem  guten  Teile  der  Schüler
ein  Mißverhältnis  zwischen  dem  Gelehrten  und  Erlernten  stattfindet,  welches  sich  durch  die
Verschiedenheit  dar  Gaben  und  des  Fleißes  keineswegs  genügend  erklärt’.  Ähnlich  äußert
sich  Peter  (1849);  Weber  (1850)  beklagt  den  Mangel  eines  gründlichen  und  anregenden
Geschichtsunterrichts;  das  Fach  werde  an  vielen  Anstalten  [als  verwaistes  Stiefkind  betrachtet,
  und  noch  19  Jahre  später  nannte  Herbst  die  Geschichte  das  “Sorgenkind  unserer
Didaktik’.

Von  den  zahlreichen  Schriften,  die  seit  der  westfälischen  Instruktion  über  den  Geschichteunterricht
  erschienen  sind,  können  wir  nur  wenige  hervorheben.  Löbell  in  seinen  Grundzügen
  einer  Methodik  findet,  “daß  die  Anweisungen  für  den  Unterricht  hauptsächlich  von
der  Wirkung  ausgehen,  welche  er  auf  das  Gemüt  und  die  Gesinnung  der  Jugend  ausübe’,
Das  sei  aber  ein  Gesichtspunkt,  der  außerhalb  des  Faches  liege,  und  daher  müsse  man  untersuchen,
  ob  nicht  aus  dem  Wesen  des  Gegenstandes  selbst  sich  seine  Methodik  ergebe.  Er
unterscheidet  bei  der  Geschichte  als  gelehrter  Kunde  der  Vergangenheit  drei  Betrachtungs-  und
Behandlungsweisen.  In  formaler  Hinsicht  werden  die  Tatsachen  auf  Grund  einer  herkömmlichen
  Überlieferung  als  wahr  angenommen  oder  erst  nach  kritischer  Behandlung  der  Quellen
wiedergegeben;  in  Rücksicht  auf  den  Inhalt  wird  die  Darstellung  beschränkt  auf  die  das
Staatsleben  beeinflussenden  öffentlichen  mehr  ins  Auge  fallenden  Ereignisse,  oder  es  werden
auch  die  geräuschlosen  inneren  staatlichen  Begebenheiten  und  das  gesamte  Volksleben,  das
Kulturgeschichtliche,  berücksichtigt  und  geschildert;  drittens  in  Rücksicht  auf  die  Auffassung
  werden  die  Tatsachen  ganz  objektiv  dargestellt,  oder  eg  bemächtigt  sich  ihrer  der
Gedanke:  das  ist  der  reflektierende,  der  pragmatische  und  der  philosophische  Standpunkt.
In  jeder  dieser  drei  Betrachtungsweisen  bildet  die  erste  Unterabteilung  die  Vorstufe  zu  der
höber  stehenden  zweiten,  die  ein  gereiftes  Fassungsvermögen  voraussetzt.  Auf  der  Schule
kann  im  wesentlichen  nur  die  erste  der  beiden  Unterabteilungen  zur  Geltung  kommen.  Für
kritische  Betrachtung  hat  die  Jugend  noch  kein  Interesse,  vollends  aber  lassen  sich  keine
Anweisungen  geben  für  die  Behandlung  vom  reflektierenden  und  philosophierenden  Standpunkt,
  wenn  auch  gewisse  Grundideen  —  Religion  und  Vaterland  —  durch  den  Unterricht
hindurchtönen,  dagegen  ist  der  höheren  Stufe  weder  die  Ergänzung  durch  Darstellung  der
inneren  staatlichen  Verhältnisse  und  des  Kulturgeschichtlichen,  noch  eine  gesunde  prag-')

  Bernhard  Thiersch,  Die  Organisation  der  Gymnasien  nach  Lorinsers  Ansichten.
Dortmund  1839.  8.  52  ff.