Der  Geschichtsunterricht  seit  1830.  671

Meinungen  gelangen  könne.  Selbstverständlich,  daß  die  inneren  staatlichen  Verhältnisse  besonders
  zu  betonen  seien.  Auch  Weber  verlangt  die  Durchnahme  des  Stoffes  in  zwei  Stufen
und  teilt  der  unteren  einen  drei-,  der  oberen  einen  vierjährigen  Kursus  zu.  In  letzterem
sind  auf  Altertum  und  Mittelalter  je  ein  Jahr,  auf  neue  und  neueste  Geschichte  zwei  Jahre
zu  verwenden.  Der  Prima  fällt  die  neueste  Geschichte  zu.

Diesen  Anschauungen  trat,  wie.  schon  oben  (S.  666)  bemerkt,  Thaulow  entgegen,  mit
noch  viel  größerer  Entschiedenheit  Campe  in  seinen  gedankenreichen  Abhandlungen  über
‘Geschichte  und  Unterricht  in  der  Geschichte’  1859.  Er  weist  die  Ansicht  schroff  zurück,
daß  das  Gymnasium  irgendwie  in  dem  Geschichtsunterricht  die  Beteiligung  des  einstigen
Staatsbürgers  an  den  politischen  Funktionen  ins  Auge  fassen  müsse.  Der  Geschichtsunterricht
  hat  nur  ein  Ziel:  die  geschichtliche  Bildung,  ‘die  Bildung  durch  die  Geschichte  für
die  Geschichte’.  Bildung  aber  ist  nicht  Wissen,  sondern  Kraft,  geschichtliche  Bildung  aber
‘die  Kraft,  die  Geschichte  zu  verstehen.  Verstehen  der  Geschichte  heißt,  die  zu  einem  historischen
  Faktum  zusammenwirkenden  Kräfte  erkennen’.  Darum  verlangt  er  für  die.  oberste
Klasse  auch  Einführung  in  die  historische  Kritik.  Da  sie  aber  auf  dem  Gymnasium  nur
bei  der  Behandlung  der  alten  Geschichte  geübt  werden  kann,  so  ist  diese  der  Prima  zuzuweisen.
  Die  Geschichte  hat  es  ferner  nicht  mit  Zuständen,  sondern  mit  Taten  zu  tun,  sie
kulminiert  aber  in  Personen.  Mag  auch  in  den  realen  Verhältnissen  die  äAußerliche  Veranlassung
  zur  Tat  liegen,  sie  entspringt  in  letzter  Linie  der  Persönlichkeit  des  Handelnden.
Die  Kultur  gehört  gar  nicht  in  die  Geschichte.  Wenn  Campe  dann  aber  meint,  ‘die
Grundlagen  des  Volkslebens,  die  Naturverhältnisse,  von  denen  ein  Volk  umgeben  ist,  die
elementaren  Eigentümlichkeiten  der  Volksnatur  gehörten  noch  in  die  Geschichte  hinein,
dieselben  Dinge  könnten  aber  auch  in  der  Erdkunde  gebracht  werden;  es  gebe  keinen  Teil
der  Literatur  und  Kunst,  der  sich  der  geschichtlichen  Betrachtung  entzöge’,  so  beweist  das,
daB  er  sich  der  Notwendigkeit  kulturgeschichtlicher  Belehrungen  doch  nicht  verschließen
konnte.  Entsprechend  der  westfälischen  Instruktion  tritt  er  für  den  biographischen  Unterricht
  auf  den  unteren  Stufen  in  seiner  ganzen  Reinheit  ein,  da  das  Interesse  des  Knaben  an
den  Personen,  nicht  an  der  Masse  hange.  Er  weiß  wohl,  daß  Biographien  keine  Geschichte
sind,  daß  sie  ein  schiefes  geschichtliches  Bild  erzeugen,  aber  die  höheren  Stufen  sind  nicht
allein  da,  um  die  unteren  zu  ergänzen,  sondern  auch  zu  berichtigen.  Hier  darf  man
wohl  an  die  Forderung  Fr.  A.  Wolfs  erinnern,  ‘zu  vermeiden,  daß  Lügen  früh  gelernt
werden’.  Es  ist  schwer,  fest  eingewurzelte  Verstellungen  später  zu  berichtigen.  Es  ist
Campes  größtes  Verdienst,  daß  er  nachdrücklich  auf  Beschränkung  des  Unterrichtastoffes
dringt.  Nicht  Universalgeschichte  ist  zu  treiben,  sondern  nur  das,  was  zum  Verständnis
der  Grundelemente  der  gegenwärtigen  Bildung  dient;  diese  Grundelemente  aber  sind  Altertum,
  Christentum  und  Germanentum.

Die  Änderung  des  Lehrplans  der  preußischen  Gymnasien  1856  verstärkte  zwar  den
geschichtlich-geographisehen  Unterricht  in  Oberprima  und  Quarta  um  eine  Stunde,  nahm
dafür  aber  die  gleiche  Zahl  der  Sexta  und  Quinta  mit  der  Weisung,  daß  sich  hier  der  historische
  Unterricht  auf  die  in  der  Religionsstunde  durchzunehmende  biblische  Geschichte  und
diejenigen  Mitteilungen  zu  beschränken  habe,  zu  denen  der  geographische  Unterricht  Veranlassung
  gebe;  die  Sagen  des  Altertums  sollten  in  den  deutschen  Stunden  Berücksichtigung
finden.  Besser  erging  es  dem  Unterricht  auf  den  realen  Anstalten,  die  im  Jahre  1859  ihre
‘Verfassungsurkunde’  bekamen.  Sie  erhielten  in  dem  Vorkursus  eine  besondere  Stunde  für
Erzählungen  aus  der  antiken  und  germanischen  Sagenwelt,  sowie  aus  dem  Leben  hervorragender
  Männer  der  alten  Geschichte;  dazu  kam  eine  bessere  Ausstattung  des  geogrephischen
  Unterrichts,  was  der  Geschichte  zugute  kommen  mußte.  Ausdrücklich  wird  auf
die  Vorführung  von  Lehrmitteln  zur  Veranschaulichung  der  antiken  Kunst  hingewiesen.  Das
Endziel  des  Unterrichts  aber  sollte  sein  eine  übersichtliche  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten
welthistorischen  Begebenheiten  und  genauere  Kenntnis  der  vaterländischen  Geschichte,  d.  h.
der  brandenburgisch-preußischen  im  Zusammenhange  mit  der  deutschen.  Dasselbe  Jahr
brachte  auch  eine  Umarbeitung  der  westfälischen  Instruktion.  Nicht  mehr  drei,
sondern  zwei  Lehrstufen  werden  angenommen,  deren  frühere  Benennungen  beibehalten  wer-