über Armenpflege und Heimathsrecht, 7 eine selbstständige Stellung zu haben. Sie traf Vorkehrungen, dass die Zahl derselben das Maass der gesteigerten Kräfte nicht überschreile. Die Anerkennung dieses Rechtes ist in neuerer Zeit erschültert worden und selbst versagt, weil — in.Folge einer mangelhaften Entwickelung in der Gliederung der Gesellschaft — der Schwächung und Ausartung des Familien- Gemeinde- und Korporationslebens — dasselbe dahin gemissbraucht wurde, die Kräfte und An- strengungen des heranwachsenden Geschlechtes zum Vortheil des älteren auszubeulen; die frischen Triebe dem Privilegium dienstbar zu machen, und so den Fortschritt zu hemmen, statt ihn zu fördern. Diese Thatsache veranlasste eine entgegengesetzte Nutz- anwendung der an und für sich gleichmässig anerkannten Wahrheit, dass das wohlverstandene Interesse des Einzelnen mit dem wahren Wohle der Gesellschaft im Einklang stehe, und dass zur Be- hauptung seiner Stellung in der entwickelteren Gesellschaft jeder Einzelne zu höheren Leistungen verbunden sei. Man zog hieraus nunmehr den Schluss, dass der eigene Vortheil jedes Ein- zelnen ihn zur entsprechenden Anstrengung seiner Kräfte treiben werde; und dass daher die Wahrnehmung der in dem Naturgesetz der Bevölkerungsverinehrung enthaltenen Pflichten von seiner Freiheit zu erwarten, sowie seiner Verantwortlichkeit zu überlassen sei. Von dieser Ansicht aus schritt man nach dem Vorgange Frankreichs auch in Preussen zur Aufhebung der wichtigsten Beschränkungen, welche der Freiheit des Einzelnen früher bei der Wahl seines Wohnorts, sowie seines Berufes und bei der Gründung eines eigenen Hausstandes entgegengestanden halten. Noch ist indess kein halbes Jahrhundert seit der Einführung dieses neuen Grundsatzes verflossen, und schon zeigt sich immer deutlicher und unabweislicher, dass die abstrakte und einseitige Anwendung desselben für den Einzelnen wie für das Gemein- wesen nicht minder grosse Gefahren und Uebel hervorruft, als der Missbrauch der Rechte, welche die ältere Gesellschaft für sich in Anspruch nahm. Einmal ist durch glaubwürdige Zeugnisse der verschiedensten