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dürfte  Schwierigkeiten  machen.  Jedenfalls  aber  ist  es  nötig,  die  Hauptrichtungen,  in  der
sich  die  Politik  Wilhelms  I.  und  seiner  Nachfolger  bewegt,  bis  auf  die  Gegenwart  zu  verfolgen,
  so  den  Dreibund  und  seine  Wirksamkeit,  die  Kirchenpolitik,  die  soziale  Gesetz
gebung  und  ihren  Ausbau,  das  wirtschaftliche  Emporblühen,  die  damit  zusammenhängende
Kolonialpolitik  und  den  Ausbau  der  Flotte.

Die  Oberstufe  kann  bei  der  beschränkten  Zeit  von  drei  Jahreskursen,  von  denen  der
letzte  durch  die  Reifeprüfung  gestört  und  deren  stellenweise  frühe  Lage  oft  sehr  gekürzt
wird,  recht  bedenklich  ins  Gedränge  kommen,  wenn  man  den  Schülern  den  ganzen  Stoff  von
neuem  vortragen  wollte.  Hier  muß  der  Lehrer  die  Abschnitte  von  minderer  Wichtigkeit,
ferner  solche,  die,  wie  z.  B.  die  Geschichte  der  Kriege  Ludwigs  XIV.,  Friedrichs  des  Großen,
der  Befreiungskriege  u.  a.  auf  der  früheren  Stufe  eine  eingehende  Behandlung  erfahren
haben,  daß  dem  in  der  Mittelstufe  übermittelten  Wissen  wenig  hinzuzufügen  ist,  nach
orientierenden  und  ergänzenden  Bemerkungen  dem  Schüler  zur  Wiederholung  nach  dem
Lehrbuche  überlassen.  Die  Forderung  ist  nicht  zu  hoch.  Die  Uberstufe  ist  berechtigt,
einen  guten  Grundstock  geschichtlichen  Wissens  aus  den  mittleren  Klassen  vorsuszusetzen.
Wo  er  nicht  vorhanden  ist,  bat  der  Unterricht  seine  Schuldigkeit  nicht  getan.

Obersekunda.  Die  Lehraufgabe,  eine  vertiefte  Behandlung  der  griechischen  Geschichte
  bis  Alexanders  Tod  und  der  römischen  bis  zum  Tode  des  Augustus  hat  besonders
die  Verfassungs-  und  Kulturverhältnisse  ins  Auge  zu  fassen.  Unerläßlich  ist  der  Gebrauch
vorsichtig  ausgewählter  Anschauungsmittel.  An  äußeren  Geschehnissen  wird  wenig  mehr  als  in
Quarta  einzuprägen  sein,  dagegen  findet  die  innere  Entwicklung  der  führenden  Staaten  sehr
eingehende  Beachtung,  insbesondere  wird  hier  der  Zeit  des  Perikles  ihr  Recht  widerfahren.
Es  wird  auch  unerläßlich  sein,  die  Bedeutung  der  Ausgrabungen  Schliemanns  darzustellen
und  von  der  mykenischen  Zeit  eine  Anschauung  zu  vermitteln.  Von  der  römischen  Geschichte
  kann  die  Revolutionszeit  und  die  Staatsordnung  des  Augustus  erst  hier  auf  Verständnis
  rechnen  und  ist  eingehend  darzustellen.  Hier  ist  unter  jeder  Bedingung  der  erweiterte
  Überblick  über  den  Gang  der  orientslischen  Geschichte  der  griechischen  voraufzusenden
  und  dem  Hellenismns  sorgsame  Beachtung  zu  schenken.

Prima.  Die  Lehraufgabe  der  Unterprima,  die  Geschichte  vom  Tode  des  Augustus
bis  1648  ist  noch  umfangreicher  als  die  voraufgehende,  die  doch  in  der  Lektüre  wesentliche
  Unterstützung  findet.  Hier  und  in  Oberprims  kann  bei  der  Darbietung  das  oben
angedeutete  Verfahren  der  Wiederholung  nach  dem  Lehrbuche  ohne  ausführlichen  Vortrag
um  so  häufiger  Anwendung  finden,  weil  auf  den  mittleren  Klassen  auf  die  deutsche
Geschichte  drei  Jahre  verwendet  worden  sind.  Sehr  eingehend  ist  die  römische  Kaiserzeit
  zu  betrachten,  und  zwar  ist  das  Herauswachsen  der  Zustände  im  4.  Jahrhundert
im  Auge  zu  behalten:  die  Wandlung  der  Dyarchie  zur  absoluten  Monarchie  und  deren
Organisation,  das  Vordringen  des  Orientalismus  und  Christentums,  sowie  die  Entwickelung
der  Kirche  und  des  patristischen  Zeitalters,  der  wirtschaftliche  und  politische  Verfall
und  das  Vordringen  der  Germanen.  Nur  wenn  das  alles  klargelegt  ist,  kann  das  mittelalterliche
  Kaiser-  und  Papsttum  recht  verstanden  werden.  Auf  dieser  Stufe  erst  werden  das
Lehnswesen,  die  Ausbildung  der  Territorialhoheit,  die  verschiedenen  Wirtschaftsformen,  das
Emporkommen  der  Städte,  das  Eindringen  des  römischen  Rechts,  der  Verfall  des  Bauernstandes
  im  ‘Reich’,  die  Versuche  der  Reichsreform  sowie  das  geistige  Leben  der  verschiedenen
  Epochen  besseres  Verständnis  finden.  Sehr  sorgsam  ist  das  Hervortreten  nationaler
  Regungen  dem  Papsttum  gegenüber  zu  behandeln,  überhaupt  die  geistigen  und  politischen
  Bewegungen,  die  die  große  Kirchenspaltung  und  die  ihr  parallel  gehende  politische
Umgestaltung  herbeigeführt  haben.  In  der  Zeit  der  Gegenreformation  werden  besonders  die
unter  dem  Einflusse  der  Jesuiten  herbeigeführte  Hispanisierung  der  katholischen  Kirche
und  die  Reformation  Calvins,  sowie  deren  Ausbreitung  und  politische  Bedeutung  gegenüber
dem  leidsamen  Luthertum  eingehend  zu  betrachten  sein.  Eine  wesentliche  Erweiterung  des
Tatsachenmaterials  bringt  die  eingehende  Behandlung  der  Geschichte  der  am  Dreißigjährigen
Krieg  beteiligten  Staaten.  In  diesem  Kriege  selbst  ist  dem  Wendepunkte  in  den  Jahren
1628—1680  besonderes  Augenmerk  zu  widmen.  Die  Bestimmungen  des  Westfälischen