über Armenpflege und Heimathsrecht. 13 zum alleinigen Gesichtspunkte ihrer Handlungsweise zu nehmen, ermächligt werden. Die vollständige und unbefangene Erkenntniss des eigenen Vortheils wird nur dem gelingen, welcher nicht allein das Seine sucht. Die Gesellschaft wird in ihren Forderungen im Namen des Gemeinwohles nur dann nicht zu weit gehen, wenn sie dieses in der Begründung des Glückes und der Freiheit jedes ein- zelnen ihrer Glieder findet. Der einzelne Bürger wird bei Verfolgung des eigenen Vortheiles die Grenzen des Rechtes nur dann gewiss nicht überschreiten, wenn er denselben in der Beförderung des Gemeinwohls erkennt und sicherzustellen trachtet. In unseren Tagen, deren Weisheit für den Gewerbefleiss des Bürgers nur den Eigenvortheil als Triebfeder anerkennen zu müssen glaubt, ist die Verbreitung der Einsicht, dass im Gegentheil bei jeder Thätigkeit im Privatleben die Rücksicht auf das öffentliche Wohl nicht minder vorwalten müsse, wie die Sorge um das eigene Beste vor allen Dingen nothwendig. Der Staat kann sich der Aufgabe nicht entziehen, hierauf mit Bewusstsein und Energie hinzuwirken. Seine Gesetze haben vornehmlich die Aufgabe und Bedeutung, Wegweiser zu sein und Fingerzeige zu enthalten für die Er- kenntniss des Einklanges der Privatinteressen mit den Forderungen des öffentlichen Wohles, d. h. für die richtige Beurtheilung beider. Dieselben werden daher der Willkühr desto häufiger entgegentreten und selbst tiefere Eingriffe in das, was man die Freiheit des Einzelnen nennt, um so weniger scheuen dürfen, je unlauterer und verkehrter die Begriffe der Mehrzahl der Staats- angehörigen über ihre wahren Interessen sind. Wo die Sitte und die Macht der öffentlichen Meinung so schwach geworden ist, dass Handlungen, welche durch kein Gesetz ausdrücklich untersagt und mit Strafe bedroht sind, deswegen schon für er- laubt gelten, wird manches angeordnet werden müssen, was bei einem gesunderen Zustande des geselligen Lebens ohne Gefahr und mit Vermeidung vieler Schwierigkeiten der Zucht der Sitte üherlassen bleibt. Bei dem Bestreben, die Auffassung seiner Angehörigen über