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wurde.  Nachdrücklich  wird  eingeschärft,  daß  es  deutsche  Schüler  sind,  denen  der
Unterricht  erteilt  wird,  daß  das  Vaterland  den  Mittelpunkt  geschichtlicher  Unterweisung
  bilde.  Ein  Zeitpunkt,  bis  zu  dem  der  Unterricht  herabzuführen  ist,
ist  noch  nicht  angegeben.  Doch  wurde  durch  besonderen  Erlaß  im  Jahre  1887
die  Forderung  als  selbstverständlich  bezeichnet,  daß  sich  der  Schulunterricht  in
vaterländischer  Geschichte  jedenfalls  bis  zur  Aufrichtung  des  Deutschen  Reiches
zu  erstrecken  habe.  Nach  diesen  Vorschriften  ist  denn  in  der  Folgezeit  im  allgemeinen
  verfahren  worden.)

Hatte  schon  1873  Jäger  darauf  hingedeutet,  daß  der  Geschichtsunterricht
Belehrungen  über  die  gegenwärtigen  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  Vaterlandes
  bringen  könne  und  solle,  so  mußte  die  Entwicklung  unserer  gesamten
wirtschaftlichen  und  sozialen  Zustände  auf  dieser  Bahn  weitertreiben.  Recht  und
Verfassung  sind  schließlich  doch  nur  Normen,  in  denen  sich  das  Leben  eines
Volkes  abspielt,  allerdings  auch  das  Ergebnis  der  treibenden  Kräfte.  Ohne  Betrachtung
  der  letzteren,  besonders  der  wirtschaftlichen  und  sozialen  Verhältnisse  bleibt
jede  Belehrung  über  das  öffentliche  Recht  unverständlich.  Das  Anwachsen  der
revolutionären  Sozialdemokratie,  insbesondere  deren  Bekämpfung,  zumal  durch
die  Waffen  einer  großartigen  sozialen  Gesetzgebung,  die  die  Reichsregierung  entschlossen
  in  die  Hand  nahm,  legten  den  Gedanken  nahe,  dabei  auch  die  Hilfe
der  Schule  in  Anspruch  zu  nehmen.  Kaiser  Wilhelm  II.  hatte  wohl  recht,
wenn  er  bei  den  Verhandlungen  über  Fragen  des  höheren  Unterrichts  1890  erklärte,
  daß  die  Schulen  ihm  nicht  die  Männer  lieferten,  mit  deren  Hilfe  er  der
Bewegung  Herr  werden  könne.  Neben  der  Gymnastik  des  Geistes  verlangt  er
von  den  höheren  Schulen  auch  praktische  Vorbildung  fürs  Leben  und  seine
Fragen.  Er  fordert  eine  eingehendere  Behandlung  der  neuesten  deutschen  Geschichte
  von  der  französischen  Revolution  bis  zur  Gegenwart,  ferner  die  Darstellung
  unserer  sozialen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse,  insbesondere  des
19.  Jahrhunderts,  und  Belehrung  über  die  Unmöglichkeit  der  sozialdemokratischen
  Bestrebungen.  Mit  Rücksicht  aber  auf  die  große  Zahl  der  Schüler,  die
mit  dem  Zeugnis  für  den  einjährig-freiwilligen  Heeresdienst  die  Vollanstalten
verlassen,  konnte  nicht  mehr  wie  bisher  die  Durchnahme  der  alten  Geschichte
oder  gar  nur  eines  Teiles  derselben  das  Ende  und  somit  den  am  nachhaltigsten
wirkenden  Teil  der  geschichtlichen  Belehrungen  auf  den  mittleren  Klassen  bilden,
sondern  die  neueste  vaterländische  Geschichte.

Diese  Anschauungen  sind  in  den  preußischen  Lehrplänen  vom  Jahre  1892
und  1901  zur  Geltung  gekommen.  Die  in  der  Zwischenzeit  gepflogenen  Erörterungen
  über  den  Geschichtsunterricht  beschäftigten  sich  besonders  mit  der
Verkürzung  der  alten  Geschichte,  noch  mehr  mit  den  Belehrungen  über  unsere
gesellschaftlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse.  Mit  jener  fand  man  sich,
wenn  auch  von  seiten  der  Gymnasien  nur  schwer,  ab,  diesen  gegenüber  verhalten
  sich  nur  wenige  Stimmen  ablehnend,  andere,  aber  auch  eine  Minderzahl,

ı)  Matthias  in  den  Verhandlungen  über  Fragen  des  höheren  Unterrichts.  1890.
g.  281  f.