672  Auer:  Geschichte.

den,  und  ein  propädeutischer  Vorkursus  mit  der  1856  festgestellten  Aufgabe.  Während  auf
der  Quarta  und  Tertis  der  Unterricht  sich  auf  die  griechische,  römische  und  deutsche  Geschichte
  beschränkt,  treten  später  an  die  Stelle  der  drei  Hauptvölker  die  drei  entsprechenden
Zeitperioden.  Besonders  soll  der  pragmatische  Zusammenhang  und  die  Entwicklung  der
Verfassung  bei  den  Hauptvölkern  aufgezeigt  werden.  Nachdrücklich  wird  auf  die  Bebandlung
  des  Kulturgeschichtlichen  hingewiesen.  Die  teleologische  Betrachtung  des  Weltzuammenhanges
  wird  als  “bertes  Resultat’,  nicht  mehr  aber  als  Aufgabe  des  Unterrichte  angesehen.

Für  die  Behandlung  vom  kulturgeschichtlichen  Standpunkte  ist  Biedermann  in  seinen
Schriften  nachdrücklich  eingetreten.  Auf  der  Grundlage  eines  kulturgeschichtlichen  Anschauungsunterrichts,
  der  die  Erscheinungen  des  alltäglichen  Lebens  zum  Ausgangspunkte
nimmt,  und  einer  eng  mit  dem  geographischen  Unterricht  verknüpften  Heimats-  oder  Vaterlandskunde
  gelangt  er  zu  einem  systematischen  geschichtlichen  Kursus.  Für  den  gesamten
Stoff  werden  kulturgeschichtliche  Bilder  entworfen,  die  “einen  bestimmten  Zustand,  eine  bestimmte
  Kulturepoche  in  ihrer  ganzen  Breite  nach  allen  für  die  Jugend  faßbaren  und  wissenswerten
  Beziehungen  des  Staats-  und  Volkslebens  vor  den  Augen  des  Schülers  auseinanderlegen’.
  So  zunächst  in  der  deutschen  Geschichte  eine  Darstellung  der  ältesten  uns  bekannten
  Zustände  (sermaniens.  Darauf,  wenn  der  Schüler  davon  ein  deutliches  Bild  sich
zu  eigen  gemacht  hat,  folgt  sofort  ein  Gesamtkulturbild  aus  der  Zeit  der  Gründung  des
fränkischen  Reiches.  Der  ganze  Unterricht  aber  läuft  auf  die  Beantwortung  der  Frage
nach  dem  Grunde  der  Veränderungen  hinaus.  Nicht  in  Personen  gipfelt  die  Geschichte,
auch  nicht  in  der  Volksmasse,  sondern  in  beiden,  und  daher  sind  politische  Geschichte
und  Kulturgeschichte  zueinander  in  ein  richtiges  Verhältnis  zu  bringen.  Auf  diese  Weise
glaubt  Biedermann  dem  Schüler  eine  zusammenhängende  historische  Anschauung  zu  übermitteln
  und,  da  der  Schüler  vieles  selbst  erschließen  könne,  dem  Unterricht  den  rein
rezeptiven  Charakter  zu  nehmen.

Wie  Campe  so  forderte  Roth  (1865)  im  Hinblick  auf  die  der  Geschichte  zugebilligte
beschränkte  Stundenzahl,  auf  die  Altersstufe  der  Schüler  und  deren  Befähigung  eine  Kürzung
  des  Stoffes.  Nach  seiner  Ansicht  könne  geleistet  werden:  “Kennntnis  der  heiligen,  der
griechischen,  der  römischen  und  der  deutschen  Geschichte,  so  daß  weltgeschichtliche  Erscheinungen
  außerhalb  der  deutschen  Geschichte  bei  deren  Vortrag  nur  episodisch  mitgenommen
  werden.”  Aufs  schärfste  wendet  er  sich  gegen  die  Neigung,  “die  Geschichte  so
zuzuschneiden,  daß  die  Jugend  an  dem  Gange  der  Ereignisse  das  Walten  Gottes  erkenne’.
Das  sei  “unrecht,  weil  die  Wahrheit  benachteiligt  werde,  unausführbar,  weil  niemand  die
Geschichte  so  versteht,  daß  er  anderen  die  göttliche  Weltregierung  beweisen  kann;  vergeblich,
  weil  die  Jugend  nicht  imstande  ist,  die  Idee  der  göttlichen  Weltregierung  wirklich
aufzufassen’.  Die  bildende  Kraft  des  Unterrichtes  schlägt  Roth  gering  an  wegen  seines  rezeptiven
Charakters;  die  Beispiele  aber,  die  er  biete,  würden  schon  deshalb  geringe  Wirkung  üben,
da  sie  mit  der  Sphäre,  in  der  die  Knaben  und  Jünglinge  leben,  keine  Verwandtschaft  haben.
Anders  Schrader  (1868)  in  seiner  Erziehungs-  und  Unterrichtslehre:  ‘Wenn  die  Geschichte
in  dem  Umfange  uns  mit  der  Eindringlichkeit  gelehrt  wird,  wie  sie  der  Jugend  zugänglich
und  zuträglich  ist,  wird  die  Unterrichtswirkung  den  gesamten  Geist  erfassen,  ähnlich  wie
beim  Sprachunterricht.”  “Es  handelt  sich  nicht  um  vereinzelte  und  in  sich  gesonderte  Anregungen
  des  Verstandes,  der  Einbildungskraft  oder  des  Gemütes,  sondern  die  Einsicht,  die
ideale  Anschauung  und  das  Gewissen  des  Schülers  wird  überall  durch  denselben  gefördert
und  zu  einem  einheitlichen  und  vernunftgemäßen  Geistesleben  ausgebildet.’

Die  großen  Ereignisse,  die  zur  Begründung  des  Deutschen  Reiches  führten,
und  das  Hervortreten  nationaler  Heldengestalten,  die  Teilnahme  des  deutschen
Volkes  an  der  Ausgestaltung  seiner  staatlichen  Einrichtungen  und  die  wachsende
Wertschätzung  unseres  kraftvollen  Staatswesens  im  Verein  mit  den  Großtaten  auf
dem  Gebiete  der  vaterländischen  Geschichtsforschung  haben  den  Geschichtsunterricht
  in  nationalem  Sinne  mächtig  beeinflußt.  Herbst  hat  in  seinen  Schriften  und