Der  Geschichtsunterricht  seit  1830.  675

verlangten  für  sie  einen  besonderen  Unterricht,  eine  dritte,  die  zahlreichste
Gruppe,  fordert  ihre  Betrachtung  bei  der  Behandlung  des  gesamten  historischen
Stoffes  überall  wo  sie  wirksam  werden,  und  nicht  allein  in  der  neueren  Geschichte,
  also  eine  Vertiefung  des  Gesamtunterrichts.  Die  Anschauungen  der
letzten  Gruppe  sind  von  der  Unterrichtsverwaltung  in  den  Lehrplänen  von
1901  angenommen  worden.  Trotz  der  dringenden  Warnungen  Oskar  Jägers
hat  sie  ferner  die  Herabführung  des  Unterrichts  bis  zur  Gegenwart  gefordert,
eine  schwere  Anforderung  an  die  Leistungsfähigkeit  der  schon  genugsam  belasteten
  Lehrer  und  ihre  Unparteilichkeit.  Wenn  aber  mit  dem  Gedanken  Ernst
gemacht  werden  sollte,  den  Unterricht  im  Sinne  des  Kaisers  nutzbar  zu  machen,
so  konnte  man  beim  Jahre  1871,  mit  dem  ja  doch  eigentlich  erst  die  gewaltige
neue  innere  Entwicklung  unseres  Volkes  anhebt,  nicht  stehen  bleiben.  Aber
größte  Vorsicht  ist  hier  geboten.  Eine  Beeinträchtigung  der  ethischen  Wirkung
des  Unterrichts,  die  von  gewisser  Seite  vorausgesehen  wurde,  ist  jedoch  bei  sorgsamer
  Sichtung  des  Stoffes  und  sachgemäßer  Behandlung  nicht  zu  befürchten.

Die  Lehrpläne  der  außerpreußischen  deutschen  Staaten  stimmen  in  ihren
Eindzielen  mit  den  preußischen  überein,  zeigen  aber  im  einzelnen  mannigfache
Abweichungen.  Die  Schulordnung  für  die  hessischen  (1893)  und  bayrischen
(1891)  Gymnasien  erwähnen  die  Belehrungen  über  die  wirtschaftlichen  und
sozialen  Verhältnisse  gar  nicht,  die  sächsische  Lehr-  und  Prüfungsverordnung
vom  Jahre  1892  und  1893  setzt  sie  voraus,  warnt  aber  dabei  vor  übermäßiger
Gründlichkeit  und  vor  Verfrühungen.  Vor  allem  herrscht  Verschiedenheit  in
der  Verteilung  des  Stoffes  auf  die  verschiedenen  Klassenstufen.  So  umfaßt
z.  B.  in  Bayern  die  Unterstufe  die  Klasse  der  Quarta  bis  Obertertia;  der
Quarta  fällt  die  alte  Geschichte,  den  beiden  Tertien  Mittelalter  und  Neuzeit
zu.  Auf  der  vierjährigen  Oberstufe  ist  der  Stoff  folgendermaßen  gegliedert:
der  Untersekunda  fällt  zu  die  Geschichte  bis  Augustus,  der  Obersekunda  von
da  ab  bis  zum  Erlöschen  des  Stauferhauses,  der  Unterprima  die  folgende  Zeit
bis  zum  Westfälischen  Frieden,  der  Oberprima  von  da  ab  bis  auf  die  neueste
Zeit.  Am  meisten  Abweichungen  vom  preußischen  Plane  zeigt  der  sächsische.
Auch  hier  haben  wir  zwei  Stufen:  die  erste  umfaßt  die  Klassen  Sexta  bis
Untertertia,  die  obere  die  Klassen  Obertertia  bis  Oberprima,  also  5  Jahre.  In
jeder  Klasse  der  Unterstufe  hat  das  Fach  zwei  bzw.  eine,  von  der  Oberstufe  die
Tertia  und  Untersekunda  je  zwei,  die  Obersekunda  bis  Oberprima  je  drei  Stunden.
Der  Stoff  ist  folgendermaßen  verteilt:  Sexta  und  Quinta  nehmen  in  einer  dem
Alter  angemessenen  Form  die  Geschichte  bis  zu  Karl  dem  Großen  durch,  Quarta
und  Untertertia  bis  1871.  Den  beiden  folgenden  Klassen  fällt  griechische  und
römische  Geschichte  zu  bis  31  v.  Chr.,  Mittelalter  und  Neuzeit  bis  1871  ist  auf
die  drei  oberen  Klassen  verteilt.  Auf  beiden  Stufen  liegt  das  Schwergewicht
auf  der  deutschen  Geschichte,  der  die  größere  Stundenzahl  zugewiesen  ist  und
mit  der  sich  die  gereifteren  Schüler  zu  befassen  haben,

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